Kann ich meine Kündigung kopieren und den Arbeitgeber geben?

2 Antworten

Dein AG muß zwingend die Kündigung mit deiner Original Unterschrift erhalten. Die Kopie mit der Kopierten Unterschrift ist nicht gültig, sonst währe ja auch ein Fax gültig.

Du darfst sie kopieren und die Kopie für dich behalten. Nur so rum ist sue gültig und macht Sinn. Du brauchst ja kein Original von deiner Unterschrift