Gilt der Verrechnungsschutz von Sozialleistungen wenn das P-Konto nach Zahlungseingang beantragt wird?

Mein Konto ist durch eine Rückbuchung im Minus. Der Fall wird grade extern geklährt.

Nun habe ich am 30.04. Hartz 4 vom Jobcenter überwiesen bekommen. Dies hat die Bank natürlich direkt mit dem Soll-Bestand des Kontos ausgeglichen und ich kann natürlich nicht über das Geld verfügen, da ich keinen Dispo habe. Daraufhin habe ich direkt am nächsten Werktag die Umwandlung zum P-Konto beauftragt, da ich gelesen habe, dass auf diesem Sozialleistungen geschützt sind.

Nach viel Diskussion, sehr vielen Telefonaten und vielen E-Mails wurde die Umstellung dann endlich nach 7 Werktagen umgestellt. Allerdings kann ich trotz mehrfacher Rückfrage nicht über das Geld verfügen. Am Telefon wird mir immer gesagt, dass ich mich per E-Mail an die Bank wenden muss, auf die E-Mails antwortet frühestens jemand nach 2 Tagen...

Es besteht keine Pfändung auf dem Konto. Der Betrag wurde einfach nur verrechnet.

Nun muss ich aber natürlich dringend Miete und Rechnungen zahlen (bzw. Hätte ich schon am 01.05. machen müssen) der Telefonsupport vertröstet mich aber immer nur weiter.

Ist es richtig, dass die Sozialleistungen nicht verrechnet werden dürfen? Was kann ich tun, damit die Bank das Geld frei gibt?

Oder ist das Geld verloren, weil das Konto bei Zahlungseingang kein P-Konto war?

Ich bin natürlich auf das Geld angewiesen zur Existenzsicherung....

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