Unfall Metallzaun Schaden am Firmenwagen, Unfallflucht?

Hallo zusammen,

ich benötige mal euren Rat. Gestern ist ein Fahrer von Amazon (diese weiße Lieferwagen) beim Verlassen unseres Hofes mit seinem Fahrzeug am Metallzaun des Nachbarn „hängen geblieben“. Der Fahrer ist kurz stehen geblieben und hat das Auto dann mit einem Ruck vom Zaun befreit. Der Fahrer ist weder ausgestiegen, noch hat er sich irgendwo zwecks des Unfalls gemeldet.

Äußerlich war am Zaun nichts zu erkennen. Es handelt sich um einen solchen Metallzaun in Silber: https://www.zaunfuchs.de/doppelstabmatte-8-6-8-in-ral-7016.html?utm_source=Google&utm_medium=CPC&utm_content=ZFDSM1-RAL7016&utm_campaign=SEA-ShoppingAds&gclid=EAIaIQobChMIl_W-6q7T8QIVFp_VCh3dTQaxEAQYAyABEgIMCvD_BwE

Am Amazon Fahrzeug selbst entstand schon ein Schaden, die Zierlisten sind abgeflogen und noch diverse andere Plastikteile lagen auf der Hofzufahrt.

Da Amazon nicht in der Lage ist mir zu Helfen, bzw. sich darum zu kümmern, dass der Fahrer, dessen Kennzeichen ich notiert habe und Amazon mitteilen wollte, sich bei dem Besitzer meldet, überlege ich dieses bei der örtlichen Polizeistelle zur Anzeige zu bringen. Fotos von den abgeflogenen Zierleisten des Fahrzeuges wurden gemacht (so wie sie herumlagen) und die Zierleisten auch gesichert.

Handelt es sich hier um eine Unfallflucht, auch wenn "nur" das Fahrzeug von Amazon beschädigt wurde oder nicht?

Wer sich bei solchen Sachen nicht meldet, der meldet sich auch nicht, wenn er auf Parkplätzen etc. andere PKW streift und ich finde, so etwas gehört abgestraft.

Mit mir haben im Übrigen noch 2 Personen den Unfall beobachtet.

Danke für eure Hilfe.

Haftung, unfall, Schaden
Unfall im Baumarkt, wer zahlt?

Ich hatte am Montag einen Unfall in einem Baumarkt, der wie folgt ablief:

Ich wollte eine Single Küche kaufen und bat die Verkäuferin mir eine Solche aus dem Regal zu holen. Die Palette, auf der die Küche lagerte, war ca. 2 Meter hoch. Oben auf der Palette lagen die Edelstahl Spülen mit intigrierten Kochplatten (dementsprechend schwer). Da die Mitarbeiterin alleine war und die Spülen nicht von der Palette heben konnte, half ich ihr dabei. Die ersten 4 Spülen haben wir im Teamwork abgeladen und die 5 Spüle schupste die Mitarbeiterin schneller von der Palette, wie ich sie entgegennehmen konnte. Die Spüle fiel in Richtung mein Gesicht und ich habe die fallende Spüle abwehren und auffangen wollen. Beim auffangen der Spüle schnitt ich mir mit der scharfen Edelstahlkante in zwei Finger bis auf die Knochen. Es sah sehr schlimm aus und ich habe bis zum eintreffen des Rettungswagens ca. 0,5 Liter Blut verloren. Aufgrund der Erstdiagnose des Notarztes wurde ich mit dem Verdacht auf Teilamputation sofort in die Uni Klinik/Handchirurgie geliefert. Dort wurde ich dann 2 Stunden lang an der Hand operiert und die zwei Finger wurden mit ca. 20 Stichen genäht. Nach Aussage des Chirurgen ist mit 95 prozentiger Sicherheit nicht mit Folgeschäden zu rechnen.

Hier das Problem: Da ich Selbstständig und die nächsten 4-6 Wochen nicht arbeiten kann, ist mit entsprechendem Verdienstausfall zu rechnen.

Muss das Baumarkt hierfür haften? Bzw. die Betriebshaftpflicht des Baumarktes ?

Schmerzensgeld möchte ich nicht einfordern, aber der Verdienstausfall wäre schon existentiell sehr Wichtig für mich.

Vielen Dank im Voraus Frank

Haftpflichtversicherung, Haftung, Schadensersatz, Supermarkt, unfall
Versicherungsleistung nach Scheidung

Also ich und mein Ex-Mann hatten eine Unfallversicherung. Er war versicherte Person und ich auch.

In der Trennungsphase stürzte ich schwer, so dass mein linker Arm stark eingesschränkt ist. Nun ist es zur Auszahlung der Invaliditätsleistung gekommen (auf sein Konto) (inzwischen sind wir aber schon geschieden).

Kann er Ansprüche an dem Geld stellen?? Er meinte lt. seinem Anwalt, würde ihm im Falle eines Prozesses, den er gewinnen wird, die Hälfte zustehen??

Jetzt habe ich hier aber einen Artikel gefunden, wo dies bzgl. der Unfallversicherung aber wiederlegt wird: "Ist auch der andere Ehegatte namentlich mitversichert, endet sein Versicherungsschutz, wenn der Versicherungsnehmer ihn wieder aus dem Vertrag herausnehmen lässt. Für den Regelfall besteht zwischen dem Versicherungsnehmer und dem anderen Mitversicherten („der Versicherte“) ein Treueverhältnis, aufgrund dessen der Versicherungsnehmer die Leistungen der Versicherung an den mitversicherten weiterzuleiten hat. (Es sind aber Ausnahmekonstellationen denkbar). Auch hier gilt: im konkreten Fall muss anwaltlicher Rat eingeholt werden."

Wie sieht das jetzt rechtlich so aus?? Steht Ihm was zu?? Wenn ja wieviel?? Würde er einen Prozess zu seinen Gunsten gewinnen??

Bin auf Arbeitssuche, aber werde leider immer abgelehnt, sogar das Arbeitsamt weigert sich mich mit diesem Arm zu vermitteln :-( (Erhalte aber auch keine Leistung vom Arbeitsamt).

Könnt Ihr mir da Auskinft geben??

anspruch, scheidung, unfall, Unfallversicherung, Auszahlung
Wadenbeinbruch am Vatertag und die Unfallversicherung zahlt nicht.

Hallo, ich habe mir am letztem Vatertag mein Wadenbein gebrochen und das Syndesmoseband war auch gerissen. Natürlich habe ich sofort den Unfall meiner Versicherung gemeldet. Sie schickten mir auch den Unfallfragebogen und ich reichte ihn zum behandelten Arzt weiter. Somit entbannte ich Ihn von seiner Schweigepflicht. Wie es sich zum Vatertag gehört, fingen wir mit Frühschoppen an und nahmen den ganzen Tag mit. Dann passierte es, ich hatte eine Sekunde nicht aufgepasst und knickte um. Wadenbeinbruch und das Syndesmoseband war gerissen, mitten im Nirgendwo. Der Unfallort war auf einer Wiese zwischen 2 Dörfern. Zu jedem Dorf waren es ca. 4 km. Selbst der Notfallwagen konnte mich nicht abholen. Zu meinen Glück waren am diesem Tag sehr viele mit einem Bollerwagen unterwegs und ich wurde zur nächsten Gaststätte transportiert. Dort wartete schon ein Krankenwagen, der mich ins Krankenhaus fuhr. Aber während des Transportes auf dem Bollerwagen, bot mir jemand noch ein Bier an. Ich hab nicht lang überlegt und nahm das Angebot an(dachte mir, es sei ein gutes Schmerzmittel). Leider war es nicht der beste Zug von mir, da bei der Notaufnahme mir Blut entnommen wurde. Sie stellten eine Blutalkoholkonzentration von 2,18 %o fest. Das wusste das Krankenhaus, aber nicht um welche Uhrzeit ich ins Krankenhaus kam. Der Unfall ereignete sich um ca. 17 Uhr und im Krankenhaus war ich ca. um 18.30 Uhr. Meine Versicherung bezieht sich auf die AGB´s der Deutschen Versicherer. Sie lautet wie folgt:

Wenn am Straßenverkehr teilgenommen wird liegt eine Bewusstseinsstörung vor bei Trunkenheit, die zu einem Leistungsausschluss in der Unfallversicherung führen kann, wie folgt vor:

1.Kraftfahrer bei 1,1 Promille,

2.bei Radfahrer sind es 1,7 Promille

3.bei Fußgänger liegt der Wert bei 2 Promille

Jetzt meine Frage: Ich war ein Fußgänger und nahm nicht im Straßenverkehr teil (Unfallort auf einer Wiese). Hinzu kommt, dass ich nach meinen Unfall ein Bier trank. Ist das nun ein Nachtrunk ? kann es sein das ich zum Unfallzeitpunkt unter der 2 %o Grenze lag. Gibt es überhaupt eine 2 %o Grenze auf einer Wiese. Ich bin 195 cm Groß und hatte damal ca 90 KG auf der Waage. Die Behandlung ist noch nicht abgeschlossen. ich habe eine Platte mit 7 Schrauben und eine Stellschraube wurde schon entfernt. 3 Monate durfte ich nicht auftreten und lief solang mit Gehilfen durch die Gegend... Da ich viel Sport machte, war es ein harter Rückschlag für mich. ich kämpfe jetzt noch damit. Meinen Sport kann ich auch nicht mehr so ausüben wie gewohnt und ein bleibender Schaden stellte der Arzt auch fest. Nur meine Versicherung weigert sich den Fall weiter zu behandeln, wegen der zu hohen Blutalkoholkonzentration. Sie schicken mir auch das Abschlussformular nicht.

Ich bedanke mich im Vorraus für eine Antwort

unfall, Unfallversicherung, Versicherung, Alkohol
BG Unfall Arzt schreib nicht mehr krank obwohl Diagnose...?

Hallo, ich hatte einen Wegeunfall und bin seither Krank geschrieben. Verletztengeld und sonst alles funktioniert prima. Ich bin mit dem Roller gestürzt auf dem Heimweg. Der D-Arzt wo ich hingehe ist im Krankenhaus. Ich hatte jetzt schon 7 verschiedene Ärzte aus seinem Team da nur der kommt wo Zeit hat. Die anderen operieren etc..... Jeder der Ärzte erzählt etwas anderes.... Diagnose Schultereckgelenksverletzung, Bone Bruise, Knochenmarködem und laut einem Arzt auch angebrochen so gespannt worden das er fraktiert/eingerissen ist mit Knochenhautriss an mindestens einer Stelle... wurde durch 2 MRT und CT von 3 verschiedenen Radiologen bestätigt, es war immer ein anderer... Der meiner Meinung nach beste der Ärzte teilte mir mit das die Ausheilung, falls nix zurück bleibt, bis zu 6 Monate dauern kann. Möglicherweise wird die Schulter problematisch bleiben...

Im Verlaufsbericht steht auch vorraussichtliches Ende der Behandlung 31.12.2019

Jetzt trödeln die Ärzte immer rum sie können mich nicht mehr krankschreiben BG Druck und der Chef dort wiedersprach seinem eigenem Oberarzt, nein das stimmt nicht und CT brauchen wir nicht das sehe ich gleich usw...

Fakt ist ich habe einen sehr körperlichen Beruf und kann zu Hause nicht mal meine Kinder schmerzfrei hochheben. Ich wache 2mal in der Nacht auf wenn ich auf der Schulter liege.... Wie soll ich denn so arbeiten?

Was soll ich tun wenn mich der D-Arzt nicht mehr krankschreibt? Ich habe doch sogar ein Recht auf Wiedereingliederung als schwerbehinderter oder? Das kam noch nicht mal zur Sprache... steht auch im Verlaufsbericht brauche ich nicht...

krankheit, unfall
Kostenvoranschlag oder Gutachten bei Parkschaden?

Hallo, ich habe ein problem, da ich aktuell von meinem Händler und meiner Versicherung geteilte Meinungen erhalte wollte ich euch mal fragen.

 Und zwar wurde mein parkendes Fahrzeug vor einigen Tagen angefahren. Der Verursacher hat wohl beim ein-/ausparken mein Fahrzeug übersehen. Hat mein Fahrzeug wahrscheinlich mit schrittgeschwindigkeit angefahren-> Folge linke Seite der Frontstoßstange hat ein paar tiefergehende Krater und mein Reifen hat auch etwas abbekommen. Lackstaub war auf dem Reifen erkennbar.

Kontakte ausgetauscht, Fotos gemacht. Der Verursacher wollte das privat klären, jedoch aus meiner Erfahrung wusste ich dass der Schaden um die +-2k € sein wird. Daher bin ich zu meiner Versicherung hin und habe es gemeldet. Die gegnerische Versicherung hat auch erst ab diesem Zeitpunkt Kenntnis davon erhalten

 Für die Aufforderung sagte mir meine Versicherung dass ich einen Kostenvoranschlag von BMW erstellen lassen soll, welches von der gegnerischen Versicherung gezahlt wird. Da diese einen verlangen.
(Mein Fahrzeug: BMW F10 Bj. 2014; 151 tkm)

 Als ich jedoch bei BMW war, meinte man, dass es besser wäre direkt einen Gutachter zu holen. Dieser wird ja auch von der gegnerischen Seite bezahlt, egal ob bei Reparatur oder fiktiver Rechnung und es wäre viel genauer als nur eine grobe Kostenkalkulation. Zudem kann die gegnerische Versicherung die einfache Kalkulation auch ablehnen und anhand einer Vergleichstabelle den Betrag festsetzen.

Daraufhin war ich wieder bei meiner Versicherung mit der Aussage von BMW und mein Berater meinte, dass es damit nur Probleme geben wird und die gegnerische Versicherung gar kein Gutachten wollte und diese sich dann weigern werden diesen zu bezahlen und das dieser Fall dann in die Länge ziehen wird. Deshalb wäre es am einfachsten und schnellsten einfach einen Kostenvoranschlag erstellen zu lassen. Diesen einzureichen und wenn die gegnerische Seite sich trotzdem quer stellen sollte kann man immer noch den Anwalt einschalten.

 Jetzt weiß ich nicht genau was besser/schlechter wäre für mich ist. Ich persönlich werde den Schaden nicht reparieren sondern möchte es nur auszahlen lassen. Natürlich würde der Gutachter bis ins detail prüfen und höchstwahrscheinlich auch eine hohe Schadenskalkulation schreiben, aber ich weiß nicht wie die gegnerische Versicherung das entgegennimmt, ob sie diesen akzeptieren oder verweigern oder den Gutachter überhaupt bezahlen. Möchte nicht am Ende auf den Kosten für die Schadensermittlung sitzen bleiben.

 

Wie ist eure Meinung.

 

Mfg

Gutachten, Gutachter, Kfz-Versicherung, Kostenvoranschlag, unfall, Versicherung
„Unfall“ ohne Schäden und ohne Personalienaustausch?

Hallo,

gestern sind die Unfallgegnerin und ich beim rückwärts-Ausparken gegeneinander gefahren, weil wir beide auf dem Parkplatz genau gegenüber voneinander aus den jeweiligen Parkplätzen rückwärts rausfahren wollten. Die Unfallgegnerin war eine sehr nette Frau und sie war auch der Meinung, dass wir beide Schuld an dem Unfall trugen, da wir beide auf ein anderes Auto, welches gewartet hatte, geachtet hatten und somit nicht gemerkt haben, dass das jeweilige gegenüberliegende Auto auch ausparken wollte. Ich habe zwar bevor ich rausgefahren bin nach hinten und in den Rückspiegel geschaut, doch zu diesem Zeitpunkt stand sie noch, sodass ich davon ausging, dass das Auto nur geparkt hat.

Es gab daraufhin einen kurzen, nicht starken Zusammenprall, welcher auch von anderen Zeugen inklusive meiner Beifahrerin beobachtet wurde. Die Unfallgegnerin und ich sind beide natürlich ausgestiegen und haben festgestellt, dass es glücklicherweise keine Schäden gab, weshalb die Frau anbot, es dabei zu belassen. Meine Freundin meinte noch zu ihr, dass wir ja zumindest die Personalien austauschen könnten, jedoch haben sowohl sie als auch ich diese Möglichkeit abgeschlagen und nur das Kennzeichen notiert im Falle eines inneren Schadens. Nun habe ich dennoch Angst, dass etwas auf mich zukommen könnte und wollte fragen, ob es nun falsch war nicht die Personalien auszutauschen auch wenn beide eingewilligt haben, es dabei zu belassen und ich auch in keiner Sekunde verweigert habe ihr meine Daten zu geben bzw. ob ich an sich nach dem Unfall falsch gehandelt habe. Ich bin ziemlich vorsichtig und eventuell paranoid in Bezug auf diesen Vorfall und wollte mich einfach vergewissern, dass mir nichts passiert, selbst wenn ich von ihr über die Polizei etwas höre..

Vielen Dank im Vorfeld!

unfall
Unfall wegen Driften und damit Sachen beschädigt wurden in der Probezeit?

Hallo Leute ,

ungefähr vor 3 Wochen war ich mit meinen Jungs unterwegs wir wollten durch die Stadt fahren und laute Musik hören und so weiter also nur um Spaß zu haben aber leider wurde es etwa schief gelaufen.

Wir waren richtig übereifrig und begeistert daher hatten wir diese Idee driften zu gehen.

Wir sind zu einem Kreisel gefahren und dort haben wir mehrmals gedriftet aber das letze Mal bin ich zu schnell im Kreisel gefahren daher hatte ich das Auto nicht mehr unter Kontrolle und dann habe ich den Laternenpfahl angefahren, das Auto war komplett kaputt einer von uns wurde verletzt aber hat es nach Paaren Tagen bemerkt also die Polizei wusste nicht dass er verletzt wurde.

Danach habe ich die Polizei direkt angerufen dann kamen sie und haben Paare Leute gefragt sie haben gesagt er war am Driften aber ich habe der Polizisten gesagt ich bin zu schnell gefahren und habe die Bremse mit Gas verwechselt weil ich Angst hatte ich glaube es wäre besser gewesen wenn ich die Wahrheit gesagt hätte aber ja .

Sie hat meinen Führerschein genommen und hat mich getestet ob ich betrunken war oder nicht und andere Teste aber kam nix denn ich trinke nicht oder was anderes, das Auto wurde abgeschleppt und dann gab sie mir so ein Zettel wo 2 Gesetze standen ich habe gegoogelt und kam Verdacht bei Straßenrennen und Verkehrsgefährdung.

Es war echt voll dumm von mir ich weiß und ich bereue es wirklich denn ich habe viel gearbeitet um den Führerschein zu haben und um das Auto zu kaufen aber es ist schon passiert ich kann nix ändern ich möchte nur wissen was jetzt passieren kann denn mich hat die Polizisten angerufen und meinte dass der Staatsanwalt meinte dass ich schuldig bin und hat die Sachen zum Gericht geschickt.

Und das alles in der Probezeit ich weiß wirklich nicht was ich machen soll weil meine Ausbildung in 2 Monaten als Kfz Mechaniker anfängt und dafür brauche ich meinen Führerschein und da weiß ich auch nicht ob es Fahrverbot gibt …..Ich bitte euch um Hilfe.

Führerschein, Recht, unfall, Probezeit, Schaden