Nebenkostenabrechnung für Mieter, nach verkauf der Eigentumswohnung?

2 Antworten

Es ist richtig, dass die Hausverwaltung nicht verpflichtet ist, für dich eine Abrechnung zu erstellen. Es gibt rechtlich aber kein Hindernis, wenn dir die Hausverwaltung eine Kopie der Abrechnung mit dem neuen Eigentümer zukommen lässt. Frage also danach.

Alternativ bitte den Käufer darum, dir eine Kopie der Abrechnung zwecks Abrechnung mit deinem Mieter zukommen zu lassen. Dieser hat die Nebenpflicht aus dem Kauf, dir die Unterlagen zu geben, sodass du deine gesetzlichen Pflichten erfüllen kannst.

Du bekommst keine gesonderte Nebenkostenabrechnung, aber der neue Besitzer der Wohnung bekommt die Jahresnebenkostenabrechnung. Anhand der beim Auszug und der beim Eigentümerwechsel notierten Zählerstände kannst Du dann entweder selbst oder ein Unternehmen damit beauftragen, dir für die vermietete Zeit eine Nebenkostenabrechnung zu erstellen. Aber diese gibt es ja je nach schnelligkeit der Hausverwaltung erst noch, denn die Frist gilt auch dann als eingehalten,w wenn sie Dich oder den neuen Eigentümer noch vor Jahresende erreicht.