Nur ein Freistellungsauftrag für Scalable Capital und Oskar?

Hallo liebe Community,

folgende Situation:

Ich habe ein Depot bei Scalable Capital und dort einen Freistellungsauftrag hinterlegt. Dazu habe ich noch ein VL-Depot beim Anbieter Oskar.

Beide Anbieter arbeiten mit der Baader-Bank zusammen, sodass ich im Hintergrund zwei Depot-Konten bei der Baader Bank habe. Soweit ich mitbekommen habe, muss man nur einen Freistellungsauftrag pro Bank erteilen, unabhängig von der Anzahl der Konten, die man dort hat.

Gilt der Freistellungsauftrag, den ich bei Scalable erteilt habe nun auch für zu versteuernde Erträge (bzw. Vorabpauschalen) bei Oskar? Ich habe dazu leider nichts konkretes im Internet gefunden. Eigentlich müsste es ja so sein, nur steht in meinem Oskar-Account natürlich noch, dass ich keinen Freistellungsauftrag erteilt habe. Daher würde mich interessieren, ob Oskar von meinem Freistellungsauftrag "nichts mitbekommt" und daher doch die Kapitalertragssteuer abführen wird.

Dazu zeigt mir Scalable Capital ja auch an, wieviel von meinem Freistellungsauftrag bereits "verbraucht" wurde. Würde der eine Freistellungsauftrag für beide Depots gelten, müsste die "Verbrauchsanzeige" bei Scalable also eigentlich auch auf freigestellte Kapitalerträge (bzw. Vorabpauschalen) bei Oskar reagieren. Ist das der Fall?

Ich hoffe, jemand kann die Frage(n) beantworten, ist ja vielleicht für auch für andere interessant. :)

VG

Depot, vermögenswirksame Leistungen, Freistellungsauftrag
Depotübertrag des Verlusttopfes um gezahlte Steuern bei anderem Broker zurück zu erhalten?

Guten Abend Community,

Da der Trade Republic Kundenservice so mies ist und nicht antwortet, versuch ich's mal hier :)

Ich habe nach längerer Zeit mal wieder einen trade bei Trade Republic gemacht. Habe mit einem Short auf den S&P ganz gut gelegen und musste ein paar hundert € Kapitalertragssteuer zahlen. Ich weiß, dass TR die Steuer zurückerstattet, wenn ich jetzt beispielsweise einen Verlusttrade machen würde. Ich habe allerdings nicht vor einen solchen zu machen :D

Ich habe noch einen Allgemeinen Verlusttopf bei der Consorsbank, der die 1000€ locker abdecken dürfte, da ich im letzten Jahr einige Fehler mit KO-Zertifikaten gemacht habe. (Also nicht den Verlusttopf für Aktien, sondern schon den für Derivate, müsste sich also schon um den selben Verlusttopf handeln) Wie gehe ich jetzt am besten vor? Kann ich einfach einen Depotübertrag des Verlusttopfes von Consors zu TR machen und ich würde dann die gezahlte Steuer bei TR auf mein Konto zurückerstattet bekommen?

Müsste ja eigentlich funktionieren, denn wenn ich jetzt bei TR mit einem Trade Verlust machen würde, würde ich die Steuer ja auch zurückerstattet bekommen (habe ich schon mal gehabt)
vielleicht weiß ja einer wie sich das verhält oder wie TR das handhabt, danke vorab

PS: eine Steuererklärung kommt eigentlich nicht in Frage, da ich für dieses Jahr normalerweise gar keine Steuererklärung abgeben werde. (Gebe ich eine ab, kann mein Vater meine Sozialversicherungsbeiträge etc nicht mehr bei sich angeben, und das wäre vermutlich etwas mehr als die € die ich hier zurückbekommen würde)

Daher würde ich es gerne über diesen Weg lösen und die Steuer, die TR schon von mir abgeführt hat, wieder zurück holen.

Hoffe ihr habt mein Anliegen verstanden und könnt mir kurz antworten, ob mein Plan so aufgehen würde :)

Aktien, Börse, Broker, Depot, Finanzen, Steuererklärung, Steuern, Trading, Depotübertrag
Aktien rG - (repartiert Geld) was bedeuten die Kürzel hinter bestimmten Aktien?

Hallo,
Ich habe schon etwas recherchiert und habe diverse Auflistungen von Kürzeln und Erklärungen dazu gefunden.

Ganz speziell interessiert mich jedoch jetzt das Kürzel "RG".

  • "rG (repartiert Geld) bedeutet, dass in diesem Wertpapier Nachfrage vorhanden war, die nur teilweise befriedigt werden konnte.

Ich finde mit meinem Depot die "normale Aktie" "Max Mustermann AG" aber auch "Max Mustermann AG rG" mit unterschiedlichen Kursen. Kursverlauf ist annähernd identisch, nur mit 2-3€ Versatz.
Ich verstehe nicht wie es von der AG normale Aktien mit Kurs 20€ geben kann und "rG Aktien" mit dem Kurs von 17€?
Die Aktien bilden doch sowohl die eine, als auch die andere Anteile der AG ab. Wie kann der eine Anteil günstiger als der andere sein?
Und sollte man die eine oder die andere kaufen oder besser ganz lassen?

Beispiel:

Wenn ich mit meiner Firma an die Börse gehen möchte. Gebe ich 70/100 zum Kauf frei und behalte 30Anteile selbst. Dann habe ich 70 Anteile meiner Firma an der Börse. Die Anteile werden zum Kurs von 20 gehandelt. Jetzt müssten laut der "rG" Erläuterung Beispielsweise eine Kauforder für 80 Anteile gestellt worden sein, die aber nur "zum teil" befriedigt werden konnte, da nur 70 auf dem Markt sind. Wie entsteht daraus jetzt rG Aktien mit niedrigerem Kurs?
Oder bin ich total auf dem Holzweg?
Vielen dank :)

Geldanlage, Aktien, Wertpapiere, Börse, Depot
ING Diba Depot "Buying Power" wird nicht erhöht?

Hallo Gemeinde :)

folgende Situation. Ich bespare momentan ein Tagesgeldkonto und habe zusätzlich anfang des Jahres begonnen einen Aktienfonds zu besparen da ich eben neben dem sicheren sparen auch zusätzlich gerne Geld Investieren möchte um hier auch nach Inflation ein "+" zu erwirtschaften^^ Sprich ein Teil Sicherheit und ein Teil eben Rendite^^ Da ich eben total neu bin im Bereich Aktien und Aktienfonds habe ich zunächst für dieses Jahr den Sparplan nur auf 50€ mtl. laufen aber ich werde diesen nächstes Jahr erhöhen. Das geht ja relativ einfach. Jetzt habe ich allerdings eine Kuriose Geschichte:

Ich habe bei der Diba 2 Extrakonten und 1 Depot. 1 Extrakonto auf welches ein normales Sparen per Lastschrift läuft und 1 Extrakonto welches als Verrechnungskonto für das Depot extra angelegt wurde.

Ich habe auf meinem Girokonto 1000€ angesammelt die ich gerne jetzt einmalig (zusätzlich zur Sparrate) in den Fonds investieren möchte. Sprich ich möchte zusätzlich zum Sparplan einmal X Anteile kaufen so dass ich möglichst nahe an die 1000 € komme. Dazu habe ich das Geld per Lastschrift vom Girokonto (Sparkasse) auf das Verrechnungs Extrakonto einziehen lassen (also den Auftrag bei der Diba eingestellt vielleicht hat das Auswirkungen auf mein Problem). Der Auftrag wurde jetzten Freitag eingetippt, am Montag wurde der Betrag bei der Sparkasse markiert (vorgemerkt) und am Dienstag wurden die 1000€ (Werstellungstag) dem Extrakonto gutgeschrieben. Da am 15. ausserdem der monatliche Sparplan läuft wurde auch am Dienstag zusätzlich 50€ abgebucht und am Mittwoch (Wertstellung) gutgeschrieben. Das Problem ist jetzt, dass ich keine Anteile manuell nachkaufen kann weil die Buyinpower nicht um die 1000€ erhöht wurde.

Konkret sah es gestern (Donnerstag) folgendermapßen aus:

Kontostand Verrechnungs Extrakonto 1000€ aus Lastschrift + 50€ Sparrate = 1050€ Kontostand. Die Buyingpower betrug gestern Nachmittag allerdings nur 50€ (aus dem Sparplan). Da gestern dann natürlich turnusmäßig die 50€ in den Fonds gelaufen sind ist die Byingpower heute morgen (Freitag) wieder auf 0,00€.... Man muss dazusagen dass alle Lastschriften egal ob Sparen oder Fondssparen sowie die 1000€ Lastschrift alle vom selben Girokonto abgebucht werden (also für den Fall dass die Diba da vielleicht 2 Tage Sicherheit mit einrechnet weil man ja Lastschriften theoretisch rückgängig machen könnte in einer kurzen Zeitspanne).

Kann sich das irgendjemand erklären? Am Dienstag war Wertstellung und heute ist der Betrag imm er noch auf 0.... Woran könnte das denn liegen? Das Verrechnungskonto muss ja stimmen da die 50€ ja ebenfalls über dieses Extrakonto laufen.

Würde mich freuen wenn ihr eine Erklärung für diese Phänomen hättet ansonsten muss ich wohl mal mit der Hotline telefonieren...

Liebe Grüsse :)

Depot
Wieso gibt es bei der Bank zwei Töpfe "Berechnungsgrundlage der gezahlten Steuern"?

Ich habe ein Depot bei der Postbank. Ich habe zuletzt Gewinne realisert.

Vor der Gewinnrealisierung hat ich einen Betrag im Topf "Aktienverluste".

Zuerst habe ich eine Aktienposition mit Gewinn verkauft.

Dadurch ging der Topf Aktienverluste auf 0. Der restliche Verkaufsgewinn wurde mit dem Sparerpauschbetrag verrechnet.

Dann habe ich ein Zertifikat verkauft. Der Sparerpauschbetrag ging durch diesen Verkauf auf 0 und der Topf "Berechnungsgrundlage der gezahlten Steuern - Sonstige" wurde um den verbleibenden Gewinnbetrag erhöht.

Dann habe ich einen ETF verkauft. Der gesamte Gewinn hieraus musste versteuert werden und der Topf "Berechnungsgrundlage der gezahlten Steuern - Sonstige" wurde um den Gewinnbetrag erhöht.

Anschlissend habe ich eine Aktienposition mit Gewinn verkauft. Nun wurde der Topf "Berechnungsgrundlage der gezahlten Steuern - Aktien" um den Gewinnbetrag erhöht.

Fragen hieraus:

Werden Aktienverluste, die ich sehr wahrscheinlich noch realisieren muss, nicht automatisch mit dem Topf "Berechnungsgrundlage der gezahlten Steuern - Sonstige" verrechnet?

Bzw. ist es nicht möglich/zulässig Aktienverluste mit Gewinnen aus ETF's/Zertifikaten verrechnen bzw. umgekehrt?

Wenn das nicht gehen sollte, sollte man dann überhaupt Aktien und gleichzeitig ETF's/Zertifikate in seinem Depot haben?

Ansonsten könnte es ja z. B. passieren, dass man Steuern auf Aktiengewinne zahlen muss, obwohl man vorher große Verluste mit ETF's gemacht hat, und umgekehrt?

Geldanlage, Aktien, Börse, Geld, Kapital, Bank, Depot, Steuern, Zertifikat
Depotübertrag aus Familiendepot mit nur einem offiziellen Depotinhaber

Gesetzt folgenden Fall: Eine Mutter als einzige Depotinhaberin bildet in den 1990er Jahren mit zwei ihrer erwachsenen Kinder, vornehmlich um kostensynergistische Vorteile der Beteiligten zu nutzen, eine Investmentgemeinschaft, wobei die Kinder ihre Einlagen per Überweisung von ihren Konten in das bereits bestehende Depot getätigt haben. Bis heute haben sich die Anteile aufgrund von Entnahmen so verschoben, dass ein Kind den Löwenanteil innehält. Ein großer Teil der Aktien etc. unterliegt noch dem Bestandsschutz vor Einführung der Abgeltungssteuer, und kann somit theoretisch bei Veräußerung steuerfrei erlöst werden. Jetzt sollen die entsprechenden Anteile der Papiere in ein eigenes Depot des den Löwenanteil beanspruchenden Kindes übertragen werden. Um aber den Bestandsschutz zur Abgeltungssteuerfreiheit zu wahren, müsste der Transfer als unentgeltlicher Übertrag in Form einer Schenkung gegenüber der Depotbank deklariert werden, obwohl es realiter gar keine Schenkung darstellt, sondern lediglich quasi ein Besitzwechsel. Weiterer Nachteil: Der Freibetrag bzgl. einer etwaigen Erbschaft wird für einen Zeitraum von 10 Jahren tangiert.

Frage: Lassen sich die Wertpapiere so übertragen, dass die Umstände der eigentlichen Konstruktion gerecht werden, wobei der Bestandsschutz vor der Abgeltungssteuer gewahrt bleibt und klargestellt ist, dass die Kinder die Inhaber ihrer Anteile waren und bleiben und die depotinhabende Mutter bezüglich dessen lediglich als Verwahrerin fungierte?

Abgeltungssteuer, Depot, kinder, Depotübertrag

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