Verlustbescheinigung nicht erhalten nach Depotübertrag von Bank A nach B und Kündigung von A?

Liebes Forum,

letztes Jahr habe ich bei der Bank A einen kompletten Depotübertrag zu Bank B beauftragt. Im Anschluss habe ich Bank A gekündigt.

Nun stellt sich jedoch heraus, dass die bei der Bank A generierten Aktienverkaufsverluste nicht an Bank B übertragen wurden. Ich bin mir leider nicht mehr sicher, ob ich bei dem Depotübertrag irgendwo angegeben habe, dass die Verluste ebenfalls übertragen werden sollen bzw ob ich eine Verlustbescheinigung beantragt habe. Da ich jedoch mein Konto bei Bank A im Mai 2020 komplett gekündigt habe, bin ich davon ausgegangen, dass ohnehin eine Verlustbescheinigung ausgestellt wird, weil durch den Bankenwechsel ja keine automatische Übernahme der Verluste in das folgende Jahr 2021 möglich ist.

Auch nach mehrmaligem Nachfragen (seit Februar 2021) hat mir Bank A keine Verlustbescheinigung geschickt. Lediglich eine Erträgnisaufstellung für 2020, die jeder Bankkunde automatisch bekommt. Da darauf auch die Aktienverluste angegeben sind, habe ich dieses Schreiben an meine neue Bank B geschickt. B hat mir daraufhin mitgeteilt, dass eine Erträgnisaufstellung nicht ausreichend ist und man ohne Verlustbescheinigung die Verluste nicht übernehmen könne.

Ich bin mit meinem Latein ziemlich am Ende :-( Vielleicht hat jemand von euch eiben Tipp für mich?

Herzlichen Dank bereits im Voraus für eure Bemühungen.

LG

Susi

Wertpapiere, Steuern, Verlustverrechnung
MSCI World ETF (ausschüttend) von welchem Anbieter?

Hallo zusammen, ich würde gerne einen ETF-Sparplan auf den MSCI World erstellen. Es soll ein ausschüttender ETF werden. Ich habe mich auch bereits ausführlich mit dem Thema befasst und die folgenden Kandidaten in die engere Auswahl genommen:

Xtrackers MSCI World UCITS ETF 1D (IE00BK1PV551) HSBC MSCI World UCITS ETF USD (IE00B4X9L533) iShares MSCI World UCITS ETF (Dist) (IE00B0M62Q58) Diekt vorweg: Rein von den Werten her finde ich alle drei brauchbar. Wozu mir jedoch etwas das Hintergrundwissen fehlt sind die Anbieter und genau da tue ich mich gerade schwer.

Von den Werten, insbesondere von der Tracking-Differenz her, wäre der Xtrackers mein Favorit, aber da steckt ja letztendlich die Deutsche Bank dahinter, deren Ruf in den letzten Jahren ja doch etwas unter negativer Presse gelitten hat. Ehrlich gesagt hätte ich da ein etwas seltsames Bauchgefühl.

HSBC hat nach meinen Kenntnissen einen neutralen Stellenwert. Hier sind mir während meiner Recherche weder negative noch positive Berichte untergekommen. Allerdings weiß ich leider auch sonst nicht sonderlich viel über HSBC als ETF-Anbieter.

iShares soll nach dem was ich bisher gelesen habe der ungeschlagene "Platzhirsch" beim Thema ETF sein. Daher würde ich diesen ETF fast favorisieren. Allerdings ist der TER mit 0,5 mehr als doppelt so hoch wie bei den beiden anderen Kandidaten, während die Tracking Differenz ebenfalls schlechter ausfällt. Ist die Sicherheit hinter dem Namen diese geringfügig schlechtere Performance wert?

Kann mir hier jemand eine kleine Entscheidungshilfe geben, bzw. bewerten, ob meine Überlegungen hierzu gerechtfertigt sind?

Vielen Dank.

Geldanlage, Aktien, Wertpapiere, Börse, ETF, Finanzen, Fonds, ETF-Sparplan
Aktien rG - (repartiert Geld) was bedeuten die Kürzel hinter bestimmten Aktien?

Hallo,
Ich habe schon etwas recherchiert und habe diverse Auflistungen von Kürzeln und Erklärungen dazu gefunden.

Ganz speziell interessiert mich jedoch jetzt das Kürzel "RG".

  • "rG (repartiert Geld) bedeutet, dass in diesem Wertpapier Nachfrage vorhanden war, die nur teilweise befriedigt werden konnte.

Ich finde mit meinem Depot die "normale Aktie" "Max Mustermann AG" aber auch "Max Mustermann AG rG" mit unterschiedlichen Kursen. Kursverlauf ist annähernd identisch, nur mit 2-3€ Versatz.
Ich verstehe nicht wie es von der AG normale Aktien mit Kurs 20€ geben kann und "rG Aktien" mit dem Kurs von 17€?
Die Aktien bilden doch sowohl die eine, als auch die andere Anteile der AG ab. Wie kann der eine Anteil günstiger als der andere sein?
Und sollte man die eine oder die andere kaufen oder besser ganz lassen?

Beispiel:

Wenn ich mit meiner Firma an die Börse gehen möchte. Gebe ich 70/100 zum Kauf frei und behalte 30Anteile selbst. Dann habe ich 70 Anteile meiner Firma an der Börse. Die Anteile werden zum Kurs von 20 gehandelt. Jetzt müssten laut der "rG" Erläuterung Beispielsweise eine Kauforder für 80 Anteile gestellt worden sein, die aber nur "zum teil" befriedigt werden konnte, da nur 70 auf dem Markt sind. Wie entsteht daraus jetzt rG Aktien mit niedrigerem Kurs?
Oder bin ich total auf dem Holzweg?
Vielen dank :)

Geldanlage, Aktien, Wertpapiere, Börse, Depot
Verzockt

Einleitung: Hingerissen von meinem unverbesserlichen Zockertrieb habe ich im letzten Jahr u.a. einige Positionen Optionsscheine erworben, die bei Fälligkeit entweder total wertlos waren oder mit noch 0,001 € (in Worten: ein Zehntel Cent) pro Stück verkauft werden konnten. Im letzteren Fall ist die Differenz zwischen Veräußerungserlös und Anschaffungskosten jeweils in meinem bei der Bank geführten "Verlusttopf" gelandet.

In den übrigen Fällen hat mir die Bank lediglich ein freundliches Schreiben geschickt und mitgeteilt, dass die Wertpapierposition aus dem Depot wegen totaler Wertlosigkeit ausgebucht worden ist.

In beiden Fällen ist das Geld weg - so weit, so gut. Bei dem, was im Verlusttopf landet, kann ich aber wenigstens, falls mal wieder fette Jahre kommen sollten, noch gegen spätere Gewinne aufrechnen. Die Totalverluste hingegen tauchen nirgends auf und auch das Finanzamt erfährt nicht automatisch davon.

Fragen: Sind auch diese Totalverluste, bei denen die Papiere einfach ausgebucht werden und die Anschaffungskosten sozusagen im Sande versickern, einkommensteuerlich irgendwie verwertbar? Ich denke ja spontan an (negative) Gewinne aus Veräußerungsgeschäften (§ 20 Abs. 2 EStG), aber da zuckt meine Bank mit den Schultern und sagt: Geht wohl net, eine Veräußerung hat ja gar nicht stattgefunden, die Papiere sind einfach von einem schwarzen Loch aufgesogen worden.

Da regt sich in mir wiederum etwas Ärger, hervorgerufen durch sich aufdrängende Analogien zu anderen Einkunftsarten. Wenn ich z.B. an einer Kapitalgesellschaft beteiligt bin, die pleite geht, ist meine Einlage auch weg, aber über § 17 EStG kriege ich den Verlust in meine Steuererklärung. Wieso soll es bei Veräußerung zum Preis von nahezu Null möglich sein, aber bei Verlust durch Totalnull nicht - klafft da nicht eine ausfüllungsbedürftige Lücke im Gesetz?

Wertpapiere, Kapital, Steuererklärung, Verlust, Wertpapierdepot
Vollmacht übers Wertpapierdepot der Eltern - rechtliches Problem der Vermögensverwaltung?

Hallo,

ich habe (im Auftrag meiner Eltern) eine Vollmacht über deren Wertpapierdepot bekommen, das heißt, ich kaufe und verkaufe für diese in deren Auftrag auch Wertpapiere und überwache das Depot bzw. die Anlagen.

Das ganze ist bei einer online-Bank, wo die Kunden ihre Entscheidungen bezüglich Käufe und Verkäufe selbst tätigen und sich selbständig die Informationen einholen.

-> Ich würde dann quasi Kauf- und Verkaufentscheidungen und Mit-Beratung für meine Eltern machen (in deren Auftrag), zum Teil abgesprochen, zum Teil habe ich da sehr freie Hand weil klar ist was die Anlageziele sind und welche Risiken eingegangen werden dürfen. Sie meinen ich könne das viel besser als sie selbst und ich könne das auch besser als die Bank, wo sie vorher immer waren und nicht mehr hin wollen. Sie selber wollen und können sich nicht mehr so tief damit beschäftigen um das selbst zu machen (Anlageprodukte, Information) und sie wollen auch keinen Fremden (außerhalb der Familie) da mehr dran rumfuhrwerkeln lassen.

Nun ist es aber so: Ich bin kein zugelassener Vermögensverwalter. Ich habe zwar eine Ausbildung im Bereich Finanzen und Wirtschaft und mich privat auch sehr in die Thematik Wertpapiere eingearbeitet, aber im Grunde habe ich nur die Vollmacht über deren Depot und Konten.

Bringt mich dieser Sachverhalt in rechtliche Schwierigkeiten? (Mit einer Vollmacht selbständig Kauf- und Verkaufentscheidungen für andere übernehmen, und diese quasi vorher zu "beraten")

Das ganze spielt sich wirklich nur im engsten innerfamiliären Rahmen ab unter 3 Personen und ich bekomme da auch keine Vergütung dafür. Ich habe auch nicht vor noch weitere "Kundschaft" an Land zu ziehen.

VG, Mogli

Wertpapiere, Familie, Investment, Vermögensverwaltung, Vollmacht, Wertpapierdepot

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