Mieter scheint Miete zu unterschlagen. Ist Urkundsverfahren hierbei das beste?

Hallo,

Mein Mieter schuldet mir die Miete des aktuellen Monats. Schon am Ende des zweiten wies ich ihn auf die fehlende Miete, da sie von ihm spätestens am zweiten Werktag immer ankam. Er meinte, erst am vierten Werktag, dass er in einer Therapie sich befindet und nicht jederzeit Zugriff auf sein Handy hat. Daher konnte er auf meine Anrufe und Nachrichten nicht reagieren. Außerdem kann er nur auf Erlaubnis das Therapiezentrum temporär verlassen. Daher sei ihm die Überweisung, die er vom SB Automaten aus macht, nicht möglich. Sobald die Therapie zu Ende ist, könnte er sich darum kümmern.
Danach hat er erst am Freitag auf meine Anrufe und Nachrichten, wo ich ihm um eine Klarheit gebeten habe, reagiert. Weiterhin meinte er, er hätte insbesondere wochenends keine Möglichkeit, die Überweisung zu erledigen.

Das Komische ist, dass ich ihn gestern am Samstag zufällig persönlich angetroffen habe, weil ich seine Stimme aus seiner Wohnung hörte. Erst nach 10 Minuten Klopfen öffnete er die Tür, was ihm wahrscheinlich peinlich war. Er meinte, dass er bei einer Bank sei, die nur an Werktagen und bis 20 Uhr nur zugänglich sei. Er werde sich aber schnellstmöglich darum kümmern.

Ich habe mich verabschiedet und ihm später geschrieben, dass er die Miete diesen Monat auch bar bezahlen kann. Mit Quittung versteht sich.

Ich werde beobachten , ob am Montag Bewegung reinkommt. Wenn nicht, werde ich rechtlich vorgehen.

Ist hierbei das Urkundenverfahren bei der Erstellung des Mahnbescheids am sinnvollsten? Der Mieter hat außerdem vor 2 Monaten 5 Euro zu viel überwiesen. Muss ich die 5 Euro von meiner Forderung abziehen?

Mein Ziel ist natürlich, so schnell wie möglich ans Geld zu kommen. Er hat auf Nachfrage nichts von finanziellen Schwierigkeiten gesprochen und auch dafür hätte ich eine Lösung.

Wie seid Ihr vorgegangen? Per Inkasso oder direkt Mahnbescheid? Wenn Mahnbescheid, habt Ihr das Urkundenverfahren angekreuzt? Wenn die Zahlung weiter ausbleibt, käme für mich die Kontopfändung und evtl. die Räumung nach dem Berliner Modell in Frage, was bundesweit möglich ist.

Danke

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Hausfriedensbruch?

Hallo Zusammen,

ich spiele seit ein paar Wochen regelmäßig auf einem Outdoor Basketballplatz Basketball. Dieser ist frei Zugänglich (Eingezäunt aber Tore immer geöffnet und ohne Schloss) und nicht beschildert mit "Privatgrundstück" oder ähnlichem.

Ich habe dem Sportverein der diesen Platz gebaut hat eine E-Mail geschrieben da ich wissen wollte ob das Flutlicht an dem Platz zeitgesteuert ist. Zurück kam folgendes:

die Außenanlagen des "(Vereinsname)" dürfen nur von Vereinsmitgliedern genutzt werden. Damit Sie weiterhin Ihrem Hobby „Basketball“ nachgehen können, können Sie gerne auf unserer Homepage den Mitgliedsantrag ausfüllen und uns zukommen lassen. Der Jahresbeitrag für Erwachsene beträgt derzeit 44,- Euro.

Der Basketballplatz wird außer von mir von niemandem genutzt, es kamen auch schon Fußgänger vorbei, die mir gesagt haben dass sie sich freuen dass endlich mal jemand auf dem Platz spielt. Ich behindere dort niemanden und mache auch nichts kaputt oder hinterlasse Müll. Wenn ich aufgefordert werden würde zu gehen würde ich das sofort tun.

Wenn ich den Platz weiterhin benutze, begehe ich dann Hausfriedensbruch? Kann mich der Verein anzeigen? (Wie gesagt, keine Beschilderung die darauf hinweist dass der Platz nur von Vereinsmitgliedern benutzt werden darf, auf der Website steht auch garnichts (habe sehr lange Recherchiert)).

Danke

Frank

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