Ist mein Motorrad versichert wenn es noch nicht angemeldet ist?

5 Antworten

mit der eVB wäre das Motorrad am Tag der Zulassung auf kürzestem Weg zur Zulassungsstelle versichert. Alle anderen Fahrten (zum Spaß, nicht zur Zulassungsstelle und ähnliche) sind nicht versichert.

Erspar Dir besser den Ärger.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Mit einem nicht zugelassenen Motorrad zu fahren ist eh nicht erlaubt. Ich gehe auch davon aus, dass die Versicherung bei einem nicht angemeldeten Fahrzeug die Haftung ausschließt. Genaueres verrät dir dein Versicherungsvertrag.

Woher ich das weiß:Hobby – Hobbyjurist - Grundwissen, garniert mit Recherche

Der Versicherungsvertrag wird erst mit Anmeldung des Fahrzeugs "aktiviert"

Es besteht über die Deckungszusage (eVB = elektronische Versicherungsbestätigung) eine sogenannte vorläufige Deckung.

Wie schon gesagt wurde, darf man ein zulassungspflichtiges Fahrzeug nicht ohne Zulassung im öffentlichen Strassenverkehr bewegen (Ausnahme: Der direkte einmalige Weg zur Zulassungsstelle). Macht man es doch einen Ausflug und verursacht einen Unfall, zahlt zwar die Haftpflichtversicherung u.U., nimmt aber Regress. Der eigenen Schaden wird dann i.d.R. nicht übernommen. Außerdem hat das dann noch Auswirkungen auf Führerschein und ggf. weitere Strafverfahren. Also: Schön zu Hause bleiben!

Ist in der vorläufigen Deckung allerdings eine Kasko eingeschlossen, besteht schon jetzt Schutz gegen bspw. Diebstahl. Hierzu bitte die Bedingungen der vorläufigen Deckung lesen.

Fazit: Zu Hause bleiben, Moped anschauen, aber nicht anfassen! Erst zulassen, wenn das Amt wieder offen hat und dann losbrausen!

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