Mofa/Roller zu schnell, Flucht vor Polizei und ohne Helm?

5 Antworten

Auf den Beifahrer vermutlich gar nichts, sofern ihm keine tatsächliche Beihilfehandlung nachzuweisen ist. Er wird aber mit Sicherheit als Zeuge vernommen.

Du hingen hast ein Problem: § 21 StVG ist alles andere als harmlos. Dazu kommen noch diverse Tatbestände, dir du möglicherweise bei der Flucht verwirklicht hast. Das fängt an bei 129 BKat, geht weiter über diverse Tatbestände der StVO (z. B. Geschwindigkeit, Vorfahrt?), 101 BKat (§ 21a Absatz 2 Satz 1 StVO) und endet noch lange nicht bei 214a.2 BKat. Und je nach deiner Fahrweise bei der Flucht und der Anwesenheit weitere Verkehrsteilnehmer steht auch § 315c StGB im Raum.

Du solltest damit rechnen, dass du die Prüfbescheinigung abgeben musst. Auch für einen späteren Führerschein wird diese Aktion nicht gerade förderlich sein.

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#NasiGoreng, ich glaube nicht das das was gebracht hätte einen Fluchtweg zu nehmen. Er hätte zwar die Polizei angehängt, aber die haben zu 100% sein Kennzeichen gesehen wen die hinter ihm herfahren. Das Kenzeichen können die Dann Prüfen lassen und dann wissen die wo der Wohnt und stehen bald vor der Haustüre. Nur so zur Info falls du es mir nicht Glaubst, es geht auch bei Mofa Kennzeichen nicht nur bei richtigen, also die Prüfen zu lassen. Und ich glaube auch das er dann noch eine größere Straffe bekommt.

Woher ich das weiß:Hobby

Fahren ohne fahrerlaubniss ist aber nur eine Geldstrafe keine sorge 😉

Gab es keinen Fluchtweg, der für ein Auto zu schmal oder unbefahrbar ist? Nur so als Anregung für das Nächstemal :-)

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