Kind unter aufsichtspflicht im trampolin das bein gebrochen. Fahrlässige Aufsichtspflicht verletzung?

4 Antworten

Wie alt sind denn die Kinder? Hat jemand den Kindern die Sicherheitsregeln beim Traumpolin erklärt (gemäß Herstellerinfos / Warnhinweisen am Gerät)?

Wie ist der Unfall überhaupt im Detail passiert? Sind die Kinder zu mehreren auf einem Traumpolin gesprungen, dass lt. Hersteller nur von einer Person gleichzeitig benutzt werden darf? Wenn ja, ist den Kindern das zuvor explizit verboten worden? Oder ist das verunfallte Kind einfach nur "daneben gesprungen" / falsch aufgekommen o. ä.?

Diese Fragen dienen nur dazu, einen Überblick über den Geschehensablauf zu bekommen und eine erste Einschätzung abgeben zu können. Wenn die Eltern des verunfallten Kindes ihre Forderungen gerichtlich durchsetzen wollen, solltet ihr die Sachlage ebenfalls von einem Anwalt prüfen lassen. Vorher aber sinnvollerweise Rücksprache mit eurer Privathaftpflichtversicherung halten. Die übernehmen vermutlich die weitere Koordination und ggf. die erste Kommunikation mit dem gegnerischen Anwalt (Stichwort "Abwehr unberechtigter Forderungen").

Woher ich das weiß:Hobby – Hobbyjurist - Grundwissen, garniert mit Recherche

Aufgrund der kürzlichen Ereignisse werden wir nun mit dem RA parieren. Aus diesem Grund will ich nun keine weiteren Angaben machen. Ich berichte aber, wie das Ganze ausgegangen ist.

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@Toleco

Gerne. Sofern eine Haftpflichtversicherung vorhanden ist, solltet ihr aber mit der vorher unbedingt Rücksprache halten. Wenn die im Falle eures Unterlegens zahlen soll, will sie vorher auch den Ablauf mitbestimmen.

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@Answer123

Hallo , ich bin der Fragesteller, leider funktioniert nach zwei jahren der passwort link irgendwie nicht?

Naja jedenfalls ging das ganze vors amtsgericht, die richterin dort hat den fall abgewiesen, sie hat mich in 2 terminen angehört und entschieden das ich in diesem fall nicht haftbar oder schuldig bin.

das hat dem gegenüber garnicht gepasst und er hat mich noch vors oberlandesgericht in ein berufungsverfahren gezerrt. auch hier hat der richter entschieden, dass mir keine schuld zugewiesen werden kann.

das waren zwei haarsträubende jahre und eigentlich hat er sich damit selbst eins ausgewischt, könnt euch ja vorstellen wie die anderen eltern im umkreis auf so eine sache reagiert haben. das kind was eh schon das bein gebrochen hatte, (was mir auch leidtat, es war einfach ein dummer unfall, bei dem nie einer hätte eingreifen können) wird jetzt nirgendswo mehr eingeladen weil alle angst haben wenn was passiert das man dann von der partei angezeigt wird. schade eigentlich, mochte die eltern und das kind. naja seis drum, ich bin jedenfalls froh das es vorbei ist und das die richter ebenfalls alle zum gleichen schluss kamen, dass ich hier nichts hätte tun können um den unfall zu vermeiden.

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@Florian2k5

Hallo und vielen Dank für die Rückmeldung! Leider sind Rückmeldung dieser Art die absolute Seltenheit hier.

Schade, dass das so laufen musste - aber mit manchen Menschen kann man keine vernünftige außergerichtliche Einigung erzielen. Und vermutlich sind die jetzt immer noch der Meinung, sie wären im Recht gewesen... Schade vor allem für das Kind.

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Hallo zusammen, ich bin der Fragesteller, leider funktioniert nach zwei jahren der passwort link irgendwie nicht?

Naja jedenfalls ging das ganze vors amtsgericht, die richterin dort hat den fall abgewiesen, sie hat mich in 2 terminen angehört und entschieden das ich in diesem fall nicht haftbar oder schuldig bin.

das hat dem gegenüber garnicht gepasst und er hat mich noch vors oberlandesgericht in ein berufungsverfahren gezerrt. auch hier hat der richter entschieden, dass mir keine schuld zugewiesen werden kann.

das waren zwei haarsträubende jahre und eigentlich hat er sich damit selbst eins ausgewischt, könnt euch ja vorstellen wie die anderen eltern im umkreis auf so eine sache reagiert haben. das kind was eh schon das bein gebrochen hatte, (was mir auch leidtat, es war einfach ein dummer unfall, bei dem nie einer hätte eingreifen können) wird jetzt nirgendswo mehr eingeladen weil alle angst haben wenn was passiert das man dann von der partei angezeigt wird. schade eigentlich, mochte die eltern und das kind. naja seis drum, ich bin jedenfalls froh das es vorbei ist und das die richter ebenfalls alle zum gleichen schluss kamen, dass ich hier nichts hätte tun können um den unfall zu vermeiden.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Meiner Meinung nach ist es völlig üblich, dass es beim Trampolinspringen zu Verletzungen kommen kann. Wenn du in die Richtung geschaut hättest, hätte sich das Kind trotzdem das Bein brechen können. Je nachdem, welche Aussagen schon gemacht und ob bereits eine Klage eingereicht wurde, kann es ratsam sein, einen Anwalt mit der Verteidigung zu beauftragen. Vor allem, wenn die Gegenseite ebenfalls anwaltlich vertreten wird.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Als juristischer Laie würde ich sagen, dass euch überhaupt keine Schuld trifft.

Falls ihr Rechtschutz versichert seit, ab zum Anwahl.

Ansonsten abwarten, ob der Anwalt des Geschädigten sich schriftlich meldet, Dann selber einen RA suchen