Recht – die besten Beiträge

Wie Abo kündigen?

Hallo, es hört sich jetzt sehr blöd an, aber ich bin in eine Abo-Falle von Brazzers reingetappt. Ich bin unter 18 Jahre alt.

Ich habe keinen Zugriff auf irgendwelche Videos etc, außer ich kaufe sie nochmals extra für ca. 4 Euro. Auch wenn ich auf die Support Website von Brazzers gehe und meine Abos ansehe scheint dieses Abo für das ich bezahlt habe nicht auf.

Ich habe auch keine E-Mail von dem Unternehmen bekommen, daher ist doch der Vertrag rechtlich nicht abgeschlossen, oder? Und nachdem ich minderjährig bin und meine Eltern GEGEN den Kauf sind, kann man ja eigentlich den Vertrag direkt widerrufen?

Ich habe auch schon bei meiner Bank angerufen und die Mitarbeiterin hat gemeint, dass Brazzers in der genau gleichen Sekunde die Transaktion storniert, als auch die Buchung abgeschlossen hat und nachdem die Buchung störker war wurde mir das Geld abgebucht. Ich habe den Kauf am 27.08. abgeschlossen und am 28.08. war die Vormerkung auf meiner Kreditkarte für den Kauf verschwunden. Heute(29.08.) bin ich aufgewacht, schaue auf mein Konto und ja, da war dann auf einmal das Geld abgezogen.

Ich habe jetzt vor als erstes dem Unternehmen eine E-Mail zu schreiben dass ich nicht volljährig bin und sie das Abo, mit Bestätigung! kündigen sollen. Danach werde ich mit wem in einen Support-Livechat gehen da ich gehört habe dass das keine schlechte Möglichkeit ist mit denen zu kommunizieren. Und dann meine Kreditkarte sperren zu lassen, aber ich weiß nicht ob dadurch die Inkasso eingeschaltet wird.

Ich bitte euch dringend um Hilfe!!

LG

Recht, Rechtsanwalt, Unternehmen, Abofalle, Abonnement, Scam

Wer ist für die inhaltliche Korrektur (verkehrte Datumsangabe) eines Sitzungsprotokolls des Arbeitsgerichts zuständig?

Hallo,

wer kennt sich da aus und kann sagen wie das Ganze ausschaut ?

► Vor dem Arbeitsgericht wurde bei einem Gütetermin ein Vergleich geschlossen.

Im aktuell vorliegendem Sitzungsprotokoll ist ein Datum verkehrt angegeben.

Das Sitzungsprotokoll wurde zur Kennntnisnahme von der RA-Kanzlei an den Kläger versandt. Im Protokoll ist ein Fehler bei einer Datumsangabe ersichtlich. Dies betrifft das Datum ab wann der Anspruch auf Entgeltfortzahlung besteht. Im Protokoll steht:

"... besteht Einigkeit zwischen den Parteien, dass der Kläger im Hinblick auf § 3 Abs. 3 EntgFG ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung ab dem 30.06.2024 zusteht. Höhe und Dauer der Entgeltfortzahlung richtet sich im Übrigen nach den gesetzlichen Bestimmungen des EntgFG. ..."

► Tatsächlich steht laut Gesetz ab dem 29.06.2024 bereits Entgeltfortzahlung zu. Dies wurde im Vorfeld durch die Krankenkasse sowie eigentlich auch durch den beauftragten Rechtsanwalt angebracht/bestätigt.

► In der Klageerweiterung steht sogar:

".... Entsprechend der Regelung des § 3 Abs. 3 EntgFG erhält der Kläger Krankengeld in der

Zeit vom 20.06.2024 bis 28.06.2024. Für die Zeit vom 29.06.2024 bis 09.08.2024 hat der

Kläger gegenüber der Beklagten einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall

nach den Regelungen des Entgeltfortzahlungsgesetzes. ....."

• Die RA-Kanzlei ist derzeit nicht erreichbar, die die Fragen ggf. beantworten könnte:

A) ► Wer ist für die inhaltliche Korrektur eines Sitzungsprotokolls des Arbeitsgerichts zuständig, um wie in diesem Fall, ein Datum korrigieren zu lassen bzw. korrekt (schriftlich) festzuhalten?

B)An wen wendet man sich?

C) ► Kann überhaupt nachträglich eine Korrektur stattfinden?

D) ► Gibt es da eine Frist?

Die Kündigungsschutzklage lief über die Rechtsschutzversicherung.

E) ► Entstehen für die Korrektur Kosten für den Kläger?

F) ► Wenn ja, sind die Kosten dafür mit dem bisherigen Vorgang bei der RS-Versicherung abgedeckt?

►► Mit bestem Dank im voraus für Eure Nachrichten, Infos, Ratschläge etc..

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Was kann ich tun(Heizung, Reparatur, Arbeiter)?

Hallo,

Heute hat mein Vermieter einen Arbeiter vorbeigeschickt, der sich um die Reparatur der Heizungen und denn Holzverkleidung vor der Heizung kümmern wollte.

Ich habe ihm versucht zu verklären, dass der Drehregler an der einen Heizung defekt ist und sich einmal komplett um sich selbst dreht und das in die falsche Richtung.
Er ist sofort in die defensive gegangen und meinte nur wie ich den weiß das es kaputt ist und hat mich nicht mal erklären oder ausreden lassen.

Als er einfach weiter gemacht hat eine der Holzverkleidungen anzubringen habe ich ihn darauf hingewiesen, dass diese oben nicht ganz befestigt ist und er hat mich angeschrien ich soll es dann selbst machen.
Außerdem hat er mir vorgeworfen, ich hätte die Holzverkleidungen abgemacht und wieso ich dies denn gemacht habe. Ich kann mit Fotos beweisen, dass ich dies nicht zu verantworten habe und es seitens der Hausverwaltung oder Arbeiter welche in der Wohnung waren bevor ich den Schlüssel bekommen habe, war.

Ich bin dann natürlich auch sauer geworden und habe gesagt er sei hier um diese zu reparieren. Daraufhin hat er mich erst beleidigt (F off), hat dann gesagt er macht es nicht und ist dann einfach gegangen.

Ich wollte ihn vom Fenster zurück rufen und ihm die Fotos zeigen und erklären, dass ich es nicht war und ich denke er ist davon ausgegangen ich mache Fotos von ihm. Da er mir von seinem Auto aus dann gedroht hat er würde die Polizei rufen.

Kann ich jetzt irgendwie in Schwierigkeiten geraten?

Heizung, Mieter, Recht, vermieter, wohnung

MediathekView in Kobination mit Jellyfin legal?

Guten Tag Liebe Community,

ich möchte mir selbst derzeit einen kleinen Streaming Server zusammenbasteln, mit dem ich dann eine große Mediathek an Filmen und Serien gucken möchte. Nun erteinmal musss man eine solche Mediathek aufbauen(legal).

Hypothetisch könnte man MediathekView oder Mediathekviewweb nutzen, doch a)würde man damit gegen die Nutzungsbedingungen von ARD/ZDF Mediathek verstoßen und b)würde man eine Kopie des Films herunterladen welches eine unerlaubte Kopie darstellt?! Ich bin mir bei der ganzen Rechtssprechung nicht ganz sicher aber zum Punkt a): ich komme auf eine Webseite wie: https://nrodlzdf-a.akamaihd.net/de/zdf/20/11/201110_0225_sendung_roo/1/201110_0225_sendung_roo_a1a2_6660k_p37v17.mp4 und dort habe ich nur ein Video, ohne Nutzungsbedingungen gelesen oder zugestimmt zu haben nichteinmal einen Hinweis zu diesen zu finden. Und zum Punkt B) ist dies nicht gestattet wenn es veröffentlicht ist und nur zu einem privaten Zweck ist?

Nun nehmen wir an ich habe eine Mediathek legal aufgebaut und möchte diese nun im lokalen Netzwerk aber auch unterwegs nutzen, sowie mit meinen Familienmitgliedern teilen. Hierzu habe ich zwei Möglichkeiten, entweder öffne ich Jellyfin ans Internet und schütze es mit einem Passwort, oder ich nutze Proxy Dienste wie Pomperium, hier würden jedoch die Apps nicht unterwegs funktionieren. Weiß einer mehr zur rechtlichen Situation und kann unverbindliche Tipps oder Anmerkungen geben.(Ich weiß, das dies kein Ersatz zu einer Anwaltlichen Beratung darstellt)

VG

Recht, Legal oder nicht

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