Unser Sohn hat seinen Führerschein gemacht und sich einen alten gebrauchten Wagen gekauft. Den hat er auf unserem Grundstück gewaschen und auf Hochglanz gebracht. Nach getaner Arbeit ist er von unserem neuen Nachbarn angesprochen und gebeten worden, keine Autowäsche vor dem Haus mehr vorzunehmen. Das wäre verboten wegen der Grundwasserverunreinigung, und er würde im Wiederholungsfall die Sache zur Anzeige bringen. Dann wäre eine saftige Strafe fällig. Stimmt das?
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