Darf meine Bank ohne meine Einwilligung ein Privatkonto auf Geschäftskonto umstellen?

Folgender Sachverhalt: Ich bin Kleinunternehmer und und nutzte mein bisheriges Privatkonto seit Jahren auch unbehelligt als Geschäftskonto. Nun hat die Bank mein Privatkonto auf Geschäftskonto umgestellt, ohne dies vorher schriftlich anzukündigen oder mir eine Übergangsfrist zu setzen. Im Klartext: Mein bisheriges Privatkonto ist jetzt ein Geschäftskonto, auf der jede Überweisung gebührenpflichtig wird, selbst wenn es eine private Finanzangelegenheit ist. Ich bekam nicht einmal die Chance ein neues Konto einzurichten, so dass ich privat und geschäftlich sauber trennen könnte (Es braucht schließlich auch Zeit, bis man seine Kunden über das neue Konto informiert hat).
Laut AGBs verpflichtet sich die Bank Rahmenvereinbarungsänderungen "schriftlich" anzukündigen und behält sich bei Widerspruch eine zweimonatige Kündigungsfrist vor. Damit könnte ich leben, aber von heute auf morgen einseitig Rahmenvereinbarungen zu ändern, um Gebühren kassieren, ist doch rechtswidrig? Hinzu kommt, dass Daueraufträge, Lastschriftverfahren nicht mehr ausgeführt werden, solange ich das ehemalige Privat- und jetzt "Geschäfts"-Konto nicht mit einem neuen Code aktiviere. Umkehrschluß: Aktiviere ich das Konto mit dem neuen Code, kommt dass doch einer stillschweigenden Zustimmung zu den neuen Konditionen gleich, oder nicht? In meinen Augen grenzt das bereits an Nötigung. Liege ich falsch, wenn ich ich der Meinung bin, dass meine Bank mein Konto bis zum Kündigungszeitpunkt (egal ob nun meiner- oder bankseits gekündigt wird) als Privatkonto weiter zu führen hat?

Bank, Recht
Auf wie viele (kostenlose) Haus- und Wohnungstürschlüssel hat man Anspruch?
  1. In einer Mietwohnung wohnen 5 Personen (Eltern mit älteren Kindern). Besteht ein Anspruch auf einen kostenlosen Wohnungsschlüssel pro Person? Wenn nicht, wie viele Schlüssel dann?

Den Mietvertrag haben nur die beiden Eltern unterschrieben (es gibt also sozusagen schwarz auf weiß nur zwei "offizielle" Bewohner), im Mietvertrag steht aber nichts darüber, wie viele Personen tatsächlich die Wohnung bewohnen oder bewohnen dürfen, und der Vermieter weiß natürlich, dass die ganze Familie dort wohnt und ist auch einverstanden, die Wohnungsgröße passt auch usw., nur besteht er darauf, 2 kostenlose Schlüssel seien ausreichend, 3 schon großzügig und 5 unmöglich. Ist das so rechtens?

  1. Wie sieht es bei den Haustürschlüsseln aus?

  2. Angenommen, jeder hat nun einen Haustürschlüssel, wobei der Vermieter nur zwei bezahlt und der Mieter die drei anderen mit dessen Genehmigung selber besorgt und bezahlt hat. Nun wird das Haustürschloss ausgewechselt. Muss der Mieter auch dann seine 3 "Extra"schlüssel wieder bezahlen? Auch, wenn immer wieder mal das Haustürschloss getauscht wird?

Danke für Antworten. Besonders hilfreich wäre es mit Begründung, Paragraph o.ä., denn mit google finde ich schon alle möglichen widersprüchlichen Antworten auf die Frage, nur die Begründungen fehlen, meistens sagen die Antworter nur, ob Ihrem persönlichen Gerechtigkeitsempfinden nach die Ansprüche des Mieters übertrieben sind oder nicht...

Mietrecht, Mietwohnung, Recht, Zivilrecht, BGB

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