Krankenkasse – die besten Beiträge

Wie fülle ich die von der Krankenkasse verlangte Nichtveranlagungsbescheinigung aus, wenn ich keine Kapitalerträge habe?

Ich bin seit 10/2016 aufgrund eines Vermächtnisses aus dem Hartz4-Bezug ausgeschieden und seitdem freiwillig in der gesetzlichen Krankenkasse versichert. Jährlich einmal sendet mir die Krankenkasse eine Einkommensanfrage, die ich nach Rücksprache 2017 jedes Jahr mit „unverändert“ beantwortet habe.

 

Ich habe mir meinen Lebensunterhalt nach Aufbrauchen des Vermächtnisses mit dem Geld finanziert, das mir meine alten Eltern zum Geburtstag, zu Ostern, Weihnachten etc. zukommen ließen. Im Gegenzug habe ich ihnen im Haushalt und Garten geholfen. Dieses Geld erhielt ich in bar und zahlte es so, wie ich es brauchte, auf mein Konto ein. D. h. mein Konto hat kleinere unregelmäßige Geldeingänge und nicht monatlich einen festen Betrag.

 

Jetzt bekam ich von meiner Krankenkasse ein Schreiben, in denen sie mir mitteilte, dass die Mindesteinstufung an Einkommensnachweise gebunden ist und die KK eine Nichtveranlagungsbescheinigung vom Finanzamt benötigt. Danach kam ein Schreiben, das zwar nicht als Bescheid gekennzeichnet war, das aber eine Rechtsbehelfsbelehrung enthielt und in dem die Krankenkasse mir mitteilte, dass sie gezwungen ist (ohne einen § anzugeben), von mir Beiträge in Höhe der Beitragsbemessungsgrenze zu erheben.

 

Meine Fragen:

Darf die Krankenkasse zu solchen erpresserischen Methoden greifen und wenn ja, in welchem § steht das?

Ich kenne das bisher nur so, dass ein Bescheid auch neben der Betreffzeile als ein solcher gekennzeichnet ist. Das Schreiben von der Krankenkasse ist einfach nur ein Schreiben mit Rechtsbehelfsbelehrung. Ferner steht u.a. darin: „Diese Mitteilung ergeht zugleich im Namen der Pflegekasse.“ Also kurz gesagt: Es wird nur in der Rechtsbehelfsbelehrung von einem Bescheid geschrieben. Im Text direkt ist es nur eine Mitteilung. Könnte ich wegen eines Formfehlers Widerspruch erheben?

Ich habe die Geldbeträge, die ich auf mein Konto eingezahlt habe, für 2019 zusammengezählt und komme auf rund 14000 EUR. Ich bin alleinstehend. So wie ich im Internet gesehen habe, liege ich damit über dem Betrag der Nichtveranlagungsbescheinigung. Kann es da Probleme geben mit dem Finanzamt, weil ich keine Steuererklärung gemacht habe?

Soweit ich das überblicken kann, ist dieses Formular Nichtveranlagungsbescheinigung für Kapitalerträge gedacht. Ich habe aber keine Kapitalerträge, so dass ich gar nicht weiß, wie ich dieses Formular ausfüllen soll, sprich: Was ich da an Geldbeträgen eintragen soll.

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Kinderkrank-Tage vom AG und Krankenkasse gesamt 10 Tage? Übertragung der 10 Tage von Arbeitslosen Vater auf berufstätige Mutter?

Hallo,

Ich bin seit 2 Jahren (Kind ist 3,5 Jahre alt) vom Kindsvater getrennt (geteiltes Soregerecht).

Jetzt war mein Kind über das Jahr vertelit 12 Tage krank geschrieben.

Mein Arbeitgeber zahlt mir die ersten 2 Kind-krank Tage vollen Lohn einer jeden Krankheit.

Das sind dann also insgesamt 7 Tage die der Arbeitgeber gezahlt hat und die anderen 5 Tage sollte ich ja dann von der Krankenkasse bekommen (da geteiltes Sorgerecht besteht habe ich wohl 10 Tage).

Jetzt bekomme ich von der Krankenkasse (AOK) die Info das ich die 10 Tage überschritten habe und sie die 2 Tage nicht bezahlen werden. Aber sind die 10 Tage Kinderkrankengeld nicht von der Krankenkasse zu zahlen und haben mit dem Arbeitgeber eigentlich nichts zu tun?

Desweiteren haben sie mich gefragt warum der Kindsvater nicht auf das Kind aufpassen kann. Ich habe denen erklärt das der Kindsvater ein schlechtes Verhältnis zum Kind hat (Treffen finden 1 mal im Monat für 8 stunden statt, da schließe ich eine Betreueung bei Krankheit aus). Ich habe darum gebeten das die 10 Tage Kindkrank die ihm zustehen auf mich übertragen werden können. Er ist allerdings Arbeitslos und lt. Krankenkasse kann man bei Arbeitslosigkeit keine Kind-kranken Tage auf die Mutter übertragen.

Bin ich jetzt wirklich doppelt bestraft? Vater kümmert sich nicht und ich bekomme die Krankentage nicht übertragen?

Hat die Krankenkasse Recht das Insgesamt 10 Kindkrank Tage bezahlt werden, egal ob Arbeitgeber oder Krankenkasse?

Vielen Dank für die erste vorab Hilfe.

Arbeitslosigkeit, kinder, krankenkasse, sorgerecht, Sozialrecht, Vater, Mutter

Werkstudent Sozialabgaben?

Hi, ich bin seit kurzem Werkstudent und mir immer noch unsicher wieviel ich jetzt verdienen darf. Vielleicht kann mir jemand sagen ob ich alles richtig verstanden habe, da das doch ein etwas verwirrendes Thema ist.

Als Werkstudent darf ich nur 20h die Woche arbeiten, es sei denn es sind Semesterferien. In diesen darf ich maximal 26 Wochen diese Grenze überschreiten. Ist dies bis hier erfüllt, bin ich "ordentlicher Student" und es gilt folgendes:

  1. Die Arbeitslosenversicherung fällt für mich unabhängig davon wie viel ich verdiene weg.
  2. In die Rentenversicherung wird vom Lohn automatisch ein Prozentsatz eingezahlt. ( Liegt das Einkommen unter 450€ wandert 9,35% davon hinein. Liegt das Einkommen über 450€ aber unter 850€ wandert ein Betrag zwischen 4% und 9,35% davon hinein. Liegt das Einkommen über 850€ wandert 9,35% davon hinein.
  3. In der Kranken-/Pflegeversicherung darf ich Familienversichert bleiben, solange mein Einkommen 425€/Monat zuzüglich 1000€ Webungskosten nicht übersteigt. Dieser betrag wird Jährlich behandelt, dh. ich darf zusammengerechnet 6100€ im Jahr verdienen.(also auch z.B. 6100€ im Januar und 0€ im restlichem Jahr)

Da ich mit 6100€ im Jahr im Freibetrag für die Lohnsteuer bleibe, entfällt diese.

Sagen wir ich verdiene Monatlich 200€, außer in 2 Monaten der Semesterferien, in denen ich 2000€ verdiene. 200€ * 10 + 2000€ * 2 = 6000€ Ich verdiene also wenig genug, um weiterhin in der Familienkrankenversicherung zu bleiben und zahle NUR o.g. Beiträge zur Rentenversicherung. Ich habe Jährlich also von 6000€ Brutto (0,9065 * 6000€) 5439€ Netto übrig.

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Wie ergeben sich Blockfristen bei Kankengeld, wenn man gar keines bezogen hat?

Üblicherweise beginnt eine Krankenkasse eine Blockfrist immer am ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit. Bei mir war es so, das ich am 15.7.2013 urplötzlich heftige Hüftschmerzen bekam. Nach Röntgen und MRT stellte sich heraus: ich hab Arthose. Befund Berichte hab ich noch. Krankengeld bezog ich nicht, ich war nur wenige Tage mal AU deswegen. Zunächst könnte ich mich nicht zu einer Operation entschließen.. Am 15.9.2015 hatte ich eine Unfall mit heftigen Beschwerden, in Folge dessen war ich krank bis zur Aussteuerung. Ebenfalls ging ich in dieser Zeit ein paar mal zum Arzt wegen der Hüfte. Nun bin ich wieder gesund und Arbeitsfähig und wollte eigentlich jetzt die Hüfte operieren lassen. Die KK verweigert jedoch die Leistung der Zahlung von Krankengeld, da es als hinzugekommen Krankheit gewertet wird. Jedoch hätte eigentlich die Blockfrist für die Hüfte enden müssen am 15.7.2016. Das war aber genau der Zeitpunkt, wo ich Krankengeld für die Unfallfolgen bezog. Ist das nun tatsächlich eine hinzugekomme Krankheit oder hätte die Krankenkasse eine zweite Blockfrist für die Hüfte ab den 16.7.16 bilden müssen, so dass da noch Anspruch wäre? Wer kann mir da helfen? Lohnt sich ein Widerspruch? Meine Arbeitsfähigkeit mit der Hüfte habe ich mehr als 1 Jahr bewiesen

gesetzliche Krankenversicherung, GKV, Krankengeld, krankenkasse, Krankenversicherung, Arbeitsunfähigkeit

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