Zum 01.08.2013 ist das „Gesetz zur Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden in der Krankenversicherung beschlossen worden. 2011 und 2012 konnte ich durch schlechte Geschäfte meiner Selbständigkeit so einige Beiträge nicht bezahlen bei der Krankenkasse. Gesamtschulen mit Zinsen, Säumniszuschlägen usw. 10.200€
Ich bezahle heute noch 50€ monatlich ab dafür. Ich hatte von diesem Gesetz das zum 01.08.2013 beschlossen wurde, leider nie gehört gehabt. am 27.07.2023 ( kurz bevor 10 Jahre exakt rum sind nach diesem Beschluss,schrieb mir die Krankenkasse, ich werde neu berechnet mit meiner Ratenzahlungsvereinbarung, weil man mir ca. 2000€ Säumniszuschläge erlassen müsste.
Meine 2 Fragen: Nr.1 hätte mir das nicht die Krankenkasse schon viel früher mal sagen müssen bzw. darüber informieren, dass es überhaupt so ein Gesetz gibt seitdem 01.08.2023?
Frage 2: Sollten nicht nur ( laut neuem Gesetz) die Säumniszuschläge sondern auch die Beiträge erlassen werden für Soloselbständige bis zum 01.08.2023 ?
Ich bin für jeden Tipp sehr dankbar, da ich mich gerade etwas veräppelt fühle von meiner Krankenkasse und glaube, sie sind ihrer Informationspflicht nicht nachgekommen und wollten das jetzt fast exakt vor Ablauf von 10 Jahren mal schnell nachholen.
Vielen lieben Dank Gruß S.