Krankengeld oder Gehalt?

Hallo zusammen, liebe Community,

im April starte ich ein kurzzeitig befristetes Arbeitsverhältnis. Das Arbeitsverhältnis ist nun auch bereits beendet.

Am 7.4.2023 war ich 2 Stunden in der Arbeit anwesend und danach krank. Die Krankschreibungen liefen vom 7.4. bis 30.4.2023. Durch einen Bescheid der Krankenkasse erfuhr ich, dass mir Krankengeld im ersten Monat meines neuen Arbeitsverhältnisses ab dem 7.4.2023 zustünde.

Gegen den Bescheid der Krankenkasse legte ich bereits Widerspruch ein, da ich dachte, die hätten sich vertan bzw. den verkehrten Versicherten angeschrieben, weil normalerweise Krankengeld von der Krankenkasse erst nach 6 Wochen Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber einem erkrankten Arbeitnehmer zu stehen würde. Die Krankenkasse gab mir daraufhin (schriftlich) die Info, dass mir tatsächlich ab dem 7.4.2023 Krankengeld zusteht. (Auszahlung erfolgt noch die Tage.)

Mein Ex-Arbeitgeber überwies mir mein Gehalt vom 1.4. bis 6.4. und zahlte zudem auch die 2 Stunden für den 7.4.2023.

Von wem steht mir das Geld für den 7.4.2023 nicht zu?

Entweder braucht die Krankenkasse das tägliche Krankengeld für den 7.4.2023 oder der Arbeitgeber das Gehalt für die 2 Stunden vom 7.4.2023 nicht zahlen. Ich weiß nur nicht wer von denen nicht zahlen müsste?

Ich habe da keine Ahnung. Meine Umfeld leider auch nicht.

Wer kennt sich da aus und kann mir sagen wie das Ganze ausschaut.

Mit besten Grüßen vorab vielen Dank für Eure Nachrichten etc..

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Gleitzonenbeschäftigung als Student in PKV der Mutter ?

Guten Tag, ich bin momentan in der PKV (Debeka) meiner Mutter (Beamtin) mitversichert, ich bin unter 25 und Student. 20% der Kosten trägt die KV, 80% die Beihilfe. Zur Zeit übe ich ein Minijobverhältnis an der Uni als SHK (studentische Hilfskraft) aus. Ab nächstem Semester wäre es möglich, mehr Wochenstunden für meinen SHK-Vertrag zu bekommen, ich würde somit die 450€ Grenze überschreiten, wäre aber noch unter 20 Wochenstunden, wäre also in der Gleitzone (Midijob). Jetzt habe ich online gelesen, dass ich als Arbeitnehmer in der Gleitzone nicht familienversichert sein darf, sondern mich selbst gesetzlich krankenversichern müsste. Aus diesen Umständen ergeben sich für mich folgende Fragen:

-zählt die 'Mitversicherung' bei der PKV überhaupt als Familienversicherung im Sinne einer Familienversicherung bei der GKV?

-kann ich überhaupt einen Midijob ausüben ohne mich parallel zu dem bestehenden privaten Versicherungsschutz noch gesetzlich versichern zu müssen (so wie ich das verstanden habe, rührt diese Pflicht daher, dass man als Midijobber Sozialversicherungspflichtig ist und diese Abgaben nur an die gesetzliche KV gezahlt werden können, da die Sozialversicherung staatlich 'gesteuert' ist)?

-wie verhält es sich mit der Befreiung von der Versicherungspflicht die ich vor Antritt meines Studiums einreichen musste? So wie ich ebendiese verstanden habe bin ich für die Dauer meines Studiums an die PKV gebunden (nach dem Studium ist ein Eintritt in die GKV geplant, aufgrund niedrigerer Beiträge)

Auf Nachfrage bei der Debeka gäbe es keine Probleme aus deren Sicht für das Beschäftigungsverhältnis, solange die 'Beihilfe mitspielt', das kann ich jedoch erst morgen erfragen.

Ich bin (wie man an Hand der Ausführungen vermutlich erahnen kann) absoluter Laie auf dem Gebiet und bin für jeden sachdienlichen Hinweis dankbar. (Evtl. auch Hinweise auf den Eintritt in die GKV nach dem Studium, falls dieser durch ein Beschäftigungsverhältnis über 450€ an dieser Stelle erschwert werden könnte?)

Ich bedanke mich im Voraus für die Hilfe und entschuldige mich im gleichen Atemzug für die vermutlich sehr stümperhaft formulierten Fragen. Falls weitere Informationen notwendig sind werde ich diese auf Nachfrage umgehend liefern.

Liebe Grüße

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Als Werkstudent familienversichert bis zu welchem Einkommen?

Hallo,

wenn ich als Studentin nebenbei auf 450€ Basis arbeite, bin ich ja eigentlich Minijobberin und Studentin. Ich kann mit einem 450€ Job als Studentin dann weiterhin familienversichert sein.

Wie ist das aber nun, wenn ich offiziell als Werkstudentin beschäftigt bin? Hier gilt auf einmal eine andere Einkommensgrenze, bis zu der ich familienversichert bleiben kann. Hier darf ich jetzt nur 425€ verdienen, sonst müsste ich mich selbst krankenversichern.

Hier verstehe ich den Zusammenhang gerade nicht so ganz. Wenn ich offiziell als Werkstundentin eingestellt bin, darf ich weniger verdienen, als wenn ich offiziell als Minijobberin beschäftigt bin, obwohl die Rahmenbedingungen (Studentin, nicht mehr als 20 Stunden die Woche Arbeit) dieselben sind?

Dann hat man ja total den Nachteil, wenn man als Werkstudentin eingestellt ist. Oder zählt man generell nur mit einem Verdienst von über 450€ als Werkstudentin (wöchentlich Arbeitszeit natürlich trotzdem unter 20 Stunden)? Weshalb gilt dann die Grenze vom Verdienst von 425€ für die Familienversicherung bei Werkstudenten? Dann wäre man ja als Werkstudent IMMER verpflichtet, sich selbst zu versichern.

Wie ist das genau mit den Bezeichnungen Werkstudent und Minijobber und wie viel darf ich verdienen, wenn ich als Studentin weiterhin familienversichert bleiben will?

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