Wie fülle ich die von der Krankenkasse verlangte Nichtveranlagungsbescheinigung aus, wenn ich keine Kapitalerträge habe?

3 Antworten

Die Nichtveranlagungsbescheinigung und die Kapitalerträge stehen nicht im Zusammenhang, das sind zwei verschiedene Dinge.

Die NV Bescheinigung ist lediglich ein Nachweis, dass du nicht verpflichtet bist, eine Einkommensteuererklärung beim Finanzamt abzugeben, nicht mehr und nicht weniger.

Nehmen wir mal als Beispiel an, die hättest Einkünfte aus einer gewerblichen Tätigkeit. In diesem Fall wärst du dazu verpflichtet, eine Einkommensteuererklärung abzugeben. Du würdest dann keine NV Bescheinigung bekommen. Es gibt noch weitere Fälle, bei denen man zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet ist.

Die Krankenkassen will und darf auf diese Weise ausschließen, dass du irgend welche Einkünfte hast, die für die Berechnung des Krankenkassenbeitrags berücksichtigt werden müssten. Deshalb kann man von dir verlangen, entsprechende Nachweise zu bringen. Sobald das erledigt ist, kann man den tatsächlichen Beitrag für die Krankenkasse berechnen. Bis dahin geht man von einem höheren Einkommen aus.

Der Krankenkassenbeitrag hängt von den Einkünften ab. Deshalb ist es zwingend nötig, diese anzugeben und nachzuweisen. hast du keine oder entsprechend geringe, dann wird der Beitrag mit dem Mindetsatz festgelegt.

Ich hoffe, du verstehst jetzt die Zusammenhänge besser.

Nein, dazu dient die NV-Bescheinigung nicht.

Sie dient zur Vorlage bei Banken, damit keine Kapitalertragsteuer abgeführt wird.

0
@Aivas

ja kann man. Habe ich nicht bestritten.

Hier geht es aber um die Frage ob die Krankenkasse eine NV-Bescheinigung anfordern darf.

Und dafür wüsste ich gerne die gesetzliche Grundlage.

0

Hast Du Dir das Formular denn schon mal angesehen? Dort wird nach bestimmten Einkunftsarten gefragt, die Du allesamt offenbar nicht hast. Also jeweils 0 eintragen. Das ist nicht schwer.

Die Zahlungen der Eltern sind entweder Schenkungen, dann wäre ggf. eine Schenkungssteuererklärung über die erhaltenen Beträge zu erstellen, oder unregelmässige Unterhaltszahlungen. Der Freibetrag pro Elternteil liegt ja bei 400.000 innerhalb von 10 Jahren.

Wenn Du da nicht drüber kommst, wäre es vielleicht sinnvoll, die Schenkungen zu deklarieren, das verhindert evtl. auch Nachfragen, wovon denn der Lebensunterhalt bestritten wird.

Das Finanzamt ist nicht dazu da, den Erfüllungsgehilfen der Krankenkasse zu spielen.

Nur weil die keine Lust haben die Einkünfte selber zu ermitteln.

Petz1900, was bedeutet das? Ich hatte den Fragebogen der KK, den sie mir ja jedes Jahr geschickt hat, auch diesmal wieder ausgefüllt und unterschrieben. Nur diesmal wollen sie halt die NV-Bescheinigung haben und haben mir erst mal von sich aus den Höchstbeitrag aufgedrückt.

0
@Braeburn

Die Nichtveranlagungsbescheinigung sagt doch überhaupt nichts über das Einkommen aus.

Natürlich darf die Krankenkasse Einkommensnachweise verlangen, das ist deren gutes Recht.

Aber eine NV-Bescheinigung ist kein Nachweis über die Höhe des Einkommens, deswegen dürfen die das m.E. nicht verlangen.

Aber das ist meine persönliche Meinung.

Die NV-Bescheinigung dient nämlich einem ganz anderen Zweck, und nur dafür ist sie gedacht.

Aber vlt hat die Krankenkasse ja eine Idee, worauf die sich berufen können....

0
@Braeburn

Die Krankenkasse hat ja keine eigene Möglichkeit, Deine Angaben zu überprüfen und möchte sich die Möglichkeiten des Finanzamtes zunutze machen. Daher wollen sie die NV-Bescheinigung, auch wenn die eigentlich einem anderen Zweck dient (genau wie der Einkommensteuerbescheid den sie sonst anfordern).

Ich würde hier nicht rumzicken, sondern die Bescheinigung besorgen, denn die gilt in der Regel drei Jahre und schafft auch Klarheit zwischen Dir und dem Finanzamt.

0