Muss der Eigentümer alle vor und Nachnahmen von deren Kindern auf dem Briefkasten beschildern?

2 Antworten

Wenn die Mieter es wollen und es drauf passt, kann er es machen. Ansonsten reicht auch einfach der Nachname. Volle Namen von minderjährigen Kindern gehören da normalerweise eh nicht hin.

Nein. DSGVO! Nur Nachname. Keine Vornamen, erst recht nicht von Kindern.

Möglich ist zB M. Müller und A. Müller & I. Müller und B. Müller = Familie Müller