ehemaliges Wirtschaftsgebäude zur Wohnung umbauen?

3 Antworten

Ich meine, wenn etwas Neues entsteht durch den Umbau bzw. "die zu bauende Wohnung", dann werden die Herstellungskosten über viele Jahre (50?) abgeschrieben und wirken sich nur entsprechend zu einem geringen Anteil auf den Vermietungszeitraum aus.

Habt ihr die Nutzungsänderung schon beantragt/genehmigt bekommen?

Mit dem Kreisbauamt ist das vorbesprochen. Genehmigung selbst liegt noch nicht vor, wird jedoch erteilt werden in dem Umfang wie wir uns das vorstellen.

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Das ist steuerlich ohne bedeutung.

Der ausgabe stehen ja keine einnahmen entgegen

Die gewinnerzielungsabsicht fehlt.