Neuer Eigentümer kommt jeden Tag und schleicht um das Haus?

2 Antworten

Als Eigentümer des Hauses hat er das Recht die Verkehrsflächen zu betreten. Nur in Eure Wohnung, oder Euren Keller, darf er nur mit Eurer Zustimmung.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

Danke für die schnelle Antwort. Es kommt noch besser. Soeben hat der Eigentümer den Gemeinschaftsraum abgeschlossen, den Schlüssel mitgenommen und den Heizungsraum verriegelt. Ohne Absprache. Das heisst wir kommen nicht mehr an unsere Fahrräder und Werkzeuge dran. Alles ohne Absprache. Und jetzt?

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@Trixi274

Man fordert ihn schriftlich unter Fristsetzung auf den Schlüssel herrauszugeben. Andernfalls erfolgt Anzeige wg. Unterschlagung.

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So lange er nicht in deiner Wohnung und in deinem Keller rumschleicht, liegt die Frage näher, wie du auf die Idee kommst, dass er dazu ein Recht braucht.

Er schaut sich sein neues Haus an, überlegt vielleicht, was mal wieder gemacht gehört, wenn ihr ausgezogen seid oder schaut, ob noch alle Lampen gehen.

Er kann aber auch ganz einfach vorbeischauen, weil ihm zu Hause langweilig ist. Sehr viele Häuser werden nur aus diesem Grund gekauft. Ist ja sein Haus.

Wenn dich das stört, freue dich! Lange habt ihr die Wohnung ja nicht mehr.