schiedung mit haus beide eingetragen im Grundbuch, kann mich mich meine Frau aus dem haus rausschmeißen?

2 Antworten

Das Wohnrecht des Ehepartners ist geschützt.

Weigern sich beide Ehepartner auszuziehen, müssen sie – wenn auch getrennt – unter einem Dach leben. Gegen seinen Willen bekommt ein Ehepartner den anderen während der Trennungszeit nicht aus dem Haus, das gilt sowohl für den Fall, dass die Immobilie beiden Eheleuten gehört, als auch für den Fall, dass ein Partner der alleinige Eigentümer ist. Die Immobilie ist die gemeinsame Ehewohnung.

Nach der Scheidung sollte man sich geeinigt haben, was mit dem Haus geschehen soll. Verkaufen, Vermieten, Auszahlen...

Da du ja unbedingt im Haus wohnen bleiben willst, gehe ich für dich jetzt mal nicht auf den "anrechenbaren Wohnvorteil" bzgl. Trennungsunterhaltes ein. Die näheren Umstände kennen wir ja noch nicht.

Es kommt drauf an.

Während des Getrenntlebens kann bei Gericht ein Antrag auf Zuweisung der Ehewohnung an einen Ehegatten gestellt werden:

https://dejure.org/gesetze/BGB/1361b.html

Beim gemeinsamen Haus gibt es gleich 3 Haken.

Zum ersten müssen die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sein.

Zum zweiten muss Nutzungsentschädigung gezahlt werden.

Zum dritten kann der andere Ehegatte mit einem Antrag auf Teilungsversteigerung kontern.