Von Vermarktung einer Immobilie Abstand nehmen.. Wer trägt welche Kosten?

Hallo

Ich versuche die Situation kurz zu beschreiben..

Paar F beschliesst unüberlegt Ihr Haus zu verkaufen. Beauftragt einen Makler. Makler findet Kaufinteressenten E. Notartermin steht und der Kaufvertragsentwurf ist beiden Parteien zugekommen.

( Paar F hat nicht Beauftragt einen Notartermin zu vereinbaren! Paar F hat Lediglich den Termin für den Notar mit dem Makler besprochen.)

Nun stellt Paar F zwei Tage vor dem Notartermin fest, dass es eine äußerst dumme Idee war/ist, dass Haus zu verkaufen. Paar F informiert den Makler per E-Mail und Telefon darüber, dass sie von dem Immobilienverkauf Abstand nehmen.

Soweit, sogut. Das Paar F kann nicht gezwungen werden zu verkaufen.

Fragen:

1.Während des Telefonats mit dem (schockierten) Makler, sagte dieser es seien Kosten entstanden.. U a. Notarkosten, die Paar F nun zu tragen hätte.

Soweit Paar F sich informiert hat, ist das nicht der Fall?

2. Wie verhält Paar F sich, wenn Makler versucht durch Nachrichten wie:

"Ich habe ein sehr tränenreiches Gespräch mit dem geplanten Käufer hinter mir. Sollten Sie sich doch kurz- oder langfristig noch einmal umentscheiden, melden Sie sich bitte unbedingt. Die geplanten Käufer sind am Boden zerstört."

zu beeinflussen?

3. Sind 1,19% des Kaufpreises als Aufwandsentschädigung für den Makler bei Abstandnahme der Verkaufsabsicht angemessen?

Danke vorab für eure Antworten

Hausverkauf, Rücktritt

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