Hausverkauf über Betreuungsgericht Frist?
Hallo würde gerne wissen wie lange ein Betreuungsgericht sich Zeit lassen darf? Kaufvertrag ist fertig, Käufer hat die Kaufsumme auf das Notarkonto einbezahlt, das erste Schreiben vom Betreuungsgericht ist vor 28 ( ohne Einwendungen) gekommen. Jetzt fehlt nur noch das zweite Schreiben ( Rechtskräftig) . In dem Paragrafen steht 14 Tage Widerruf. Jetzt sind es aber schon 28 Tage nach dem ersten Schreiben. Warum schickt das Betreuungsgericht den Beschluss mit Rechtskräftig nicht ab ? Erst dann wird das Geld ja an den Verkäufer ausbezahlt.
1 Antwort
Eine gesetzliche Bearbeitungsfrist gibt es nicht. Das Betreuungsgericht ist an Zeitvorgaben nicht gebunden.
Bleibt eigentlich nur sich dem Gericht unbequem zu machen indem man sich schriftlich nach dem Sachstand erkundigt und wöchentlich mit einer telefonischen Sachstandsanfrage nervt.
Leider stehen in den öffentlich einsehbaren Telefonlisten nur die Rufnummern der Geschäftsstellen und da hat man diejenigen am Rohr die am wenigsten zu entscheiden haben. Vielleicht kann man die dazu überreden, die Durchwahl des zuständigen Rechtspflegers oder gar Richters herauszugeben.
Ich hatte bis vor einem Jahr einen Pflegefall in der Familie und mich mit anderen Angehörigen über solche Themen unterhalten. Beim hiesigen Betreuungsgericht werden Eilanträge meist in 6 Monaten entschieden. Unfassbar, aber nicht zu ändern. Darum der Tipp, die Amtsträger mit telefonischen Anfragen zu nerven.
Okay, vielen Dank. Hast du denn Erfahrung wie lange es circa dauert bis das letzte Schreiben vom Gericht (Rechtskräftig) verschickt wird?