Kann ich ein anderes Haus kaufen, wenn ich noch in der laufenden Finanzierung mit einem anderen Haus bin?

Hallo, also ich weiß nun gar nicht, wie ich die Fragen einzeln formulieren könnte, daher schreibe ich einfach mal runter um was es so geht. Also ich habe mit meiner Frau vor ca 8 Jahren ein Haus erworben. Dieses war entsprechend groß gewollt ( 180qm zzgl 80 Nutzfläche) da meine Schwiegermutter und ein schon erwachsener Sohn miteinzogen. Nun ist meine Schwiegermutter verstorben und auch der Sohn steht vor dem Auszug. Da wir also die große Immobilie nicht mehr brauchen, wollen wir uns "kleiner setzen" wie man so schön sagt. Und wie es natürlich so ist, wenn man konkret sucht findet man nix und wenn es noch nicht ganz passt fällt einem das passende Objekt vor die Füße. Wir könnten ein anderes Haus erwerben, bei dem es noch ein paar Sachen zu renovieren gibt, wirklich günstig erwerben, sind aber eigentlich noch 2 Jahre an die Finanzierung der anderen Immobilie gebunden. So das der reine Situatiosnerklärteil. nun die Finanzeckdaten.

Altes Haus noch mit ca 1/3 seines Wertes "belastet"! Kosten für neues Haus und Renovierung würde wohl ziemlich genau auf die 2/3 hinauslaufen, welche wir beim verkauf der alten Immobilien "verdienen" würden. Also würden wir eigentlich gar keine Finanzierung mehr brauchen, wenn das alte Haus verkauft ist. Ich müsste also den Hauskauf 2 nun zwischenfinanzieren ( auch die Rate könnten wir wohl zahlen, bis ich das Geld aus dem Hausverkauf 1 hätte. Aber das würde ja erst fließen, wenn ich da ausziehen würde, das kann ich aber erst wenn ich das andere renoviert habe.... ich hoffe es versteht jemand meine Problem ??? Ich weiß nicht wie ich mit der momentan finanzierenden Bank reden soll ? Wie ich das mit dem Makler ( von einer Sparkasse) die Sache angehen soll. Ich dürft mich gerne blöd nennen und euch üer mein Geschreibsel amüsieren, aber vielleicht hat ja doch jemand einen guten Rat!?

Danke Silberheim

Baufinanzierung, Haus, Hauskauf, Hausverkauf, Renovierung, Vorfälligkeitsentschädigung
Unverheiratet, getrennt und gemeinsames Haus samt Kreditverpflichtung?

Hallo,

ich weiß gerade nicht, was ich tun kann und was nicht.

Situation: Hauskauf 2014 (gebraucht). Vollfinanzierung auf beide. Beide 50% Grundbuch.

Nun Trennung (seit Dezember 2017) und er möchte nicht ausziehen.

Obwohl bis dato ja nur hauptsächlich Zinsen getilgt sind und der Wert des Hauses nicht gestiegert wurde (ist dem gleich des Kaufpreises laut Schätzung) verlangt er utopische Summe als Ausgleich, die ich nicht habe und die ihm in keinster Weise zusteht. Er sieht diese Summe aber als Entschädigung, weil ich mich getrennt habe.

Also, will ich ausziehen. Er wöllte es jetzt gerne behalten- lehnt Verkauf ab. Nun verlangt er von mir trotz baldigen Auszugs hälftigen Kredit, ist nicht bereit irgendwas schriftlich festzuhalten und droht mir ich sollte mir mal getrauen die Zahlung einzustellen (man muss dazu sagen, dass die Verteilung der Kosten eher 60%ich zu 40%er war in der Vergangenheit). Er kann das Haus meines Erachtens nach gar nicht allein halten. Will aber auch nicht verkaufen. Klar ist es für ihn komfortabel, wenn ich weg bin und trotzdem Hälfte zahle. Das kann ja aber nicht angehen! Außerdem muss ich ja im neuen Zuhause auch zahlen. Diese Doppelbelastung halte ich auf Dauer nicht aus!

Ich muss aber ausziehen, weil es psychisch nicht mehr geht. Mein Sohn (10) aus früherer Beziehung leidet unter der premanenten angespannten Situation.

Was hab ich denn für Möglichkeiten?

Es muss doch eine Lösung geben bei ich ihm nicht sein Leben finanziere...

Hausverkauf, Kredit, Trennung
Vater will neuer Frau lebenslanges Wohnrecht am Eigenheim vermachen. Welche Rechte haben wir Kinder?

Hallo Zusammen,

nachfolgend die Ausgangslage:

Unsere Mutter ist verstorben. Unser Vater hat eine neue Lebensgefährtin, die er heiraten möchte. Zuvor möchte er meiner Schwester und mir seinen Anteil am Haus vermachen (durch den Tod der Mutter ist 1/4 des Hauses an meine Schwester und mich übergegangen, wir sind also bereits Miteigentümer).

Jetzt der Knackpunkt: Er will nicht, dass wir im Falle seines vorzeitigen Ablebens die neue Frau „aus dem Haus werfen“ und möchte ihr entsprechend ein lebenslanges Wohnrecht an der Sache einräumen. Obwohl es sein gutes Recht ist, über sein Vermögen frei zu entscheiden, finden wir dies nicht fair.

Seine Lebensgefährtin hat ihren Kindern schön gründlich all ihr Wohneigentum aus erster Ehe überschrieben. Die Kinder haben dies umgehend veräußert und freuen sich nun über das große Geldgeschenk. Wir sollen jedoch hinnehmen, dass eine Frau, die wir erst seit kurzem kennen, unser Elternhaus für die nächsten 30-40 Jahre besetzt, obwohl es auch immer Wille unserer verstorbenen Mutter war, dass unser Elternhaus im Falle ihres Todes direkt auf uns übergeht und der Erlös uns für unser Leben zugute kommt (wir kommen aus keinen wohlhabenden Verhältnissen, deshalb. Die Familie der neuen Frau jedoch schon, was die Situation für uns nur noch unverständlicher macht).

Womit wir jedoch einverstanden wären, wäre ein Kompromiss, sodass die neue Frau im Falle eines vorzeitigen Ablebens unseres Vaters noch 1-3 Jahre bzw. so lange im Haus wohnen darf, bis eine Ersatzwohnung für sie gefunden wurde.

Nun die eigentliche Frage: Darf unser Vater der neuen Frau ohne unser Einverständnis überhaupt ein lebenslanges Wohnrecht vermachen, da wir ja bereits zu 1/4 Miteigentümer sind? Welche Rechte haben wir bei solchen Entscheidungen? Wie würdet ihr mit der Situation umgehen?

PS: Bitte nur sachliche Kommentare und keine Belehrungen á la „Ihr seid doch nur geil auf‘s Erbe“ etc. Im Endeffekt kann unser Vater mit seinem Vermögen machen was er will. Dass er die neue Frau und ihre Familie (die neue Wohnsituation hat ihre Kinder finanziell bereichert) besser stellt als seine eigenen Töchter, auch vor dem Hintergrund des (nicht schriftlich erfassten) letzten Willens unserer verstorbenen Mutter, ist für uns das Problem. Wir verstehen uns auch gut mit seiner neuen Frau, der Frust ist also nicht ihr geschuldet. Sie hat bei ihrer Familie alles richtig gemacht. Wir erwarten nur dasselbe von unserem Vater.

Vielen Dank im Voraus!

eltern, Erbe, erbrecht, Hausverkauf, schenkung, Wohneigentum, WOHNRECHT, Witwe
Belastetes Haus in Wohnungen aufteilen und diese verkaufen?

Hallo Ihr lieben Hilfsbereiten,

ich hätte da eine Frage, zu der ich bisher noch keinen wirklich passenden Thread gefunden habe. Und bitte seid geduldig mit mir, ich bin in Immobiliendingen echt unbedarft!

Ich habe vor Jahren zusammen mit meiner Frau ein Haus (3 Etagen) gekauft/finanzieren lassen, von dem wir eigentlich jeweils eine Etage als Büro nutzen, vermieten und selbst bewohnen wollten. Inzwischen hat uns das Leben leider ziemlich herumgebeutelt. Der Mieter ist weggefallen (und Ersatz ist hier nur schwer zu finden), das Büro läuft nicht, wir müssen uns sehr strecken, um Zinsen und Tilgung zu bedienen, und neben der Grundschuld für das Finanzierungsdarlehen sind noch ein paar Zwangshypotheken dazugekommen (und damit die latente Angst vor Zwangsversteigerung). Die Restdarlehensschuld und die Zwangshypotheken dürften bei der Lage, der Immobiliensituation am Ort und dem Sanierungszustand (ca. 2/3 bis 3/4 des Hauses sind renoviert) bei einer Zwangsversteigerung den Verkaufserlös weitgehend aufzehren oder, im schlimmsten Fall (je nach Versteigerungsergebnis), sogar übersteigen. Alles also ziemlich schlamasselig...

Nun mein vielleicht blauäugiger Gedanke:

Wenn wir das Haus in drei Wohnungen aufteilen könnten und für die beiden komplett renovierten Wohnungen zu einem guten Preis Käufer fänden (ich weiß, zu viele Konjunktive!), dann bestünde eventuell die Chance, daß wir womöglich die dritte Etage behalten können.

Haltet Ihr das zumindest für theoretisch denkbar? Mir ist schon klar, daß diese Lösung voraussetzen würde, daß man das Haus vor dem Verkauf aufteilt, was allein ja schon sehr teuer ist wegen der hohen Notar-/Grundbuchkosten, und dafür können wir das Geld nicht vorstrecken. Ob die Bank bei sowas überhaupt mitmacht? Ob sie vielleicht sogar die Teilungskosten vorfinanzieren würde, wenn man ihr nachvollziehbar darlegen könnte, daß der Wert der beiden zu verkaufenden Etagen im Verkaufsfall deutlich über den Grundschulden liegt (und bei einem Verkauf auf dem freien Markt in der Regel erheblich höhere Erlöse zu erzielen sind als bei einer Zwangsversteigerung)? Oder bin ich hier vollkommen im Traumland gelandet? Und: müssen die (nachrangigen) Gläubiger, die uns die Zwangshypotheken reingedonnert haben, einer Teilung und einem Verkauf auch zustimmen?

Für jeden Input bin ich dankbar!!!

Herzliche und dankbare Grüße,

Mats

Hausverkauf, Immobilien, Hypothekendarlehen
Ich möchte die Hälfte meines Einfamilienhauses auf meine Freundin übertragen, wie ist es dann mit der Grunderwerbssteuer?

Hallo,

meine Fragen beziehen sich auf die Höhe der zu entrichtenden Grunderwerbsteuer bei der Übertragung die helfte eines Einfamilienhauses (in NRW) auf meine neue Freundin (keine Ehegatte/eingetragene lebenspartnerin).

Folgende Eckdaten sind zu beachten: Das Haus wurde 2008 zu einem Kaufpreis von € 290.000 gekauft. Eigentümer: ich zusammen mit meine Ex-Freundin. Wir sind jeweils mit 50 Prozent im Grundbuch eingetragen. Ein Kredit in Höhe von € 255.000 wurde ebenfalls zu jeweils 50 Prozent von uns beiden aufgenommen. € 50.000 flossen als Eigenkapital von meine Seite in die Immobilie.

Inzwischen wurde der Kredit teilweise zurückbezahlt. Die Restkredit liegt nun bei € 248.000.

Jetzt soll nur der Eigentumsanteil von mijn Ex (50 Prozent) auf meine neue Freundin übertragen werden. Weiter soll sich nichts ändern. Auch das Kredit bleibt so wie es ist (50/50). Natürlich übernimmt meine neue Freundin dabei das 50 Prozent Kreditanteil - also € 124.000 - von meinem Ex. Die 50.000 Euro, die ich aus Eigenmitteln eingebracht hat, bleiben auch unangetastet.

Ich weiß nicht genau was der Wert des Hauses im moment ist. Der Wert kann jetzt veilleicht niedriger sein als der ursprüngliche Kaufpreis von € 290.000.

Meine Fragen sind nun:

  • Wie wird die Grunderwerbsteuer bemessen? Wird der damalige Kaufpreis (€ 290.000) zu 50 Prozent veranschlagt? Oder wird bemessen nach der heutige Wert (dann is eine Bewertung erforderlich)? Oder wird bemessen nach der Gegenleistung von € 124.000?;

  • Falls Gegenleistung: Wie müssen wir das Steueramt informieren von diese Gegenleistung? Reicht ein Kaufvertrag zwischen mein Ex und meine neue Fruendin, wobei der vereinbarte Kaufpreis € 124.000 ist?

  • Wenn das Haus immer noch € 290.000 wert sein soll, kann es dann so sein dass Schenkungsteuer bezahlt werden muss? 290.000 – 248.000 = 42.000. Davon 50% ist € 21.000 und damit genau € 1.000 mehr als das Freibetrag. Wie wird sowas berechnet?

Mir ist klar, dass es viele Fragen sind, aber ich bin sehr gern gut vorbereitet.

SEHR vielen Dank im voraus für Ihre Antworten!

Mit freundlichen Grüßen,

Roy

Grunderwerbssteuer, Hausverkauf, Immobilien, scheidung, Schenkungssteuer
Kann ein Miteigentümer Renovierung verweigern und auf Hausverkauf bestehen?

Mein Onkel und ich sind Eigentümer eines Einfamilienhauses zu gleichen Teilen 50:50. Ich bewohne in diesem Haus die untere Etage, von meinem Onkel die Tochter die obere Etage, er selber wohnt nicht in diesem Haus. Er kümmert sich auch um nichts. Was an Reparaturen bisher anfiel, übernahmen es mein Partner und ich auf unsere Rechnungen. Mein Onkel bot mir schon vor ca. 3 Jahren an, seine Haushälfte abzukaufen, sobald seine Tochter ausgezogen ist. Er nannte mir damals eine Summe für seine Hälfte mit der ich einverstanden war. Leider habe ich mir das nicht schriftlich von ihm geben lassen, weil ich Vertrauen zu meiner Verwandtschaft hatte. In der Zwischenzeit renovierte ich ¾ des Gartens, die untere Etage, die ich bewohne und diverses auf meine Rechnung. Ende dieses Jahres ist es nun soweit und seine Tochter zieht aus. Nun kam er und will für seine Hälfte 30 % mehr als angeboten, mit der Aussage die Grundstückspreise seien in der Zwischenzeit gestiegen. Ich sagte ihm, dass ich das nicht bezahlen kann und will. Jetzt will er, dass das komplette Haus verkauft wird und somit dann jeder seinen Teil bekommt. Das will ich aber nicht, da er daraus Gewinn machen würde, wegen der Wertsteigerung aufgrund meiner Renovierungen. Kann er darauf bestehen? Außerdem ist das Haus fast 60 Jahre alt und muss dringend saniert werden. Ich habe bereits das 3. Jahr Schimmel im Schlafzimmer. Er verweigert aber die Sanierung, weil er kein Geld in dieses Haus stecken möchte. Kann er das einfach so ablehnen oder ist er verpflichtet hälftig mitzuzahlen?

eigentumsrecht, Hausverkauf, Recht, Teilungsversteigerung, Zivilrecht, BGB, Renovierungskosten
Von Vermarktung einer Immobilie Abstand nehmen.. Wer trägt welche Kosten?

Hallo

Ich versuche die Situation kurz zu beschreiben..

Paar F beschliesst unüberlegt Ihr Haus zu verkaufen. Beauftragt einen Makler. Makler findet Kaufinteressenten E. Notartermin steht und der Kaufvertragsentwurf ist beiden Parteien zugekommen.

( Paar F hat nicht Beauftragt einen Notartermin zu vereinbaren! Paar F hat Lediglich den Termin für den Notar mit dem Makler besprochen.)

Nun stellt Paar F zwei Tage vor dem Notartermin fest, dass es eine äußerst dumme Idee war/ist, dass Haus zu verkaufen. Paar F informiert den Makler per E-Mail und Telefon darüber, dass sie von dem Immobilienverkauf Abstand nehmen.

Soweit, sogut. Das Paar F kann nicht gezwungen werden zu verkaufen.

Fragen:

1.Während des Telefonats mit dem (schockierten) Makler, sagte dieser es seien Kosten entstanden.. U a. Notarkosten, die Paar F nun zu tragen hätte.

Soweit Paar F sich informiert hat, ist das nicht der Fall?

2. Wie verhält Paar F sich, wenn Makler versucht durch Nachrichten wie:

"Ich habe ein sehr tränenreiches Gespräch mit dem geplanten Käufer hinter mir. Sollten Sie sich doch kurz- oder langfristig noch einmal umentscheiden, melden Sie sich bitte unbedingt. Die geplanten Käufer sind am Boden zerstört."

zu beeinflussen?

3. Sind 1,19% des Kaufpreises als Aufwandsentschädigung für den Makler bei Abstandnahme der Verkaufsabsicht angemessen?

Danke vorab für eure Antworten

Hausverkauf, Rücktritt
Schwester möchte ausziehen?

Hallo,

meine Schwester und ich( Bruder) haben vor 10 Jahren ein Haus gekauft! Beide stehen im Grundbuch mit jeweils 50% Anteil.

Es gibt 2 Haushälften, jedoch NUR mit 1 Eingang. Der Eingangsflur führt nur 7 Treppen in den Keller, welches auch von uns bewohnt wird( offen) + zwei Haustüren die jeweils zum richtigen Haus führen.

Das Haus ist ca. 600.000€ wert! Es sind noch 250.000€ schulden bei der Bank offen! Nach 10 Jahren wurde bisher nur 50 T getilgt bei hohen Zinsen. Das neue Kredit ist nun mit besseren Zins abgeschlossen worden!

Meine Schwester möchte unbedingt ausziehen und verlangt sehr viel Geld. Ca 250 T€…

Das Problem hierbei ist, dass ihre Haushälfte an keinen Fremden verkauft werden kann/ soll, da es hier eher als Familiengemeinschaft vorgesehen ist. Somit wird es zu einen Verkauf an irgendwen niemals kommen, da wir ich dies nicht zustimmen werden!
1. Das ist doch so korrekt? seine Hälfte ist ohne meine Zustimmung nicht verkaufbar?

Ausserdem vergisst meine Schwester, dass es noch eine Restschuld von 250T€ gibt!
Ich würde mir wünschen, dass mein anderer Bruder ihre Hälfte bekommen würde und dort einzieht! Am liebsten dass man ihre 50% Anteil auf mein Bruder gehen!
Welcher Preis wäre hier denn realistisch?
Zumal man auch sagen muss, dass es hier noch eine hohe Restschuld gibt! Die Hälfte dieser Schulden würde dann einfsch mein Bruder übernehmen, mit dem ich dann das Kredit weiterzahle. Meine Schwester zwingt keiner auszuziehen, sie hält das allerdings mit ihrem Mann hier nicht mehr aus, heißt sie möchten unbedingt ausziehen.

Können Sie hier noch einen Gewinn erzielen? Selbst wenn mein Bruder 200T€ zahlt ( für lediglich 50% Investitionsanteil+ Restschuld) müsste meine Schwester mit dem Geld erst ihren Anteil von 125T€ Restschuld an die Bank zahlen, und die restlichen 75T€ müssten noch /2 geteilt werden, da wir beide mit 50% im Grundbuch eingetragen sind.

Das Ding ist, dass ihre Hälfte ohne meine Hälfte nichts wert ist, da dies nur für Familiengenerationen geeignet ist, und WIR werden das Haus nicht verkaufen wollen!
Ich kann leider die Restschuld nicht alleine übernehmen und wünsche mir somit dass mein Bruder hier einzieht und die 50% Anteil bekommt—- im Prinzip würde er die Restschuld von meiner Schwester übernehmen von 125T€..

Meine Schwester hat das leider so alles noch nicht verstanden und möchte es auch nicht verstehen, dass daraus kein Gewinn von ihrer Seite erzielt werden kann!

Hausverkauf, Gewinn
Werden Steuern bei einem Neubau auf einem Privatgrundstück geltend gemacht?

Hallo zusammen,

ich befinde mich in folgender Situation: Die Kredite für 2 nebeneinander liegende,bebaute Grundstücke wurden letztes Jahr abbezahlt. Auf Grundstück/Haus A wohnen derzeit meine Eltern. Grundstück/Gebäude B wurde teilw. gewerblich genutzt. Die obere Etage von Gebäude B, wurde als Wohnobjekt freigegeben. Beide Objekte wurden bis Ende 2017 vermietet.

Die Mietverträge wurden, wegen Mietrückständen, gekündigt. Nun kam die Idee, die Häuser zu sanieren, um das Eigenheim schöner zu gestalten und mehr Interessenten für Gebäude zu genieren. Da es sich jedoch um Altbau(1925) handelt, sind Sanierungsaufwendungen für die beiden Gebäude, alles andere als rentabel.

Aus diesem Grund wollen wir unternehmerisch handeln und kalkulieren, ob es sinnig ist, die beiden Gebäuden, die auf Grundstück A&B liegen, zu entfernen, um dort ein Mehrfamilienhaus zu platzieren. Nun zum Kern meiner Frage:
Grundsätzlich gilt, soweit ich es richtig verstanden haben sollte, dass keine Steuern anfallen, falls das Haus/Gebäude sich seit 10 Jahren im eigenen Besitz befindet, oder man selbst dort für einige Perioden gewohnt hat. Da sich jedoch die Beschaffenheit ändert bzw. man die Gebäuden durch ein Neubau-Wohnungen ersetzen will, ändern sich ja die Beschaffenheit. Wie sieht es steuerlich nun aus, wenn man bspw. 3 Wohnungen veräußern möchte und 3 Wohnungen selbst nutzen möchte. Werden hier Steuern geltend gemacht? Wenn ja welche? Über jegliche Antworten wäre ich sehr dankbar! Ansonsten muss ich doch zum Steuerberater :-D

Finanzamt, Grundstück, Hausverkauf, Immobilien, Steuern
Wie sich gegenüber unklugen Hauskäuferin verhalten?

Hallo Immobilienbesitzer,

ich wäre dankbar für eure Einschätzungen, vielleicht habt Ihr ja dazu eine Meinung:

Ich verkaufe gerade mein Elternhaus, ein schönes Haus in guter Lage. Ein Makler ist nicht involviert. Ich selbst bin kein Immoprofi, beruflich aber aus dem technischen Bereich, und habe mich definitiv intensiv eingelesen, wie das so funktioniert mit dem Hausverkauf.

Soweit so gut, es läuft auch super bislang, von 5 Besichtigungen haben 3 innerhalb kurzer Zeit eine feste Kaufzusage gegeben. D.h. eigentlich fehlen nur noch die Abschlussgespräche, und los geht's zum Notar (ich weiß allerdings noch nicht, für welchen der 3 ich mich schlussendlich entscheiden soll).

Jetzt mein "Problem": Die 3 Kaufinteressenten verhalten sich anders als erwartet! Nämlich viel weniger kritisch und informiert als gedacht. Nur einer wollte mal den Energieausweis sehen... ansonsten alle 3: keine Zweitbesichtigung gewünscht, keine Sachverständigen hergebeten, keine Einsichtnahmewünsche in Unterlagen wie Grundrisse, Bauzeichnungen, Grundbuch, Energieabrechnungen, Renovierungsunterlagen... gar nix!! 2 haben nicht mal den Dachboden inspiziern wollen!..

Ich weiß jetzt gar nicht, wie ich damit umgehen soll. Alle 3 finden das Haus toll, haben ihre Bankbestätigungen vorgelegt und wollen "einfach so" zahlen. Muss ich solche Dokumente wie Grundrisse oder Abrechnungen VON MIR AUS an die Leute schicken?? Also bin ich dazu verpflichtet oder so?? Muss ich darüber informieren, dass im Grundbuch Abt.1 noch Eintragungen stehen (die Restschulden, recht wenig, tilge ich selbstverständlich, wenn der Kaufpreis gezahlt wurde). Oder kann ich jetzt guten Gewissens abschließen, auch wenn ich deren Verhalten recht leichtsinnig finde?

Bin gespannt wie Ihr das seht.

Markus

Hausverkauf, Immobilienverkauf, notar