Wie kann man einen Renten - Ausgleich, für Pflege-Leistungen später bekommen, wenn die Pflege Stufe von einer bedürftigen Mutter über Jahre verweigert wurde?
👩🎓 Hallo und guten Tag,
im Freundeskreis gibt es manchmal ein Problemchen. Wie so oft und gern behauptet, sagt man dann doch so gern : ... es gibt doch für jedes Problemchen eine Lösung ...
Wie doch auch immer wieder gerne geschrieben wird ... Pflegen und Erben : ... Wer pflegt erbt mehr ...
Dazu ist in aller Regel ja auch eine Gesetzliche Regelung in Kraft, so das in meinen hier geschilderten Fall, eine Tochter ihre Mutter über Jahre pflegte. Einige Jahre pflegte Sie zuletzt sogar ihre Mutter ganztägig, daher ihr Arbeitgeber Sie aufgrund eines Absatz Abschwungs kündigen mußte.
Das Hauptproblem bestand dahin, das die zu pflegende Mutter, eine Mitarbeit der Pflegekasse über mehrere Jahre, als mögliche Option : ✨Pflegestufe 2.✨ablehnte !
Desweiteren wurden ebenfalls Angebote verschiedener Häuslicher Pflegekräfte, (Pflege Vereine) abgelehnt ! ... Somit war die Tochter die Alleinversorgerin !
🗃️... Es wäre auch überhaupt kein Problem Zeugen über die ✨Vollversorgung der Tochter✨ ... (aus dem Bereich: Krankenhaus, Ärzte, Sanitäter, Sozialdienst usw. zu finden)... hierbei gibt es ja hunderte schriftliche Dokumente !
Die anderen Geschwister kamen leider erst, als die Mutter verstorben war und hatten nun ja in keinster Weise, irgend etwas für ihre Mutter in dieser schweren Zeit getan ! Vielmehr bestanden ihnen nun mehr die Erbinteressen !
Wo oder wie findet man einen Anwalt/ in ,die sich mit dieser etwas komplizierten Situation auskennt ?
So das wenigstens aus dem Erbschaftsvermögen einige wenige Renten Beiträge, noch nachträglich eingezahlt werden könnten ! ?
Den es kann doch nicht sein, das nicht pflegende Angehörige, mit dem ✨Enorm pflegenden Angehörigen✨ gleichgestellt werden ... Daher diese ja lieber ganz und gar ihrer Erwerbstätigkeit und ihren schönen Freizeit Hobys nachgingen und somit ja nur für sich gehandelt haben !
Wenn man bedenkt das so gut wie gar keine Ersparnisse, weder aus dem Erbvermögen oder gar dem Familienhaus angetastet wurden, so wäre doch eine gewisse Gerechtigkeit vorstellbar ?
Wir im Freundeskreis finden leider keinen guten Rat und leider auch keine fachkundige Kanzlei !
Ich bedanke mich schon einmal Recht ❤️ für eure Unterstützung !
Schöne Grüße von Mirco