Von Vermarktung einer Immobilie Abstand nehmen.. Wer trägt welche Kosten?
Hallo
Ich versuche die Situation kurz zu beschreiben..
Paar F beschliesst unüberlegt Ihr Haus zu verkaufen. Beauftragt einen Makler. Makler findet Kaufinteressenten E. Notartermin steht und der Kaufvertragsentwurf ist beiden Parteien zugekommen.
( Paar F hat nicht Beauftragt einen Notartermin zu vereinbaren! Paar F hat Lediglich den Termin für den Notar mit dem Makler besprochen.)
Nun stellt Paar F zwei Tage vor dem Notartermin fest, dass es eine äußerst dumme Idee war/ist, dass Haus zu verkaufen. Paar F informiert den Makler per E-Mail und Telefon darüber, dass sie von dem Immobilienverkauf Abstand nehmen.
Soweit, sogut. Das Paar F kann nicht gezwungen werden zu verkaufen.
Fragen:
1.Während des Telefonats mit dem (schockierten) Makler, sagte dieser es seien Kosten entstanden.. U a. Notarkosten, die Paar F nun zu tragen hätte.
Soweit Paar F sich informiert hat, ist das nicht der Fall?
2. Wie verhält Paar F sich, wenn Makler versucht durch Nachrichten wie:
"Ich habe ein sehr tränenreiches Gespräch mit dem geplanten Käufer hinter mir. Sollten Sie sich doch kurz- oder langfristig noch einmal umentscheiden, melden Sie sich bitte unbedingt. Die geplanten Käufer sind am Boden zerstört."
zu beeinflussen?
3. Sind 1,19% des Kaufpreises als Aufwandsentschädigung für den Makler bei Abstandnahme der Verkaufsabsicht angemessen?
Danke vorab für eure Antworten
1 Antwort
Der Makler soll aufhören Märchen zu erzählen.
Die Provisionszahlung spiegelt nicht den jeweiligen Aufwand eines Maklers wider. Er erhält die vereinbarte Zahlung, unabhängig vom Verlauf des Vermittlungsverfahrens. Laufen die Anstrengungen des Maklers hingegen ins Leere, das bedeutet es kommt zu keinem von ihm in die Wege geleiteten Vertragsabschluss, hat er keinen Anspruch auf den Maklerlohn (BGB § 652 Absatz 1). Er hat dementsprechend seine Leistung nicht erbracht.