Von Vermarktung einer Immobilie Abstand nehmen.. Wer trägt welche Kosten?

1 Antwort

Der Makler soll aufhören Märchen zu erzählen.

Die Provisionszahlung spiegelt nicht den jeweiligen Aufwand eines Maklers wider. Er erhält die vereinbarte Zahlung, unabhängig vom Verlauf des Vermittlungsverfahrens. Laufen die Anstrengungen des Maklers hingegen ins Leere, das bedeutet es kommt zu keinem von ihm in die Wege geleiteten Vertragsabschluss, hat er keinen Anspruch auf den Maklerlohn (BGB § 652 Absatz 1). Er hat dementsprechend seine Leistung nicht erbracht.