Haus mit Restschuld an Kind verkaufen vor Zinsbindungsfrist?
Ist es möglich, dass meine Mutter mir ihr Haus verkauft, obwohl dieses noch eine Restschuld hat und die Zinsbindung noch bis 2026 läuft?
Wenn ich richtig verstanden habe, ist ein vorzeitiges Kündigen des Darlehensvertrages z.B. bei berechtigtes Interesse möglich, was z.B. bei einem Verkauf der Fall ist.
Hintergrund ist bei uns der, dass meiner Mutter ihr Haus zu groß und teuer geworden ist und wir dadurch mit einziehen würden. Mit der aktuellen Bank habe ich schon bzgl. Übernahme gesprochen. Bis jetzt sagt sie mir aber, dass ich das Darlehen mit der Restschuld so übernehmen muss + ein weiteres Darlehen (für Ausgleichszahlung an Schwester, Umbau-/Sanierungskosten). Das Konstrukt mit 2 Darlehen ergibt aber für mich eine ungünstige Konstellation, insbesondere eine zu hohe Monatsrate.
Ursprünglich hatten wir an eine Überlassung (Schenkung) gedacht. Ich nehme aber mal an, dass das kein "berechtigtes Interesse" ist!?
Falls das mit dem Verkauf ginge, hätte man ein Problem bei einem Verkaufswert von z.B. 250T€, obwohl das Haus aktuell 515T€ wert ist? Allerdings wird auch ein Wohnrecht (~92T€) eingetragen.
2 Antworten
Das Darlehen kann natürlich gekündigt werden. Es fällt allerdings eine Vorfälligkeitsentschädigung an.
Eventuell bietet dir die Bank an das bestehende Darlehen zu übernehmen um die Vorfälligkeitsentschädigung zu sparen.
Deine Angaben sind zu zerstückelt, um eine klare Linie hinein zu bekommen und die Frage der Ausgleichszahlung an die Schwester beinhaltet ein steuerliches Fallstrick.
Was verstehst Du unter:
bei einem Verkaufswert von z.B. 250T€,
wenn:
das Haus aktuell 515T€ wert ist?
und wie wurde, das berechnet:
Allerdings wird auch ein Wohnrecht (~92T€) eingetragen.
Und was soll die Schwester bekommen?
Ich denke es ist eine reine Verhandlungssache mit der Bank, um auf eine entsprechende Laufzeit zu kommen, was auch die monatliche Rate senkt.
Die Zahlung kommt doch als Schenkung von meiner Mutter und liegt unter 400T€!?
So ist es ja auch richtig und damit ungefährlich.
Im Sachverhalt stand aber:
ein weiteres Darlehen (für Ausgleichszahlung an Schwester, Umbau-/Sanierungskosten).
Da musste man schließen, dass Du zahlst.
Die Schwester soll von meiner Mutter (aus den 250T€) 180T€ bekommen. Aus dem Rest kann sie die Restschuld begleichen.
Das klingt nach einem völlig neuen Darlehn an Dich und Deine Mutter regelt alles aus dem Kaufpreis.
Demnach ist es ja so, dass die Restschuld ca. 70.000,- ist. dazu wäre eine Erhöhung nötig für den Restkaufpreis und die Umbau- und Sanierungskosten. Der Betrag ist nicht genannt.
Ich würde einfach mal fragen, wie hoch eine Vorfälligkeitsentschädigung wäre. Eventuell kann man die Gesamtsumme komplett bis zum Ende der Laufzeit abschließen.
Verkaufswert war wahrscheinlich nicht der richtige Begriff. Ich meine, ich zahle meiner Mutter 250T€. Der Verkehrswert 515T€ wurde vom Gutachter ermittelt.
Die Schwester soll von meiner Mutter (aus den 250T€) 180T€ bekommen. Aus dem Rest kann sie die Restschuld begleichen.
"[...]Ausgleichszahlung an die Schwester beinhaltet ein steuerliches Fallstrick."
-> Warum das? Die Zahlung kommt doch als Schenkung von meiner Mutter und liegt unter 400T€!?
Dein Kommentar "Ich denke es ist eine reine Verhandlungssache mit der Bank, um auf eine entsprechende Laufzeit zu kommen, was auch die monatliche Rate senkt."
-> Die Bank war bisher nicht besonders aufschlussreich, kooperativ und bekommt man aktuell ja kaum ans Ohr. Die einzigen Vorschläge waren die, die ich oben schon nannte, also 1:1 übernehmen.