Strafzinsen beim Hausverkauf?
Wir haben unser Haus verkauft und im Zuge dessen musste ein Aufgebotsverfahren eingeleitet werden mit dem auch die Käufer einverstanden waren. Im Zuge dessen wurde ein Teil der Kaufsumme von den Käufern zurück gehalten was notariell auch festgelegt wurde. Da das Verfahren länger dauerte,mussten die Käufer auf das geparkte Geld Strafzinsen zahlen die sie nun von uns erstattet haben möchten. Sind wir dazu verpflichtet, da es notariell keine schriftliche Vereinbarung über die Kostenteilung gibt.
3 Antworten
Sunny
Ein Aufgebotsverfahren dauert oftmals ein halbes Jahr und länger. Das wissen zumindest Notar und Bank. Die genaue Zeit kann niemand voraussagen, folglich gibt es auch keine verbindliche Zusage.
Die bankübliche bereitstellungszinsfreie Zeit ist mitunter kürzer.
Zahlungspflichtig ist der Darlehensnehmer (Käufer). Er sollte mit der Bank nachverhandeln.
Andererseits bist du als Verkäufer für die Lastenfreiheit verantwortlich, sodass du dich zur Übernahme der Hälfte der Bereitstellungszinsen ausnahmsweise bereit erklären solltest, so mein Rat.
Habt ihr es zu verschulden und es dauerte länger wie notariell festgelegt zum Lastübergang? Dann ersieht ein Schadenersatzanspruch.
Moin
Nein, wir hatten an dem Aufgebotsverfahren keine Schuld und es wurde eine verbindliche Länge des Verfahrens genannt,- sondern nur eine zu erwartende Dauer.
Wenn der Kaufpreis vollständig gezahlt worden wäre, hätte der Käufer ja auch Zinsen zahlen müssen, insofern würde ich schon mal prüfen, welcher Schaden konkret entstanden ist.
Wenn das Aufgebotsverfahren notwendig war, weil ein Gläubiger zB einen Grundschuldbrief verloren hat, würde ich versuchen, dort den Schadensersatz geltend zu machen, denn der hat ja die Verzögerung zu verantworten.