Strafzinsen beim Hausverkauf?

3 Antworten

Sunny

Ein Aufgebotsverfahren dauert oftmals ein halbes Jahr und länger. Das wissen zumindest Notar und Bank. Die genaue Zeit kann niemand voraussagen, folglich gibt es auch keine verbindliche Zusage.

Die bankübliche bereitstellungszinsfreie Zeit ist mitunter kürzer.

Zahlungspflichtig ist der Darlehensnehmer (Käufer). Er sollte mit der Bank nachverhandeln.

Andererseits bist du als Verkäufer für die Lastenfreiheit verantwortlich, sodass du dich zur Übernahme der Hälfte der Bereitstellungszinsen ausnahmsweise bereit erklären solltest, so mein Rat.

Sunny111 
Fragesteller
 10.09.2023, 18:35

Moin

Danke für die Antwort, dass hilft.👍

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Habt ihr es zu verschulden und es dauerte länger wie notariell festgelegt zum Lastübergang? Dann ersieht ein Schadenersatzanspruch.

Sunny111 
Fragesteller
 10.09.2023, 15:22

Moin

Nein, wir hatten an dem Aufgebotsverfahren keine Schuld und es wurde eine verbindliche Länge des Verfahrens genannt,- sondern nur eine zu erwartende Dauer.

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Wenn der Kaufpreis vollständig gezahlt worden wäre, hätte der Käufer ja auch Zinsen zahlen müssen, insofern würde ich schon mal prüfen, welcher Schaden konkret entstanden ist.

Wenn das Aufgebotsverfahren notwendig war, weil ein Gläubiger zB einen Grundschuldbrief verloren hat, würde ich versuchen, dort den Schadensersatz geltend zu machen, denn der hat ja die Verzögerung zu verantworten.