Finanzamt schickt doppelte Bescheide und ignoriert sämtlichen Schriftverkehr. Was kann ich tun?

Hallo zusammen,

so langsam bin ich ein wenig verzweifelt und versuche gerade meine Optionen zu eruieren.

Ich habe vor 2 Jahren eine Immobilie über einen Bauträger erworben, die neben der Basisausstattung diverse Sonderwünsche enthielt. Da der Bau zum Zeitpunkt des Kaufes noch nicht begonnen wurde und die Sonderwunschvereinbarungen erst nach dem Kauf unterzeichnet worden sind, wurde lediglich der Kaufpreis der Basisausstattung notariell beurkundet. Auf diesen notariell beurkundeten Preis erhielt ich relativ zügig einen Steuerbescheid über Grunderwerbssteuer, welcher beglichen wurde. Als die Sonderwünsche entsprechend in Rechnung gestellt wurden, habe ich - ehrlich wie ich leider bin - dies direkt dem Finanzamt gemeldet. Auch hierüber erhielt ich entsprechend einen Bescheid über Grunderwerbsteuer, der beglichen wurde.

1,5 Jahre später erhalte ich nun Anfang diesen Jahres einen erneuten Bescheid über diese Summe. Natürlich habe ich Einspruch eingelegt, um Aussetzung der Vollziehung gebeten und nochmal separat unter Angabe der Steuersünder darauf hingewiesen, dass ich den Betrag bereits bezahlt habe - alles schriftlich. Telefonisch erreiche ich dort nie jemanden, der Sachbearbeiter, der auf den Schreiben vermerkt ist, ist entweder nicht am Platz, geht nicht ans Telefon und drückt mich weg. Über die Verwaltung habe ich mich dann zu etlichen Kollegen verbinden lassen, von denen mir einer sagte, dass ich das Geld nicht überweisen brauche und meine schriftlichen Hinweise ausreichend sind.

Heute habe ich eine Mahnung im Briefkasten mit dem Vermerk, dass sie den offenen Betrag pfänden, wenn ich diesen nicht innerhalb von einer Woche zahle.

Welche Möglichkeiten habe ich gegen das Finanzamt vorzugehen? Sämtlicher Schriftverkehr wird ignoriert und auf Telefonate kann ich mich, sofern ich überhaupt mal jemanden erreiche, offensichtlich auch nicht verlassen.

Ich bin echt verzweifelt, weil ich gefühlt keinerlei Mittel habe, mich hier zur Wehr zu setzen.

Doppelbesteuerung, Finanzamt, Grunderwerbssteuer
Ablehnung des Antrags auf Änderung nach Einspruchsentscheidung

Sachverhalt:

  1. Finanzamt schätzt die Besteuerungsgrundlagen und erlässt einen entsprechenden Schätzbescheid unter VdN.
  2. Gegen den Schätzbescheid wird Einspruch eingelegt, dieser jedoch nicht (durch Einreichen der Steuererklärung) begründet.
  3. Das Finanzamt entscheidet über den Einspruch und hebt den VdN auf.
  4. Nun wird ein Antrag auf Änderung nach Einspruchsentscheidung (§ 172 (1) Satz 2 und 3 iVm (1) Nr. 2 Bu a) AO) und die Steuererklärung wird eingereicht.
  5. Das Finanzamt lehnt eine Woche vor Ablauf der Klagefrist den Antrag auf Änderung ab.
  6. Gegen die Ablehnung wird Einspruch eingelegt.

Frage:
Muss noch geklagt werden oder fehlt das Rechtsschutzbedürfnis?

Eigene Lösung:
Es muss geklagt werden, da § 172 AO das Wort "darf" enthält. Wir kommen bei der Änderung also in den § 5 AO (Ermessen). Auf die Abhilfe des Einspruchs gegen die Ablehnung zu hoffen ist also riskant. Wird über den Einspruch gegen die Ablehnung entschieden, kommen wir seinerseits nicht mehr in de § 172, da dieser nur für Steuerbescheide gilt, die Ablehnung jedoch ist ein sonstiger Verwaltungsakt.

Im Ergebnis würde die Klagefrist verstreichen und man guckt am Ende nur noch mit dem Ofenrohr ins Gebirge und hat sich einen Haftungsfall an Land gezogen.

Den Fehler habe ich übrigens bei 2. gemacht. Man hätte keinen Einspruch einlegen dürfen. Wieder was gelernt.


Kann das jemand bestätigen oder widerlegen?

Finanzamt, Steuern

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