Teilzeitjob und nebenberuflich als Freiberufliche/Freelancerin; was gibt es zu beachten?

Hallo liebe Community 😊

Ich habe gerade begonnen, in Teilzeit zu arbeiten (min. 20,04 Std. die Woche mit 1.102,5€ Brutto im Monat; Überstunden werden alle drei Monate ausgezahlt) und möchte nebenbei einer bzw. zwei weiteren Tätigkeiten nachgehen:

1. Als Honorarkraft an einer VHS: 1,5 - 4,5 Std. in der Woche bei 26,4€ Bruttostundenlohn

Und 2. an einer Sprachschule: 2-3 Stunden die Woche bei 22,5€ wenn ich mich als Minijobberin anstellen lasse oder 25€ die Stunde, wenn ich als Freelancerin/Freiberufliche arbeite.

Da ich gerade frisch aus dem Studium komme, habe ich leider keinerlei Erfahrung mit der Versteuerung und daher folgende Fragen (ich bin ledig; Steuerklasse 1):

1. Ist es in meinem Fall sinnvoller, mich als Minijobberin anstellen zu lassen oder wären meine Einnahmen unter den Freibeträgen der Einkommensteuer, Gewerbesteuer, Umsatzsteuer etc, sodass es sich lohnen würde, als Freelancerin zu arbeiten?

2. Wird mein Einkommen aus dem Teilzeitjob mit meinem Einkommen als Honorarkraft/Freelancerin/Minijobberin zusammengerechnet oder werden beide Einnahmequellen (Teilzeitjob und nebenberufliche Tätigkeit) separat betrachtet?

3. Was müsste ich an Steuerausgaben einkalkulieren? (Die ich zur Seite packen müsste)

4. Gibts es noch etwas zu beachten? (Dass ich meine freiberufliche Tätigkeit beim Finanzamt anmelden muss, weiß ich. Und, dass ich eine Steuererklärung abgeben muss mit der Anlage S. Ebenfalls habe ich gelesen, dass ich die Krankenkasse über meine Nebentätigkeit informieren muss und, dass ich vermutlich in der Rentenversicherung mehrfach versicherungspflichtig werde als ,, selbstständige Lehrerin" worunter meine Tätigkeit in der Sprachenschule und der VHS wahrscheinlich fällt).

Ich danke euch sehr für eure Antworten und freue mich über jeden Hinweis, da ich Angst habe, etwas von Beginn an grundlegend falsch zu machen 🙈

Liebe Grüße,

Rosi

Finanzamt, Freelancer, Freiberufler, Nebentätigkeit, Teilzeitjob, Versteuerung
Wohl Fehler gemacht seit 10 Jahren wegen Honorartätigkeit?

Ich bin zu 100% Erwerbsunfähigkeitsrentner und bekomme momentan eine Nettorente von 1003 Euro was Brutto ungefähr 1115 Euro wohl ist. Rentenbeginn war Februar 2010 mit 690 Euro Netto.

Seit 2011 bin ich Texter für Kategoriebeschreibungen und Landingpages sowie ähnliches. Das vermittelnde Portal führt von meinen Erlösen Beiträge an die Künstlersozialkasse ab. Pro Jahr betragen die Erlöse nicht mehr als 3800 Euro. Mehr bin ich auch leider nicht leistungsfähig also nur maximal so 2 Stunden am Tag. Die Gesamterlöse betragen über alle Jahre gesamt ungefähr 24.000 Euro. Ich hatte mich immer bemüht unter 400 Euro monatlich als Maximum zu bleiben, hätte aber wohl wegen der Gesundheit auch nicht mehr geschafft. Damit hatte ich angenommen gibt es keine Probleme. Jetzt gibt es seit Januar das neue Gesetz das die Einkünfte vom Portal ab Januar 2024 an das Finanzamt zu melden sind. Deswegen habe ich mich erstmals näher damit beschäftigt und festgestellt das ich diese Honorartätigkeit anmelden muss. Seit 13 Jahren wohl habe ich keine Steuererklärung mehr abgegeben, wurde aber auch nicht dazu aufgefordert. Nun bin ich etwas Ratlos wie es weiter geht und ob irgendwelche Folgen auf mich zu kommen und ob ich für wie viele Jahre eine Steuererklärung nachreichen sollte. Es verwirrt mich. Vielleicht kann mir jemand hilfreich einen Weg in die richtige Richtung aufzeigen. Ich dachte wenn ich unter den 400 Euro monatlich bleibe muss ich nichts machen, habe also nicht mit Absicht das so gemacht. Danke!

Finanzamt, Steuererklärung, Steuern

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