Ich weiß, dass das Finanzamt Dateneinsicht in die Bankkonten (via PC Datenzugriff zur Bank) haben darf, wenn dies notwendig ist. Kann dabei jeder Sachbearbeiter der Veranlagungsstelle in meinen Konten blättern? Oder müsste dafür ein Grund vorliegen, wie zum Beispiel Verdacht auf nichtangegebene Einnahmen, etc.? Ich frage deshalb, weil ich einige Bekannte habe, die beim Finanzamt in der Veranlagungsstelle arbeiten. Es wäre mir unangenehm, wenn diese über meine finanzielle Situation informiert wären.
Verwandte Themen
Konteneinsicht beim Finanzamt - wer hat alles Zugriff?
Datenschutz,
Finanzamt,
Steuern