Auf Mieteinnahmen 8,5% Steuer polen? Rente mit 40 ETF?

Ein Deutscher Arbeitskollege(geboren in Polen) verdient monatlich ca. 6000Eur Netto, ist das möglich? Das wäre dann ja besser als ETF und private Rentenversicherung in DE..

Er hat es angeblich so gemacht: (Ist das so Legal? er sagt ja seit jahren zufrieden..)

Mit dem Deutschen Ausweis ist er Arbeitnehmer in DE, als Deutscher besitzt er ja keine Immobilien, somit wird sein Gehalt ca. 4500Eur Brutto normal in DE versteuert.. Das deutsche Gehalt kommt ja JEDEN Monat aufs deutsche Konto.

!! Mit seinem Polnischen Ausweis dann in Polen schon damals (allein vor 3 jahren kosteten Immo in Polen ca 300% weniger..) 4 Stück 1zimmer Wohnungen Bar gekauft und alle sofort vermietet. Auf alle diese Super Mieteinnahmen zahlt er nur pauschal 8,5% Steuer (in DE wären es ca 45% dank unserer tollen Gesetze).

Also fließen JEDEN Monat ca. 6000 Zloty auf sein polnisches Bankkonto Miete..
von 6000 Zloty zahlt er nur ca 510 Zloty Steuern, so kann man schnell Kapital aufbauen. Als Deutscher Staatsbürger gibt er in DE an er besitzt keine Wohnungen.

Eine bekannte macht es anscheinend auch so und zahlt tatsächlich auch nur 8,5% Steuern an das Polnische Finanzamt, das deutsche Finanzamt sieht null. Obwohl sie hier in DE lebt+arbeitet+wohnt aber mit Polnischem Ausweis in Polen wohnsitz hat.

Diese Art der Vermietung ist ja eine Traum Rendite, ist das wirklich so ?
Man findet heute 1zimmer Wohnung in Polen bereits für 75000 Zloty(15000Euro)
Viel Lukrativer als unsere Zinsen in DE oder ETF usw?

(Wenn man als Deutscher in Polen eine Wohnung kauft und sofort vermietet dann müssen wir ja hier ca 45% Steuern zahlen auf die Mieteinnahmen, weil im Job verdient man ja bereits ca 55.000Euro Brutto, somit hat er einen Riesenvorteil JEDEN Monat oder sehe ich das falsch? Es läuft so seit Jahren..:/

Rente, Finanzamt, Immobilien, Kapitalanlage, Miete, Polen, Steuern
Arbeit - Gutschein von Drittanbieter Versteuern?

Hallo Zusammen,

aktuelles Szenario ist, dass ich bei einem neuen Arbeitgeber im Außendienst angefangen habe und dabei kann es vorkommen das man auch mal mehrere Tage bei einem Kunden ist, weshalb man sich ein Hotelzimmer Mieten muss.

So folgendes:
Das Buchen der Hotels wird nicht durch die Firma selbst, sondern über die Webseite oder App eines Drittanbieters durchgeführt. Hierbei wird dann je nachdem wie früh man bucht, wie lange der Aufenthalt ist und wo man ein Hotelzimmer bucht ein Durchschnittspreis vom Besagten anbieter ermittelt. (Diese buchen dann auch nur von Online Portalen wie Booking, Trivago, etc.)

Sie ermitteln also einen Durchschnittspreis zu dem man dann ein Zimmer buchen kann. Wenn man nun ein Hotelzimmer bucht, welches weit unter diesem Durchschnittspreis liegt, dann besteht die Möglichkeit, dass man nach der Reise ein Bonusguthaben erhält, da man Geld für die Firma "gespart" hat.

Das Guthaben kann dann Benutzt werden um bei der nächsten Reise ein Hotel zu buchen, welches über dem Budget liegt oder man kann sich auch eine Private Reise (Flug, Zug, Hotel) buchen oder aber das Guthaben als Amazon Gutschein erhalten.

Wie muss hier verfahren werden, muss der Arbeitgeber dies versteuern oder müsste ich dies, falls ich es in Anspruch nehme. Der Arbeitgeber selbst hat keinen Einfluss wann man es erhält und wie viel, beziehungsweise ob man überhaupt etwas erhält.

Arbeit, Finanzamt, Gutschein, Steuern, Außendienst
Mein Fehler in Steuererklärung vom Finanzamt übernommen zu meinen ungunsten

Ich habe bei der Steuererklärung 2013 einen Fehler zu meinen Ungunsten gemacht und das Finanzamt hat den Fehler übernommen. Ich habe ein Mehrfamilienhaus welches ich zu 30 %selber bewohne hierdurch darf ich nur 30% der Aufwendungen für Strom Gas Wasser Versicherungen usw. Als Werbungskosten absetzen. In Elster habe ich vergessen den Haken bei den Darlehenszinsen rauszunehmen. Dies ist der einzige Posten bei dem ich 100 % ansetzen darf. Somit wurden leider nur 73,3 % statt 100 % Zinsen angesetzt. Das Finanzamt hat seit 8 Jahren immer 100% anerkannt. Da das Darlehen lt. Kaufvertrag auf die vermieteten Wohnungen zugeornet war und zudem eine aussenprüfung in 2007 dies bestätigte dürfte ich 100% in Abzug bringen. Der Bescheid ist von 28.10.2014. durch diesen Fehler habe ich 1100 Euro erstattung nicht bekommen, es handelt sich um über 4000 Euro Werbungskosten die nicht berücksichtigt wurden. leider habe ich den Fehler jetzt erst bemerkt. Ich habe Einspruch eingelegt aber das Finanzamt hat den Einspruch abgelehnt da die einspruchsfrist von 30 Tagen vorbei ist. Welche Möglichkeit besteht zu meinem Geld zu kommen? Ist dies nicht offensichtlich unrichtig oder Tatsachen neu bekannt bzw. hat der beamte nicht seine ermittlungspflicht verletzt. Der Bescheid von der aussenprüfung hätte angewendet werden sollen oder ? Bitte zeigen Sie mir Wege wie ich noch eine Korrektur erwirken kann.

Finanzamt, Steuererklärung, Einspruch, Fehler

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