Steuern auf deutsche Lebensversicherung im Ausland

Hallo alle zusammen, ich habe ein Frage, die mich zum verzweifeln bringen könnte.

Und zwar haben wir folgenden Sachverhalt: Eine Person A, Rentner, bezieht eine Lebensversicherung, die zwischen 1960 und 1970 abgeschlossen wurde. Person A zieht Ende 2006 nach Kanada und verlegt den kompletten Wohnsitz nach Kanada. (Der Wohnsitz wurde in Deutschland abgemeldet) Das deutsche Konto, auf das die Lebensversicherung kommt, bleibt weiter bestehen.

Mit dem Umzug beendet die Versicherung automatisch den Steuerabzug für die Lebensversicherung, d.h. die Lebensversicherung wird vollständig ausbezahlt.

Anfang 2008 meldet sich das Finanzamt, da keine Steuern mehr gezahlt wurden und veranlasst, dass die Steuern wieder abgezogen werden. Zudem werden die Nachforderungen für 2007 nun doppelt abgezogen. D.h. im Prinzip wird jetzt momentan jeden Monat nahezu 3 mal Steuer abgezogen. 1x normal und 2x die Nachzahlung, sodass man nach 6-7 Monaten fertig wär.

Auf Anfrage einer Rechtsgrundlage/Belehrung/Hinweis/Auflistung ect. bekam nun Person A Unterlagen aus denen hervorging, dass die Lebensversicherung "aus Versehen" die Abzüge nach Steuerklasse X nicht abgezogen hat.

Meine Frage lautet nun:

  • Muss Person A , die im Ausland wohnt, in Deutschland auf die deutsche Lebensversicherung Steuern zahlen?
  • Ist die Vorgehensweise des Finanzamtes rechtens?
Ausland, Finanzamt, Lebensversicherung, Steuern, Versicherung
Fondsgebundene Lebensversicherung kündigen oder widerrufen?

Hallo,

Ich habe zufällig eine alte LV gefunden. Wusste nicht das ich die Beitragsfrei gestellt hatte. Es ist eine Fond Gebundene LV. Ich habe mir von der Zuricher mal die aktuellen Daten geben lassen. Nun überlege ich was ich mit der LV mache. Kündigen oder widderufen ? Ich würde das Geld gut gebrauchen können, unsere Heizungsanlage muss ausgetauscht werden.

Die Versicherung wurde am 01.12.1997 abgeschlossen. Der Beitrag betrug 65,95 Euro, monatlich. Beitragfrei ist der Vertrag seit 01.02.2008.

Rückaufswert zum 01.10.2016 ca. 8400 Euro.

Nun habe ich mal nachgeschaut. Der Fond (DWS Akkumula) hat sich sehr gut entwickelt. Z.B. 2003 waren die Fondsanteile bei rund 350 Euro, zur Zeit sind sie bei 910 Euro. Eingezahlt an Beiträgen haben ich ca. 8000 Euro. Wenn Rückkaufswert gleich Auszahlbetrag ist, würde ich bei Kündigung 400 Euro mehr raus bekommen .

Nun bin ich mir fast sicher das die Widerrufsbelehrung nicht korrekt ist und eine Rückabwicklung möglich wäre. Doch lohnt sich das ? Würde da mehr bei rum kommen ? Ich bin mir unsicher was ich machen soll ?

Könnte ich jetzt kündigen und nachträglich versuchen den schwerlichen Weg des Widerrufs gehen ?

Den Rückkaufwert habe ich gestern erfragt. Auf der letzten Wertentwicklung von 2015 steht :

Für den Fall das Sie Ihren Vertrag nicht weiterführen wollen und kündigen, erhalten sie den Rückkaufwert. Er entspricht dem Wert der gutgeschriebenen Fondsanteile und betrug per 30.11.2015 insgesamt 8367,22 Euro.

Telefonische Abfrage von gestern : per 01.10.2016 8462,33 Euro

Das hört sich für mich an, das das auch der Auszahlbetrag ist, oder ?

Ich würde mich über einen guten Rat freuen.

Kündigung, Lebensversicherung, Widerruf
MoneyMaxx - BFI Equity Fund - Fragen über Fragen kurz vor Vertragsende

Hallo, ich habe am 01.04.2000 mit einer Rate von 50 DM bei Aegon zu sparen begonnen. Mein Vertrag läuft also seit 12 Jahren und endet demnächst. Mit einem Schreiben wurde ich über eine Aufschubsoption, Übertragung in ein Wertpapierdepot und Auszahlung des Guthabens informiert. Klar wollte ich wissen, um welche Summe es sich denn handeln würde... Nun habe ich auf der MoneyMaxx Seite im Internet (http://www.moneymaxx.de/index.php?id=695&wkn=2322455.qid#PORTRAIT-INSTRUMENT-3) gesehen, dass der Kurs schon mal besser stand als zur Zeit. Zudem meint mein Taschenrechner, dass ich mit der letzten Rate am 01.03.2012 eine Summe von insgesamt 3680,64€ (25,56€1212) eingezahlt habe. Am Telefon bekam ich jedoch "nur" einen Betrag von 3288,71 (per dato) genannt und eine Beitragsübersicht zugesandt, aus der ersichtlich ist, dass die Kurse grade wieder klettern... Auf der Suche nach einer Entscheidungshilfe bin ich nun über dieses Forum gestolpert und habe u.a. den Beitrag von Bernd2009 vom 19.02.2010 - 20:18 zu einem ganz ähnlichen Thema gefunden. Also habe ich "...mein Antragsformular hervorgeholt und in den AGB nachsehen, ob bei Ablauf der Versicherung eine Mindestablaufsumme in Höhe der eingezahlten Beiträge garantiert ist..." Ich habe nichts dergleichen gefunden. Gilt für mich der Rat ebenfalls, dass ich "...eine Beschwerde an den Obmann der Versicherungswirtschaft in Berlin oder an die BaFin in Bonn..." einreichen sollte? Auf welchen Gesetzestext kann ich mich berufen? Auch wird in einer weiteren Antwort vorgeschlagen: "...eingezahlten Beiträge plus Verzinsung einzuklagen; dauert eventuell eine ganze Weile, ist aber die Methode der Wahl, um am meisten herauszuholen..." Ich wusste nicht, dass es so eine Möglichkeit gibt - gibt es sie? Aufgrund welcher Gesetzeslage? Und ja, ich bin ein Vollpfosten, ein absoluter Laie in diesem Bereich und wäre euch sehr dankbar, wenn ihr mir mit Rat weiterhelfen wolltet: Was mach ich denn nun, um möglichst gut aus der Nummer rauszukommen? Vielen lieben Dank im Vorraus! Mareen

Lebensversicherung, Fondssparen
Wird bei der Grundsicherung im Alter eine ausgezahlte Lebensversicherung angerechnet?

Hallo liebe Forengemeinde,

Hab eine spezielle Frage an euch. Bitte nachsichtig sein, da ich ein absoluter Laie in dieser Hinsicht bin.

Nach aktueller Berechnung würden die Eltern meiner Partnerin momentan zusammen ca. 500 EUR Rente bekommen, da der Vater selbstständig war und nur ca. 13 Jahre in die Rentenversicherung eingezahlt hat und die Mutter erst seit 15 Jahren in Deutschland arbeitet. Der Vater ist nun 77 Jahre alt und arbeitet seit längerem nicht mehr. Die Mutter wird 67 Jahre alt und möchte bald in Rente gehen. Aus diesem Grund haben wir beim Landratsamt über die Grundsicherung im Alter nachgefragt. Voraussetzung ist unter anderem, dass nicht mehr Vermögen als 2.600,00 EUR besteht.

In ein paar Monaten wird jedoch eine Lebensversicherung von der Mutter fällig über ca. 8.000,00 EUR. Dieses Geld wollte sie jedoch zur Seite legen, falls mal etwas mit dem Vater sein sollte oder eine größere Anschaffung ansteht mit der niemand gerechnet hat. Also einfach als "Notfallgroschen".

Die Überlegung war, das Geld bei Fälligkeit direkt auf das Konto meiner Partnerin buchen zu lassen. Aber eine Angestellte von der Lebensversicherung hat mir mitgeteilt, dass die fällige Lebensversicherung dem Finanzamt mitgeteilt wird und diese das nach Rückfrage dem Landratsamt mitteilt. Von diesem angesparten Geld der LV müssten Sie so lange zehren, bis die Grenze von 2.600 € unterschritten wäre. Anschließend würde die Grundsicherung greifen.

Gibt es eine Möglichkeit, dass wir das Geld als „Notgroschen“ zur Seite legen können? Es soll quasi ausschließlich als Notreserve dienen.

Ich danke euch im Voraus für die Hilfe Gruß Dali

Grundsicherung im Alter, Lebensversicherung
Versicherungsexperten gefragt - AXA Lebensversicherung schlechte Performance

Hi Leute,

Im Jahre 1999 anno domini habe ich eine Fondgebundene Lebensversicherung auf den Fond Axa Chance Invest DE0009789453 abgeschlossen. (mit Dynamik und Berufsunfähigkeitsschutz)

In den letzten Jahren war ich von der Performance der Police sind begeistert - der Versicherungsmakler meinte auf Nachfrage: Das liegt an den nervösen Finanzmärkten...

Vor etwa 4 Wochen war ein Bericht im Focus zum Thema Lebensversicherungen. In diesem war zu lesen, dass man seinen Versicherer anschreiben soll und die Zahlen der eingezahlten Beiträge und den aktuellen Rückkaufswert erfragen soll.

Das habe ich auch gemacht. Heute kam die Antwort von AXA.

Zitat: "Eine Aufzählung über die eingezahlten Beiträge können wir Ihnen leider nicht liefern. Nutzen Sie hier bitte Ihre Bankbelege." Bitte??? Die können mir nicht sagen was ich eingezahlt habe?

Na gut - habe meine Ordner gewälzt, die Zahlen in Excel eingetragen. Summe 12.882 Euro

Ich war ziemlich geschockt - der Rückkaufwert beträt schlappe 6.740 Euro - Eine Wertentwicklung von -47,68 % Respekt!!!

Am Kurs des Fonds kanns nicht liegen - der notiert nahe seines Hochs.

Was ist Euere Meinung dazu? Beitragsfrei stellen? Verkauf ist wohl wegen der Steuer keine Alternative, oder?

Noch ein paar Einzelheiten zum Vertrag: Laufzeit bis 2046, Die BU liegt im Monat bei 30,61 Euro - allerdings wurde die erst 2003 in den Vertrag aufgenommen... Jährliche Dynamik von 5 % - habe ich dieses Jahr gleich mal streichen lassen.

Berufsunfähigkeitsversicherung, Fonds, Kapitallebensversicherung, Lebensversicherung
AXA Lebensversicherung schlechte Performance - Update

Update zu folgender Frage: http://www.finanzfrage.net/frage/versicherungsexperten-gefragt---axa-lebensversicherung-schlechte-performance

Ich habe gerade einen Brief von Axa erhalten: (Eventuelle Textfehler bitte ich zu entschuldigen - habe den Text per OCR von PDF konvertiert).

Eure Meinung dazu?

"Sehr geehrter Herr Yeti, selbstverständlich ist uns die Höhe der von Ihnen eingezahlten Beiträge bekannt. Der Gesamtwert ist in unserem EDV-Bestand gespeichert und wird laufend fortgeschrieben. Lediglich eine Einzel-Aufstellung der ab Beginn jährlich eingezahlten Beiträge wäre nur über eine manuelle Ermittlung möglich, welche wir aus Kostengründen nicht vornehmen. Hiermit bitten wir um Verständnis. Die gesamte Beitragssumme ab Beginn 01.12.1999 bis zum 31.08.2013 beträgt 12.437,66 EURO. Zunächst bitten wir jedoch zu beachten, dass ein großer Teil der ab dem 01.11.2003 gezahlten Beiträge für die ab diesem Termin eingeschlossene Berufsunfahigkeits-Zusatzversicherung verbraucht wird und nicht für die Hauptversicherung herangezogen werden kann. Der Beitragsanteil für die Zusatzversicherung am aktuellen monatlichen Beitrag von 105.58 EUR beträgt zum Beispiel 42,69 EUR. Zum Erwerb der Fondsanteile steht allerdings auch nicht der ganze Beitrag für die Hauptversicherung zur Verfügung. Die Versicherungsbeiträge für eine Fondsgebundene Lebensversicherung unterteilen sich in den Kosten,­ Spar- und Risikobeitrag. Von den laufenden Prämien werden die Kosten für die Einrichtung und Verwaltung des Vertrages abgezogen. Die einmalig bei Vertragsabschluss fälligen Abschlusskosten werden so lange mit den Beiträgen verrechnet, bis sie getilgt sind, die Verwaltungskosten werden laufend erhoben. Für lhren Vertrag war vereinbart. dass auf jeden Fall ab Beginn 56 % jedes Beitrags in Fondsanteilen angelegt werden. Nach Tilgung der Abschlusskosten erhöht sich vereinbarungsgemäß der Anlagebeitrag. Bei jeder dynamischen Anpassung fallen jedoch erneut Abschlusskosten an. Dem Fondsguthaben werden die Risikobeiträge für die Bereitstellung des Versicherungsschutzes monatlich entnommen. Der Versicherungsschutz besteht darin dass im Todesfall die vereinbarte Versicherungssumme ausgezahlt wird, selbst wenn bis dahin erst ein Monatsbeitrag gezahlt worden ist.

Der konkrete Wert Ihres Fondsvertrages ergibt sich dann jeweils aus der Multiplikation der Anzahl der zum Berechnungszeitpunkt vorhandenen Fondsanteile mit deren aktuellem Kurswert. Wir hoffen, wir können Ihnen hiermit weiterhelfen."

weiter zahlen mit Dynamik 100%
Dynamik rausnehmen und weiter zahlen 0%
Beitragsfrei schalten und Risikolebensversicherung und BU separat 0%
Altersvorsorge, Berufsunfähigkeitsversicherung, Fonds, Kapitallebensversicherung, Lebensversicherung