Wohnungskauf ohne abgeschlossene Teilungserklärung.

Folgende Problematik:

Wir wohnen in einem 3 Parteien Haus. Es ist als ganzes im Grundbuch eingetragen. Nun wollen die Besitzer das Haus verkaufen, aber eben so wie es da steht. Im Ganzen praktisch. Jetzt haben wir und noch eine Partei im Haus gedacht gut, wir kaufen es. Die eine Familie ihre Wohnung und die dritte im Haus, und wir unsere eben. Soweit so gut. Natürlich wollen auch andere das Haus kaufen und uns läuft die Zeit weg weil wir aus Kulanz vom (noch) Vermieter ein besseres Angebot haben das Haus zu kaufen wie der Preis der vom Makler von den anderen potenziellen Käufern verlangt wird.Allerdings ist es auch so, daß wenn ein potenzieller Käufer den jetzigen Besitzern das bietet was sie auch haben wollen, dann sind wir aus dem Rennen! Jetzt geht es um die Teilungserklärung. (Eine sogenannte Bruchteilserklärung kommt nicht in Frage) Was uns Sorge macht ist die lange Dauer der Teilungserklärung! Die Frage die sich jetzt stellt ist ob es eine Ausnahme/Regel/Klausel/wie auch immer gibt, so eine Art -ich weiss nicht wie ich es sagen soll- mit der man zur Bank gehen kann bzgl. des Darlehns das besagt schaut mal her wir wollen die Wohnung kaufen, die Teilungserklärung ist im vollen Gange ! Irgend eine Art Vorvertrag quasi der bestätigt daß alles seinen geregelten Weg geht. Damit wir schon so zur Bank gehen können ohne die abgeschlossene Teilungserklärung! Ich kann doch nicht zur Bank gehen (Vollfinanzierung) und denen sagen: ich will ein drittel von einem Haus kaufen, oder? Und da ist noch die Eigentumsvormerkung, würde diese einer Bank reichen? Ich hoffe ich konnte die Lage so gut wie möglich erklären. Ich wäre sehr froh wenn ich diesbezüglich Informationen bekommen könnte. Falls etwas nicht klar ist wie ich es beschrieben habe, bitte nachhaken ! Vielen Dank im Vorraus schon mal für eventuelle Antworten!

Bitte keine Antworten <>, das machen wir auch schon, der Termin dauert noch!

Finanzierung, Grundbuch, Recht, Zivilrecht, BGB
Erbe Was steht uns zu ? Oma Verstorben - Ihr Sohn, mein Vater auch verstorben

Hallo,

unsere Oma ist mit 88 verstorben. Sie hatte Alzheimer und lebte die letzten 12 Jahre im Heim. Sie besitzt außer einer größeren Summe Geld nichts weiter von Wert.

Sie hatte 2 Kinder mein Vater und deren Schwester. Mein Vater ist schon 1 Jahr tot. Er hatte 2 Kinder mich und meine Schwester. Es gibt laut Auskunft meiner Mutter nur ein handgeschriebenes Testament. Dies befindet sich im Besitz meiner Tante. (Tochter der verstorbenen Oma). Ob das je ein Notar gesehen hat bezweifle ich. In wie weit Oma noch klar bei Sinnen war und von wann das Testament unterschrieben weiß ich nicht.

Meine Mutter kennt den Inhalt dieses handgeschrieben Testaments und meint nur meine Tante wäre bedacht.

Nun die Frage: Soweit ich mich belesen habe, hätten meinem Vater 50 % zu Lebzeiten bekommen. Da er nun schon verstorben ist, dürfte sein Anteil auf seine Kinder mich und meine Schwester übergehen. Ist dem auch so, falls nur meine Tante als Erbin bestimmt wurde ?

Pflichtanteil ? Wie können wir unseren Anspruch geltend machen? (Falls wir einen haben)Ich habe noch nie geerbt und wir wissen nicht wie wir vorgehen sollen? Abwarten ob meine Tante von selbst zu uns kommt ? Hingehen und einfordern? Würde ich nur wenn ich auch sicher bin einen Anspruch zu haben. Wollen aber auch nichts in den Sand setzen und auf eine Summe x verzichten. Meine Tante bekommt Hartz 4 und mein Onkel ist auf Rente. Haben Sorge das sie alles verprassen oder das Amt das Erbe vielleicht in Anspruch nimmt.

Müsste das Testament nicht zu einem Notar ? Oder ist das erst ab größeren Summen nötig ?

Meine Schwester und ich waren noch nie Arbeitslos und kennen uns weder mit Hartz 4 noch mit Erbrecht aus. Alles sehr kompliziert für uns.

Vielen Dank für die Hilfe.

Erbe, erbrecht, Erbschaft, pflichtanteil, Recht, Zivilrecht, BGB, Erbfolge

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