Handy von Kollegin kaputt gemacht, welche Versicherung bezahlt das nun?

2 Antworten

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Ganz sicher die Haftpflichtversicherung!

Du selbst musst bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit selbst zahlen. PHV zahlt nicht da beruflich bedingt. Bei einfacher Fahrlässigkeit muss der Arbeitgeber zahlen. Die Haftpflicht lehnt aber auch ab so dass das die Firmen Kasse belastet