..................... Hallo und Guten Tag,
bin Eigentümer einer Wohnung in einer Wohnanlage .
Lt. Beschluß der Eigentümerversammlung werden in - 2 oder 3 - Jahren Sanierungs- und Reparaturmaßnahmen durchgeführt . Allerdings ist bislang nur ein Kostenvoranschlag vorhanden !
Nun fordert die HsV einen vierstelligen Betrag als Sonderzahlung zur Aufstockung der Rücklage ( momentan fast sechshundertausend ) - die doch nicht unerhebliche Rücklagensumme ist mit Mindest-Zinssatz - 0,25 - wie z.Zt. üblich, angelegt !
Ich kann mein Geld bis zu Beginn der Maßnahmen - respektive der 1. Abschlagszahlung an Handwerker - sehr wohl besser anlegen ! ......
Ist dies rechtens ? ...
Über eine qualifizierte Antwort waäre ich sehr dankbar und bedanke mich schon im voraus .
Riccoletta