Erbe Was steht uns zu ? Oma Verstorben - Ihr Sohn, mein Vater auch verstorben

3 Antworten

Meine Erfahrung nach das Anteil von dein Vater gehört dir und deine Schwester deine Tante muss mit dem Testament zum Notar und es kommt auch drauf an wie klar deine Oma noch war bevor sie den Testament geschrieben hat sowas darf auch nicht eigenhändig geschrieben werden da gehört ein Notar bei und selbst wenn sie ein Brief hinterlassen hat heisst es nicht Testament sondern nur ein Brief in den der Wille drin steht und es muss mit Datum ausgezeichnet sein sollte dieses Datum sich drauf beziehen wo deine Oma noch klar denken könnte und sie deine Tante als alleine erbe drin besteht da habt ihr keine macht darüber aber wenn es ein kurzfristiger Datum ist wo deine Oma nicht mehr in der Lage war alleine zu entscheiden da musst ihr mit einen Anwalt vor Gericht mit ärztlichen Attest von eure Oma dagegen angehen weil im normalen Fall wenn deine Oma nicht klar denken könnte kann deine Tante sich mit dem Brief auf deutsch gesagt den ....... abputzen weil gesetzlich gehört der Anteil deines Vater dir und deine Schwester 😊

geh zum Amtsgericht und fordere einen Erbschein an. Ohne Testament bekommt du und deine Schwester je 25% bei gültigem Testament in dem deine Tante als Alleinerbin eingesetzt ist bekommst du und deine Schwester je 12,5% (Pflichtteil)

imager761  17.10.2013, 08:03

geh zum Amtsgericht und fordere einen Erbschein an.

Wie denn? Die Tante ist Alleinerbin :-O

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GPotthast  18.10.2013, 09:04
@imager761

Wenn die Tante Alleinerbin ist, steht den Enkelkinder der Verstorbenen trotzdem ein Pflichtteil hier je !2,5% zu.

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Zunächst müsste das Testament zum Nachlassgericht gegeben werden. Und von dort als Kopie vorliegen und wörtlich zitiert werden, damit eine zielführende Antwort überhaupt möglich wäre.

Da wir weder wissen, ob die Oma verwitwet verstarb noch es lebzeitige Regelungen bezogen auf euren Vater gab, wäre sein auf euch übergegangenes Pflichtteilsrecht allenfalls theoretisch denkbar.

Und auch nur dann, wenn das vermutete "Vermögen" abzügl. der Schulden und Bestattungskosten der Oma immer noch so hoch wäre, dass seine Erfüllung überhaupt möglich ist.

Da man zu entsprechender Forderung 3 Jahre Zeit hätte, sollte man das Testament erst vorliegen und, ggf. sachkundig unterstützt, gelesen haben - und solange abwarten.

G imager761