Wohnungskauf ohne abgeschlossene Teilungserklärung.
Folgende Problematik:
Wir wohnen in einem 3 Parteien Haus. Es ist als ganzes im Grundbuch eingetragen. Nun wollen die Besitzer das Haus verkaufen, aber eben so wie es da steht. Im Ganzen praktisch. Jetzt haben wir und noch eine Partei im Haus gedacht gut, wir kaufen es. Die eine Familie ihre Wohnung und die dritte im Haus, und wir unsere eben. Soweit so gut. Natürlich wollen auch andere das Haus kaufen und uns läuft die Zeit weg weil wir aus Kulanz vom (noch) Vermieter ein besseres Angebot haben das Haus zu kaufen wie der Preis der vom Makler von den anderen potenziellen Käufern verlangt wird.Allerdings ist es auch so, daß wenn ein potenzieller Käufer den jetzigen Besitzern das bietet was sie auch haben wollen, dann sind wir aus dem Rennen! Jetzt geht es um die Teilungserklärung. (Eine sogenannte Bruchteilserklärung kommt nicht in Frage) Was uns Sorge macht ist die lange Dauer der Teilungserklärung! Die Frage die sich jetzt stellt ist ob es eine Ausnahme/Regel/Klausel/wie auch immer gibt, so eine Art -ich weiss nicht wie ich es sagen soll- mit der man zur Bank gehen kann bzgl. des Darlehns das besagt schaut mal her wir wollen die Wohnung kaufen, die Teilungserklärung ist im vollen Gange ! Irgend eine Art Vorvertrag quasi der bestätigt daß alles seinen geregelten Weg geht. Damit wir schon so zur Bank gehen können ohne die abgeschlossene Teilungserklärung! Ich kann doch nicht zur Bank gehen (Vollfinanzierung) und denen sagen: ich will ein drittel von einem Haus kaufen, oder? Und da ist noch die Eigentumsvormerkung, würde diese einer Bank reichen? Ich hoffe ich konnte die Lage so gut wie möglich erklären. Ich wäre sehr froh wenn ich diesbezüglich Informationen bekommen könnte. Falls etwas nicht klar ist wie ich es beschrieben habe, bitte nachhaken ! Vielen Dank im Vorraus schon mal für eventuelle Antworten!
Bitte keine Antworten <>, das machen wir auch schon, der Termin dauert noch!
2 Antworten
Hi @vk1972,
Darf ich dich fragen, wie das ganze ausgegangen ist? Wir stehen gerade vor genau der gleichen Situation und es ist echt schwer konkrete Aussagen zu bekommen.
Danke und viele Grüße!
P.S.: Bitte keine Antworten GEH ZUM NOTAR, das machen wir auch schon, der Termin dauert noch!
Das werde ich sehr gerne machen !
Die Ersatzsicherheiten könnte man doch noch "klären" mit der Bank(?) Ich mein' , wenn die Teilungserklärung in Gang gesetzt worden ist, was kann denn da noch "groß" passieren?
vK:
Bei einem versierten Notar mit langjähriger Praxis auf dem Gebiet des Wohnungseigentums bist du gut aufgehoben. Er wird dich über mögl. Komplikationen und das Kostenrisiko informieren.
vK:
Dennoch,
sei so nett, gelegentlich zu berichten, wie der Kaufvertrag "unfallfrei" abgewickelt worden ist.
Die Bank soll die Auszahlung eines zur Vollfinanzierungt des Kaufpreises aufgenommenen Realkredits für eine Wohnung, für die noch nicht einmal die behördliche Abgeschlossenheitsbescheinigung erteilt ist, vornehmen ohne jegliche Ersatzsicherheiten.
Der Verkäufer müßte sich bereit erklären, dass der Kaufpries solange auf Notaranderkonto hinterlegt bleibt, bis Wohnungseigentum gebildet und die Grundschuld an erster Rangstelle im Wohnungsgrundbuch eingetragen ist.