Übungsleiterausbildung steuerlich absetzen?

1 Antwort

Ist es fü[r] mich möglich den Lehrgang steuerlich abzusetzen?

Ja, im Rahmen der Absetzbarkeit deiner übrigen Studienkosten.

Wie viel wird denn erstattet?

So zwischen nichts und 3,61 Euro. Aber eher wohl "nichts". Wer soll das wissen?

Worauf zielt diese Frage ab?

Wahrscheinlich habe ich meine Fraga falsch/ungenau formuliert, da ich mich damit nicht auskenne.

Es ist ja so: Eine Übungsleiterausbildung kostet ohne Verein ca. 400-500 Euro. Für einen arbeitslosen (Studenten) ist das schon eine Menge und wollte deshalb wissen, ob bin man sich von den Kosten etwas oder sogar alles erstatten lassen kann. Ich glaub mal irgendwo gehört zu haben, dass es mit Laptops funktioniert. Eine Übungsleiterausbildung ist für mich praktisch Pflicht, wenn ich beruflich etwas starten möchte.

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@EnnoWarMal

Keine Ahnung, deshalb frage ich ja. Wie funktioniert das überhaupt mit Laptops? Da werden die Kosten doch auch erstattet. Bei Arbeitslosen funktioniert das doch.

Vielleicht ist "erstattet" das falsche Wort dafür. Wenn es sich anders nennt, dann sagt es mir bitte.

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@dariko

Wie funktioniert das überhaupt mit Laptops? Da werden die Kosten doch auch erstattet. Bei Arbeitslosen funktioniert das doch.

Auch da werden keine Kosten erstattet. Ggf. werden Aufwendungen als Werbungskosten/Sonderausgaben steuermindernd anerkannt. Dann kann zuviel bezahlte Steuer erstattet werden. Bei fehlenden Einnahmen könnte sich, soweit es sich bei den Aufwendungen um Werbungskosten handelt, ein Verlustvortrag für das Folgejahr ergeben.

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@Wassonst

Jetzt kommen wir der Sache schon näher.

Bedeutet das nun, dass ich im nächsten Jahr weniger (Differenz Einnahme und Ausgaben) Steuern zahlen muss? Was ist, wenn man auch im Folgejahr keine Einnahmen hat oder weniger Steuern abgeben musste als man im vorherigen Jahr einnahmetechnisch im Minus war?

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@dariko

Bedeutet das nun, dass ich im nächsten Jahr weniger...Steuern zahlen muss? 

Nur theoretisch.

In der Praxis geht ein Verlustvortrag oftmals unter, besonders bei Leuten, die mitten im Jahr ihre erste Stelle antreten.

Da wäre das Einkommen auch ohne den Verlustabzug steuerfrei, aber weg ist er dann trotzdem.

Weil er nämlich nicht ganz am Ende abgezogen wird, wie es gerecht wäre, sondern nach der Ermittlung der Einkünfte.

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@EnnoWarMal

Also macht ein Verlustvortrag nur Sinn, wenn ich im nächsten Jahr genug Geld verdienen würde, egal ob ich nun im nächsten Jahr weiter berufstätig, Student oder arbeitslos bin? Ansonsten ist wäre mein Geld "futsch"? Könnte man denn den Verlustvortrag erst geltend machen, wenn man genug verdient oder ist das nicht möglich?

Wäre es denn möglich, dass das Arbeitsamt meine Weiterbildung fördert, auch als Student?

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@dariko

Das mit dem Arbeitsamt weiß ich nicht, ich bin kein Arbeitsberater.

Du solltest dich mit den Grundlagen des Steuerrechts befassen, fang mal mit R 2 EStR an, da ist die Morphologie beschrieben.

Oder war es R 3?

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