Kann ich bei einem 450-Euro-Job meine Fahrten zur Arbeitsstelle als Werbekosten absetzen?
Ich bin selbständig mit einem Gewerbe tätig. Dafür führe ich ein Fahrtenbuch, dessen Kosten ich als Aufwand für mein Gewerbe in der Steuererklärung verbuche. Außerdem habe ich noch einen 450,00 EUR Job. Kann ich den Weg von zu Hause bis zur Arbeitsstelle als Werbekosten absetzen?
5 Antworten
Der Minijob wird meist pauschla versteuert, kommt also nicht in die Einkommensteuererklärung, womit es auch keine abzugsfähigen Ausgaben geben kann.
Solltest Du dem Minijob-Arbeitgber die Steuer ID gegeben haben und der rechnet es ab, dann ja.
Wenn etwas steuerfrei ist kann man natürlich dafür keine Werbungskosten angeben.
Nein, wie auch?
Wie alle anderen kannst du beim 450-€-Job keine Werbungskosten geltend machen. Du zahlst ja auch keine Einkommensteuer darauf.
Für das Gewerbe sind die Fahrten zum 450-€-Job Privatvergnügen.
Wenn dieser 450 €-Job einkommensteuerpflichtig ist, kannst Du natürlich die Werbungskosten geltend machen, sofern die für diesen Job die € 1.000 Jahresgrenze überschritten wird.
PS: Nicht jeder 450 €-Job ist ein einkommensteuerfreier Minijob.
Werbungskosten, nicht Werbekosten! Und nein.