Werbungskosten in Steuererklärung nicht anerkannt. Lohnt sich ein Einspruch?
Hallo, ich bin Sportlehrer und hatte 2015 insg. 21 Wochenstunden Sport. Im Steuerbescheid wurden meine Werbungskosten nur teilweise anerkannt: - Sportklamotten: Von meinen angesetzten 1978 € wurden nur 500 € anerkannt - Kosten für Wäsche: Für Waschen und Trocknen wurden die Pauschalen mit 0,77 € pro kg Wäsche und 0,55€ pro kg Trocknung mal 102 Wäschen p.a. mit insg. 686 € angesetzt, aber nur eine Pauschale mit 100 € anerkannt. - Insgesamt war ich 2015 3 Wochen mit Schulklassen im Skilager. Für das Erste Skilager habe ich mir Leihski genommen (80€). Diese habe ich im Anschluss für die noch anstehenden Skilager gekauft (180€). Auch diese Kosten wurden nicht anerkannt. Lohnt sich ein Einspruch gegen den Bescheid bzw. bestehen Chancen, dass dieser anerkannt wird? Vielen Dank.
3 Antworten
Hallo,
ich bin zwar keine ( Steuer) Fachfrau, würde mich aber steuerrechtlich in diesem Fall zum Einspruch hinreißen lassen:
http://einkommensteuerrichtlinien.de/LStR-9-1-Werbungskosten.html
das Problem wird hier der zwingend *berufsbedingte Nachweis* sein. Dieser ließe sich doch sicher mit dem Einspruch nachholen ! Eine Pauschale würde ich in dieser Form so erst einmal nicht akzeptieren wollen. Bei normalen Sportunterricht an der Schule, akzeptabel !
Aber, es ist nur meine Meinung ! ;-)
Bin gespannt wie es unsere Fachleute sehen.
https://www.steuern.de/arbeitskleidung-absetzen.html
hier wird z.B. die Bekleidung eines Sportlehrer unter anderem zu den abzugsfähigen Werbungskosten gezählt. Das Sportbekleidung" hin und wieder " dann auch einer Reinigung bedarf, versteht sich m.M. nach von selbst.
Über die Häufigkeit der Waschungen ließe sich evtl. streiten. Für die Kosten pro Waschung gibt es steuerlich akzeptierte Vorgaben.
Berufsbedingt trage ich Anzüge. Diese und die Reinigung würde ich auch gerne absetzen.
Da Anzüge sich auch im privaten Rahmen tragen lassen, ist ein ausschließlich berufsbedingter Einsatz schwer nachzuweisen.
Bei Sportbekleidung/Ausrüstung sieht es das FA sicher genauso.
Bei mir gäbe es da noch eine Möglichkeit. Große Firmen-Logos auf dem Sakko anbringen. Dann wäre berufsbedingte Verwendung gegeben. Sieht jedoch sch.... aus und würde Kunden evtl. "erstaunen".
Frag doch mal das Finanzamt wie Du den berufsbedingten Einsatz nachweisen kannst. Logo mit "Property of ..... Schule"? ;-)
Dann wäre die Anerkennung der Reinigungskosten auch kein Problem mehr.
Geringe Chancen, da schon Dein Versuch des Ansatzes (insb. die Waschkosten) ziemlich übertrieben und wenig nachvollziehbar war.
Mehr zu der Aussichtslosigkeit ergibt sich aus dieser Quelle mit gescheiterten Versuchen:
https://www.smartsteuer.de/portal/lexikon/W/Werbungskosten.html#D063093000032