Wie Verlustvortrag vom vorletzten Jahr geltend machen?

Hallo, Thema Verlustvortrag: Habe für 2015 einen Verlustvortrag (Bank A, Derivate z.B. 2000.-) in 2016 mitgenommen (Verlustbescheinigung beantragt, alles glatt gegangen), Bescheinigung vom Finanzamt lag dem Bescheid zur Steuererklärung für 2015 bei, soweit sogut.

Nun habe ich bei Bank B in 2016 ebenfalls einen Verlust gemacht (Derivate z.B. 800.-), ich rechne in 2017 allerdings mit einem größeren Gewinn bei (Bank B). Dieses Jahr habe ich nun keine Verlustbescheinigung beantragt, da Bank B die Verluste automatisch in das Jahr 2017 überträgt, und diese Verluste aus Derivaten automatisch mit (vermeintlichen:-)) Gewinnen Derivate aus 2017 verrechnet.

Wenn ich nun z.B. 4000.- Gewinn mache in 2017 bei Bank B (Derivate), bleiben unter dem Strich bei Bank B (4000-800=) 3200 Gewinn Ende 2017 im Topf Derivate übrig, die versteuert werden müssen.

Frage1: Diese 3200.- Gewinn kann ich sicherlich mit den (beim Finanzamt gemeldeten) vorliegenden Verlusten aus 2015 (2000.-) teilweise verrechnen, so dass in diesem konkreten Fall also für 2017 nur (3200-200) 1200.- der Abgeltungssteuer unterliegen, richtig?

Ist der Denkprozess richtig?

Frage2: Wie lange kann man denn nach derzeitiger Gesetzteslage denn überhaupt Verluste von Jahr zu Jahr vortragen, wenn ich zum Beispiel 10 Jahre lang jedes Jahr 5000.- Verlust mache? Habe ich in 10 Jahren dann 50.000.- Verlust im Topf?

Danke im Voraus

Verlustvortrag
Wie können Verlusttöpfe für 2 bestehende Depots verteilt werden, bzw was passiert mit nicht genutzten Verlust nach Verlustbescheinigung?

Liebe Finanzfrage-Gurus,

ich habe mich schon zur Thematik hier im Forum informiert, aber einige Punkte wurden bisher nicht genau beantwortet, daher Danke im Voraus für eure Hilfe!

Ich habe ein sehr altes Depot A und ein erst kürzlich eröffnetes Depot B, das wegen geringer Transaktionsgebühren auch kleinere Gewinnmitnahmen fördert.

In Depot A habe ich 2015 u.a. durch die VW Aktie einen deutlichen Verlust erlitten. Inzwischen wurden einige Verkaufsgewinne verrechnet, es verbleibt aber ein hoher 4stelliger Betrag der sich in absehbarer Zeit nicht relativieren lässt ... Eine Verlustbescheinigung zum 15.12.2015 hatte ich nicht beantragt da ich zu diesem Zeitpunkt noch kein weiteres Depot erwägt hatte.

Soweit ich verstanden habe, würden nun in 2016 weiterhin alle Aktien-Gewinne aus Depot A mit dem dort aufgelaufenen Verlusttopf verrechnet, während in Depot B zunächst alle Gewinne automatisch versteuert werden (kein verbleibender Freibetrag).

I. Wenn ich nun zum 15.12.2016 von Bank/Depot A eine Verlustbescheinigung erhalte, würde der Verlusttopf bei Bank/Depot A dann auf 0 ( null ) gesetzt.

a) ab wann genau, zum 1.1. 2017 ?

b) was passiert mit Aktiengewinnen/verlusten auf Depot A die zwischen o.g. Daten ( 2 Wochen) realisiert wurden - normale Versteuerung (25%+)?

c) Den verbleibenden Verlust aus der Bescheinigung kann ich über meine Einkommensteuererklärung/KAP St 2017 (also frühestens 2018) rückwirkend mit Gewinnen und dafür gezahlten Steuern aus Aktienveräußerungen BEIDER Banken verrechnen, richtig?

II. Wenn der ermittelte Betrag aus der Verlustbescheinungung 2016 im Folgejahr 2017 nicht "verbraucht" wird ( also Gewinne aus Veräußerungen bei BEIDEN Banken weiterhin unter der Verlustsumme bleiben), was passiert mit dem "Rest", kann ich den "buchhalterisch" an das Finanzamt / über die Steuererklärung solange in den Folgejahren weitergeben bis er vollständig verbraucht ist?

III. Andererseits könnten ja ggf. bei beiden Banken NEUE Verlusttöpfe auflaufen - dieses kann ich aber jeweils wieder verhindern indem ich bei Banken jährlich eine Verlustbescheinigung beantrage, um diese ZUSÄTZLICH zu verbliebenen "Alt-Verlusten" in der Einkommensteuer/KAP St. aufzuführen - ist das richtig ... (zB. für 2018: Depot A Rest-Verlust v. 2016 + Depot A Verlust 2017 + Depot B Verlust 2017) ?

IV. Habe über die plausible Option gelesen, einfach das Alt-Depot inkl bestehenden Verlusttopf komplett auf das neue zu übertragen - ich möchte aber Depot A gerne behalten, wegen einiger Features die ich weiterhin nutzen möchte und die das neue Depot nicht bietet.

Kann man denn ggf. einzelne Postionen und gleichzeitig auch den VOLLEN Verlusttopf aus Depot A auf das neue Depot B übertragen ? Oder geht das nur bei vollständigem Depot-Übertrag?

Danke für Eure Hilfe, und viele Grüße!

Aktien, Depot, Steuern, Verlustvortrag
Muss ich mein Stipendium und eine geringfügige Beschäftigung als Einnahmen in der Steuererklärung angeben?

Ich hoffe ihr hatte ein paar ruhige und angenehme Feiertage winking smiley

Kurz zu meiner persönlichen Situation: - seit Oktober 2014 Vollzeitstudium - Semesterferien 2015, kurzfristige Beschäftigung: Einnahmen 3000 € - geringfügige Beschäftigung 450 € pro Monat - Aufstiegsstipendium 750 € pro Monat - Nebenbei werden ich noch freiberuflich kleinere Jobs ausführen: ca. 1000 €

Ich möchte am Ende des Jahres immer eine Steuererklärung abgeben und meine Studienkosten ansetzen um für diese Jahre einen Verlustvortrag zu erstellen.

Für mich ist noch nicht ganz klar ob ich die Einnahmen aus dem Stipendium sowie die Einnahmen aus der geringfügigen Beschäftigung mit den anfallenden Kosten aufrechnen muss. Sowiet ich das richtig verstanden habe muss ich die Einnahmen aus der gerrigfügigen Beschäftigung gar nicht angeben in der Steuererklärung sofern der Arbeitgeber es mit 2 % pauschal versteuert. Wie ist es dann mit dem Stipendium?

Somit würde ein Verlustvortrag nicht wirklich Sinn machen da die Einnahmen ja deutlich höher sind als die Ausgaben.

In den unterlagen zum Stipendium steht folgendes:

2.7 Steuerliche Behandlung des Aufstiegsstipendiums Das Stipendium ist steuerfrei (§ 3 Nr. 44 EStG). Es ist als Einnahme oder Bezug in der Steuererklärung anzugeben. Eine Bescheinigung der Steuerfreiheit für Ihre Steuererklärung erhalten Sie bei unserem zuständigen Finanzamt.

ich kann allerdings damit gerade noch nichts anfangen, kann es mir vielleicht jemand ganz simpel erklären?

Danke und Gruß Luckyslevin

geringfügige Beschäftigung, Steuererklärung, stipendium, Verlustvortrag
Steuererklärung: Verlustvortrag bei Student mit Gewerbe und kurzfristiger Beschäftigung, ist das möglich?

Hallo,

Bräuchte bitte kurz Hilfestellung bei der Steuererklärung:

-Ich bin noch Student im Erststudium und

-habe ein Gewerbe (mit Kleinunternehmerregelung) - momentan noch ohne Einnahmen aber mit Ausgaben (ca. 300 Euro)

-außerdem bin ich einer kurzfristigen Beschäftigung nachgegangen (ca. 1300 Euro, Steuer 10 Euro, Mindestvorsorgepauschale ca. 150)

-habe ein unbezahltes freiwilliges Praktikum geleistet (mit nicht unerheblichen Fahrtkosten)

-online per Online-Mikrojobbing ca. 80 Euro Einnahmen gehabt

-und zahle ca 80 Euro/Monat für die studentische Krankenversicherung (AOK) außerdem noch eine private Haftpflicht (40€/jahr) und eine private Kranken-Zusatzversicherung (250 €/Jahr)

  1. Da Erststudium kann ich ja Aufwendungen fürs Studium nicht als Werbungskosten, sondern nur als Sonderausgaben absetzen, was nichts bringen würde, da Gesamteinnahmen unter Steuerfreibetrag und kein Verlustvortrag. Oder? Und: Gilt das auch für die Versicherungen- Ist also Anlage Vorsorgeaufwand hinfällig?

  2. Kann ich den Verlustvortrag für Fahrtkosten (Werbungskosten) zur kurzfristigen Beschäftigung und zum Praktikum (je ca 900 Euro, Einfache Strecke, 0,30€/Kilometer) anwenden? Wenn ja wo kann ich beide eintragen (nur ein Block für "erste Tätigkeitsstätte" in Anlage N)? Kann ich überhaupt was rausholen, außer die 10 Euro Steuer 2014 ? Kann ich dann alle Werbungskosten addieren?

  3. Muss ich Mikrojobbing (Honorar) angeben, wenn ja wo ? Anlage G oder Anlage S?

  4. Ich fülle den Mantel (Einkommensteuererklärung und "Erklärung zur Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags" angekreuzt) sowie die Anlagen N, G und evtl Vorsorge und S aus, Umsatzsteuererklärung Seite 1 , sowie formlose EÜR, Belege erst nach Aufforderung, richtig? Was habe ich dann vergessen?

Und: Zwischenzeitlich war ja auch das Erststudium als Werbungskosten absetzbar - Kann ich also mit freiwilligen Steuererklärungen bis 2013 einen Verlustvortrag für 2015 oder 2016 erreichen?

Vielen Dank für Eure Hilfe.

Student, Kleinunternehmer, Kurzfristige Beschäftigung, Steuererklärung, Verlustvortrag
Erste Steuererklärung nach Studium (Master): anrechnung von Studiumskosten

Hallo,

ich setze mich gerade das erste Mal mit meiner Steuererklärung auseinander und habe nun einige Fragen. Ich hoffe hier kann mir jemand helfen. Schon mal vielen Dank für eure Mühe!

Ich möchte meine MSc-Studiumskosten geltend machen! Dies ist als Werbungskosten rückwirkend für 4 Jahre möglich, da es sich bei dem MSc-Studium (nach einem BSc-Studium) um eine Weiterbildung handelte. Studiumsbeginn des MSc-Studiums war April 2010. Für die Jahre 2010-2012 muss ich also nun rückwirkend Verlustvorträge anfertigen.

Im März 2013 habe ich (direkt nach Ende des MSc-Studiums) begonnen zu arbeiten und habe steuern bezahlt. Zu den Verlustvorträgen kommt also die Einkommenssteuererklärung für 2013.

Hier nun meine Fragen:

  1. Wie kann ich dem Finanzamt mitteilen, dass es sich bei dem MSc-Studium um eine Weiterbildungsmaßnahme handelt.
  2. Gilt auch für die Jahre 2010-2012 einen Werbungskostenpauschale von 960 Euro pro Jahr?
  3. Während des MSc-Studiums habe ich immer gejobbt (verdienste lagen stets unter dem Steuerfreibetrag). Muss ich diese Verdienste angeben? Ist das Anfertigen von Verlustvorträgen wohlmöglich sogar überflüssig, wenn die jährlichen Einnahmen durch die Jobs die Studiumsausgaben im entsprochenen Jahr überschritten?
  4. Muss ich Ausgaben die ich als Werbungskosten geltend machen möchte belegen oder ist dies erst auf Anfrage nötig. Falls es direkt nötig ist: wie mache ich das, wenn ich meine Steuererklärung ausschließlich elektronisch ans Finanzamt übermitteln möchte?

Vielen Dank für eure Hilfe!

Studium, einkommensteuer, Finanzamt, Verlustvortrag, werbungskosten

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