Hallo zusammen,



Ich habe eine Frage bezüglich der Steuererklärung:

Im Jahr 2018, 2019 und 2020 studierte ich an der Universität in München.

Im Jahr 2020 habe ich die Steuererklärungen für 2018 und 2019 abgegeben und einen „Bescheid über die gesonderte Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags zum 31.12.2019“ erhalten, wo stand, dass der verbleibende Verlustvortrag auf 1786 Euro festgestellt wurde.

Im Februar 2024 habe ich die Steuererklärung für 2020 abgegeben und den Verlust aus dem Jahr 2018 und 2019 von 1786 Euro eingetragen.

Vor Kurzem habe ich den Bescheid über die gesonderte Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags zum 31.12.2020 erhalten, wo steht, dass verbleibender Verlustvortrag zum 31.12.2020 nun 0 Euro beträgt (siehe Screenshot).

Da ich erst Ende 2020 anfing zu arbeiten, waren die gezahlten Steuer nicht hoch genug, um den Verlust aus den vorherigen Jahren und die absetzbaren Kosten aus dem Jahr 2020 abzudecken. 

Frage: Was genau bedeutet diese Aussage des Finanzamtes? Wurden meine Verluste einfach vom Finanzamt annulliert? Was kann der Grund sein? Oder werden diese Verluste in einer Steuererklärung für 2021 berücksichtigt?

Vielen Dank allen im Voraus!