Wenn das Finanzamt beim aktuellen Bescheid einen Verlustvortrag aus dem letzten Jahr nicht berücksichtigt, kann man diesen noch nächstes Jahr geltend machen?

4 Antworten

1. Ist der Verlustvortrag im letzten Jahr festgestellt worden?

2. Wurde der Verlust aus dem Vorjahr eventuell schon auf das Jahr davor zurückgetragen?

3. Gibt es eine Erläuterung im Steuerbescheid zu dem Thema?

Nein, der Verlust verfällt nicht. Wenn er festgestellt ist, dann wird er auch abgezogen.

Es kann aber sein, das ein Verlustvortrag keine Wirkung entfaltet. z. B. wenn man einen Verlustvortrag von 6.000,- Euro hat, aber im Folgejahr nur 8.000,- einkünfte. Dann wird der abgezogen, obwohl man so, oder so keine Steuern gezahlt hätte.

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Mit welcher Begründung hat denn das  FA den Verlustvortrag nicht berücksichtigt ?

D.H. -

davon hängt jede weitere Antwort ab.

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Ein Verlustvortrag hat i.a. die Eigenschaft, Verluste vorzutragen. Wenn also im letzten Jahr eine Verrechnung mit positiven Einkünften möglich gewesen wäre, dann ist dies i.a. auch in den Folgejahren der Fall.

Wenn nun ein Verlustvortrag in einem Jahr "nicht berücksichtigt" wurde, stellt sich die Frage, ob dies absichtlich (mit Begründung des Finanzamts) oder einfach unabsichtlich (ja, das passierte mir auch schon mehrfach) erfolgte. Im ersten Fall kann das natürlich die Natur der Verrechenbarkeit auch in den Folgejahren einschränken bzw. verändern. Im zweiten Fall würde ich einen Einspruch einlegen und die Verrechnung durchführen lassen.

Bedenke, daß für manche Verrechnungen von Verlustvorträgen Fristen gelten. Beispielsweise können Verlustvorträge aus Altgeschäften vor 2009 nur noch bis einschließlich zum Steuerjahr 2013 mit positiven Einkünften aus Wertpapiergeschäften nach 2008 verrechnet werden. Danach zählen diese Verlustvorträge aus Altgeschäften als Verluste aus privaten Veräußerungsgeschäften und könnten damit z.B. mit Immobiliengewinnen verrechnet werden - nicht jedoch mehr mit Kapitalerträgen.

Daher:

- Warum wurde der Verlustvortrag nicht berücksichtigt?

- Aus welcher Einkunftsart und welchem Jahr stammt der Verlustvortrag?

- Hat das Finanzamt einen Verlustvortrag festgestellt und bescheinigt?

Danke für die vielen Antworten bis hierher.

Der Verlustvortrag wurde festgestellt. Das aber auch erst nachdem ich letztes Jahr Widerspruch eingelegt habe. Es steht aber so nun im Bescheid. 

Im kürzlich übersendeten Bescheid findet der Verlustvortrag aber keine Erwähnung und wurde nicht berücksichtigt. 

Der Verlust entstand durch Werbungskosten für ein Zweitstudium. Nach meinem Abschluss bin ich einem Job nachgegangen für den das Studium relevant war.

Meine Frage ist, ob der Verlust nun verfallen kann, wenn er mit dem besagten Bescheid nicht berücksichtigt wurde. Ich habe keine Eile damit und kann auch gut damit leben, wenn er erst mit der nächsten Steuererklärung berücksichtigt wird. Verfallen lassen will ich ihn natürlich nicht. ;) 

Nein, der Verlust verfällt nicht. Wenn er festgestellt ist, dann wird er auch abgezogen.

Es kann aber sein, das ein Verlustvortrag keine Wirkung entfaltet. z. B. wenn man einen Verlustvortrag von 6.000,- Euro hat, aber im Folgejahr nur 8.000,- einkünfte. Dann wird der abgezogen, obwohl man so, oder so keine Steuern gezahlt hätte.

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Er muss per Feststellungsbescheid festgestellt worden sein.

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