Student mit steuerfreien Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung - lohnt sich der Verlustvortrag zur Absetzung des Erststudiums?
Hallo zusammen, ich bin in der Erstausbildung und beginne nächstes Jahr zu arbeiten (Lehrerreferendariat) mit Bruttogehalt von ca. 1200 Euro und geringem Steueraufkommen. Gleichzeitig beziehe ich Mietteinnahmen von 690 Euro im Monat ( nach GUV bin ich damit jährlich unter dem Grundfreibetrag). Lohnt es sich für mich freiwillige Steuererklärungen für die letzen Jahre (2012-2016) auszugeben und meine Ausbildung abzusetzen? Ich hatte schon relativ hohe Ausgaben und würde gerne darauf spekulieren, dass sich der BGH 2017 für eine Absetzungsmöglichkeit (Werbungskosten) des Erststudiums entscheidet. Eine andere Frage: ich möchte die Erklärungen mit dem Programm WISO machen. Wo muss ich die Werbungskosten für die Ausbildung dort eintragen? VIELEN DANK im Voraus für eure Tips und GLG
2 Antworten
"auf vorrat" die Erkölärungen für die Vorjahre abzugeben, ist auf jeden Fall eine gute Idee. Du kannst nicht verlieren, nur gewinnen.
Aber bezüglich der Zukunft muss ich Wasser in den Wein gießen.
Die 8.652,- Grundfreibetrag gelten für das "zu versteuernde einkommen"
Also die Summe der Einkünfte aus der nichtselbständigen tätigkeit (Anstellung) + Einkünften aus Vermietung. Also ggf, 14.400,- Brutto, + Vermietung, also Mieteinnahmen abzüglich Kosten. Verringert um den Arbeitnehmerfreibetrag und die Vorsorgepauschale.
Aslo 14.400,- minus 1.000,- + 12*690,- - Kosten der Immobilie (Abschreinung - Zinsen usw.).
Ehrlich gesagt kann ich mir nicht vorstellen, dass die möglichen Werbungskosten den Gewinn aus der Vermietung übersteigen. Natürlich kenne ich diesen Gewinn nicht, aber die Hälfte der Einnahmen wird das schon sein.
Ich habe bei meinem Studium nicht soviel ausgegeben, dass es dafür gereicht hätte.