Student mit steuerfreien Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung - lohnt sich der Verlustvortrag zur Absetzung des Erststudiums?

2 Antworten

"auf vorrat" die Erkölärungen für die Vorjahre abzugeben, ist auf jeden Fall eine gute Idee. Du kannst nicht verlieren, nur gewinnen.

Aber bezüglich der Zukunft muss ich Wasser in den Wein gießen.

Die 8.652,- Grundfreibetrag gelten für das "zu versteuernde einkommen"

Also die Summe der Einkünfte aus der nichtselbständigen tätigkeit (Anstellung) + Einkünften aus Vermietung.  Also ggf, 14.400,- Brutto, + Vermietung, also Mieteinnahmen abzüglich Kosten. Verringert um den Arbeitnehmerfreibetrag und die Vorsorgepauschale.

Aslo 14.400,- minus 1.000,- + 12*690,- - Kosten der Immobilie (Abschreinung - Zinsen usw.).

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986

Ehrlich gesagt kann ich mir nicht vorstellen, dass die möglichen Werbungskosten den Gewinn aus der Vermietung übersteigen. Natürlich kenne ich diesen Gewinn nicht, aber die Hälfte der Einnahmen wird das schon sein.

Ich habe bei meinem Studium nicht soviel ausgegeben, dass es dafür gereicht hätte.