VMA und Umzugspauschale für Inlandspraktikum?

1 Antwort

Hallo,

die Kosten Ihres Studiums sind grds. steuerlich abziehbar. Ohne weitere Angaben kann man aber nichts Genaues sagen.

Werbungskosten kommen nur in Frage, wenn es sich um eine Zweitausbildung oder ein Ausbildungsdienstverhältnis handelt. Sonderausgaben liegen dagegen vor, wenn es sich um eine Erstausbildung ohne Dienstverhältnis handelt.

Es hängt auch davon ab, wie die Bibliothek als Teil der Bildungseinrichtung zu werten ist. Diese ist nämlich grds. die erste Tätigkeitsstätte und dadurch würden sich Reisekosten, zu denen die Verpflegungsmehraufwendungen gehören, erübrigen.

Siehe auch:
https://www.vlh.de/arbeiten-pendeln/ausbildung-studium/diese-ausbildungskosten-kannst-du-von-der-steuer-absetzen.html

MfG
-Valeskix