Steuererklärung: Verlustvortrag bei Student mit Gewerbe und kurzfristiger Beschäftigung, ist das möglich?
Hallo,
Bräuchte bitte kurz Hilfestellung bei der Steuererklärung:
-Ich bin noch Student im Erststudium und
-habe ein Gewerbe (mit Kleinunternehmerregelung) - momentan noch ohne Einnahmen aber mit Ausgaben (ca. 300 Euro)
-außerdem bin ich einer kurzfristigen Beschäftigung nachgegangen (ca. 1300 Euro, Steuer 10 Euro, Mindestvorsorgepauschale ca. 150)
-habe ein unbezahltes freiwilliges Praktikum geleistet (mit nicht unerheblichen Fahrtkosten)
-online per Online-Mikrojobbing ca. 80 Euro Einnahmen gehabt
-und zahle ca 80 Euro/Monat für die studentische Krankenversicherung (AOK) außerdem noch eine private Haftpflicht (40€/jahr) und eine private Kranken-Zusatzversicherung (250 €/Jahr)
Da Erststudium kann ich ja Aufwendungen fürs Studium nicht als Werbungskosten, sondern nur als Sonderausgaben absetzen, was nichts bringen würde, da Gesamteinnahmen unter Steuerfreibetrag und kein Verlustvortrag. Oder? Und: Gilt das auch für die Versicherungen- Ist also Anlage Vorsorgeaufwand hinfällig?
Kann ich den Verlustvortrag für Fahrtkosten (Werbungskosten) zur kurzfristigen Beschäftigung und zum Praktikum (je ca 900 Euro, Einfache Strecke, 0,30€/Kilometer) anwenden? Wenn ja wo kann ich beide eintragen (nur ein Block für "erste Tätigkeitsstätte" in Anlage N)? Kann ich überhaupt was rausholen, außer die 10 Euro Steuer 2014 ? Kann ich dann alle Werbungskosten addieren?
Muss ich Mikrojobbing (Honorar) angeben, wenn ja wo ? Anlage G oder Anlage S?
Ich fülle den Mantel (Einkommensteuererklärung und "Erklärung zur Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags" angekreuzt) sowie die Anlagen N, G und evtl Vorsorge und S aus, Umsatzsteuererklärung Seite 1 , sowie formlose EÜR, Belege erst nach Aufforderung, richtig? Was habe ich dann vergessen?
Und: Zwischenzeitlich war ja auch das Erststudium als Werbungskosten absetzbar - Kann ich also mit freiwilligen Steuererklärungen bis 2013 einen Verlustvortrag für 2015 oder 2016 erreichen?
Vielen Dank für Eure Hilfe.
1 Antwort
1. Stimmt genau, Ausbildungskosten (1. Ausbildung) sind Sonderausgaben. Ebenso richtig die Versicherungen gehören in die gleiche Sparte.
2. Werbungskostenabzug für eine Tätigkeit die entweder unversteuert ist, weil ohne Einnahmen (Praktikum), oder durch den Arbeitgeber pauschal versteuert wird (kurzfristige Beschäftigung), ist ebenfalls nicht möglich. Oder hast Du die Steuer ID bei der kurzfristigen Beschäftigung angegeben? mich irritieren die 10 Euro Lohnsteuer. Bei einem Pflichtpraktikum würde ich das ggf. anders beurteilt haben.
3. Worin unterscheidet sich das Gewerbe von dem Mikrojobbing? Ggf. kannst Du es gemeinsam erfassen, denn die 300,- Euro Ausgaben bringen auf jeden Fall einen vortragsfähigen Verlust.
4. Einkommensteuererklärung mit Anlage "G" und Einnahmen-Ausgaben-Überschussrechnung, wegen des Gewerbes.
5. Wenn Du für die kurzfristige Beschäftigung eine Lohnsteuerbescheinigung bekommen hast, weil es eine normale und keine kurzfristige Beschäftigung war, noch die Anlage "N" ausfüllen. Wenn das so wäre müssten Deine Werbungskosten 1.300,- sein, sonst wäre der Verlust aus dem Gewerbe schon wieder weg.