Wie Verlustvortrag vom vorletzten Jahr geltend machen?
Hallo, Thema Verlustvortrag: Habe für 2015 einen Verlustvortrag (Bank A, Derivate z.B. 2000.-) in 2016 mitgenommen (Verlustbescheinigung beantragt, alles glatt gegangen), Bescheinigung vom Finanzamt lag dem Bescheid zur Steuererklärung für 2015 bei, soweit sogut.
Nun habe ich bei Bank B in 2016 ebenfalls einen Verlust gemacht (Derivate z.B. 800.-), ich rechne in 2017 allerdings mit einem größeren Gewinn bei (Bank B). Dieses Jahr habe ich nun keine Verlustbescheinigung beantragt, da Bank B die Verluste automatisch in das Jahr 2017 überträgt, und diese Verluste aus Derivaten automatisch mit (vermeintlichen:-)) Gewinnen Derivate aus 2017 verrechnet.
Wenn ich nun z.B. 4000.- Gewinn mache in 2017 bei Bank B (Derivate), bleiben unter dem Strich bei Bank B (4000-800=) 3200 Gewinn Ende 2017 im Topf Derivate übrig, die versteuert werden müssen.
Frage1: Diese 3200.- Gewinn kann ich sicherlich mit den (beim Finanzamt gemeldeten) vorliegenden Verlusten aus 2015 (2000.-) teilweise verrechnen, so dass in diesem konkreten Fall also für 2017 nur (3200-200) 1200.- der Abgeltungssteuer unterliegen, richtig?
Ist der Denkprozess richtig?
Frage2: Wie lange kann man denn nach derzeitiger Gesetzteslage denn überhaupt Verluste von Jahr zu Jahr vortragen, wenn ich zum Beispiel 10 Jahre lang jedes Jahr 5000.- Verlust mache? Habe ich in 10 Jahren dann 50.000.- Verlust im Topf?
Danke im Voraus
1 Antwort
1. Was heißt dem Finanzamt gemeldeten Verluste?
Entweder hast du einen Verlustfeststellungsbescheid auf den 31.12.2015 oder nicht.
Hast du keinen, wird nichts verrechnet.
2. ja
statt "dem Finanzamt gemeldeten" hätte ich auch "Verlustfeststellungsbescheid" schreiben können. Ja ich habe einen aus 2015.