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Twitch Streaming und Steuererklärung für Kleinst-Gewerbe?

Hallo zusammen,

ich habe im Oktober angefangen mit dem Streaming auf Twitch und direkt ein Kleinst-Gewerbe bei meiner lokalen Gemeinde angemeldet, da ich in kommenden Jahr höhere Einnahmen erwarte als meine knappen 75 EUR, die ich jetzt im Dezember mit der ersten Auszahlung bekommen habe.

Nach der Anmeldung des Kleistgewerbe, habe ich auf Elster den "Fragebogen zur steuerlichen Erfassung für Einzelunternehmen" ausgefüllt.

Das Finanzamt hat mir darauf eine neue Steuernummer gegeben und mitgeteilt, dass ich verpflichtet bin eine Umsatzsteuer-Voranmeldung (UStVA) vierteljährlich an das Finanzamt zu übermitteln. Die Verpflichtung besteht für mich dann, wenn Umsätze vorliegen. Das ist mit der Einnahme aus Twitch ja nun der Fall.

Ich möchte nun das alles legal und sauber abläuft mit den Streaming... sprich ich möchte diese Einnahmen richtig anmelden (UStVA 2022, Lohnsteuer-Anmeldung 2022) und später auch richtig versteuern (USt 2022). Die Angaben sollen so ausgelegt werden, dass deutlich wird, dass ich mit den Streamen (aktuell) noch keinen Gewinn erwirtschafte. Die Ausgaben für den Start sind zu Beginn (aufgrund des benötigten Equipment) zu hoch um gedeckt zu werden.

Das ganze wollte ich über Elster machen, aber so richtig finde ich mich da nicht zurecht... Ich bin verwirrt durch die ganzen verschiedenen Formulare und weiß auch nicht, wo ich was anzugeben habe. Vielleicht kann mir jemand die ID aus dem Formular nennen, worunter die Einnahmen aus Twitch Affiliate/Werbung und oder Donations gewertet werden. Ich würde vermuten es ist im Punkt 3 - ID 20/21 des UStVA 2022 Formular.

Für mich gilt als Kleinunternehmer, der seine Einnahmen aktuell aus Twitch generiert vermutlich auch nur die UStVA 2022 alle 4 Monate einzureichen, richtig?

Die USt 2022 kann ich vermutlich dann erstellen, wenn ich alles aus 2022 zusammen habe, richtig? Das wäre für mich z.B. ja bereits jetzt der Fall, da Twitch nur monatliche Auszahlungen macht.

Aber wo kann ich meine Ausgaben für das Streaming/Gewerbe angeben? In der UStVA finde ich nur Angaben zu den Einkommen... gibt es auch eine Voranmeldung für die Ausgaben, oder ist das alles in der USt 2022 einzutragen...

Es gibt ja auch noch andere Formulare, wie Anlage EÜR... kommt das hier rein? Diese kann ich leider auf Elster erst für 2021 auswählen.

Würde mich über hilfreiche Antworten freuen. Bisher hab ich immer nur die ESt unbeschränkt (ESt 1 A) übermitteln müssen und bin gerade etwas hilflos.

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ELSTER, Kleinunternehmer, Lohnsteuer, Umsatzsteuer, Twitch

TipeeeStream Umsatzsteuer (Frankreich)?

Hallo,

ich bin umsatzsteuerpflichtiger Unternehmer und streame zusätzlich gelegentlich auf Twitch. Über den Drittanbieter Tipeeestream können Zuschauer während der Liveübertragung Geldspenden schicken (keine gemeinnützigen!). Am Ende des Monats bekomme ich von diesem Anbieter ein Tax document mit u.g. Inhalt.

Auf dem Dokument sind auch meine Anschrift sowie Umsatzsteuer angegeben.
Dies gilt ebenfalls für den Anbieter (TVA).

In diesem speziellen Fall verstehe ich dies nicht ganz genau bzw. ich bin mir nicht ganz sicher, wie ich mit der Umsatzsteuer verfahre. Da dies für mich eine Ausnahme ist, frage ich erstmal hier, bevor ich einen Steuerberater kontaktiere.

Fiktives Beispiel:

Am Ende des Monats bekomme ich z.B. 5€ überwiesen. Die u.g. Gebühren wurden bereits vom Anbieter abgezogen.

Transferred on the PayPal account €0.00

Transferred on the bank account €5.00

Total amount of transferred donations = €5.00

=================

Bank fees () = 0,12€

Paypal = 0,00 €

--------

Intermediary fees = 0,29 €

Paypal = 0,00€

Other = 0,29€

------------

include VAT: 0,10€

Tipeeestream Fees = 0,41€

Der Ursprungsbetrag lag also quasi bei 5,41€, davon erreichen mit dann entsprechend nur die 5€.

Unten im Dokument ist folgender Vermerk, der mich eher noch mehr verwirrt:

(3) The VAT was already taken into account in the TipeeeStream commission. The VAT amount corresponds to the French legislation and is applied to the part of the fees concerning the intermediary fees (according to articles 261 C, 1 °-d of the General french Tax Code and 135, 1-e of Directive 20016/112 / EC, VAT does not need to be applied to the payment service provider's fees).

Meine Fragen:

  • Greift hier nun das Reverse Charge verfahren oder nicht?
  • Wie verbuche ich dann die 5€ SKR03?
  • Muss ich diese Nebengebühren von 0,41€ irgendwie buchhalterisch trotzdem erfassen?
  • Und hat das Tax doument auch den gleichen Wert wie eine Rechnung oder müsste ich ggfs. eine Rechnung mit Hinweis auf Reverse Charge erstellen?



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