Wo gebe ich in der EÜR Einnahmen an, für die die Umsatzsteuer bereits abgeführt wurde?
Hallo zusammen,
ich bin gerade dabei die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) fertigzustellen, da stellt sich mir in meinem speziellen Fall eine Frage.
Und zwar habe ich zwei Einnahme-Quellen:
- Meine Tätigkeit als Social Media Marketer
- Kursverkäufe über DigiStore24
Als Social Media Marketer schreibe ich meinen Kunden eine Rechnung, in der die Umsatzsteuer inklusive ist.
Bei DigiStore24 ist es so, dass DigiStore24 die Umsatzsteuer abführt und ich den Netto-Betrag ausgezahlt bekomme.
Jetzt stellt sich mir die Frage, wo ich den ausgezahlten Betrag von DigiStore24 (bei dem die Umsatzsteuer schon von DigiStore24 abgeführt wurde) in der EÜR angebe.
Als Beispiel: Ich habe durch meine Tätigkeit als Social Media Marketer einen Umsatz von 119.000€ (100.000€ Netto-Betrag + 19.000€ Umsatzsteuer) gemacht. Und durch meine Kurs-Verkäufe über DigiStore24 habe ich 50.000€ verdient (netto, da Umsatzsteuer bereits von DigiStore24 abgeführt wurde).
Klar ist, dass ich die 100.000€ als Social Media Marketer unter Punkt 14 "Umsatzsteuerpflichtige Betriebseinnahmen" und die 19.000€ Umsatzsteuer davon unter Punkt 16 "Vereinnahmte Umsatzsteuer sowie Umsatzsteuer auf unentgeltliche Wertabgaben" angebe.
Aber wo gebe ich die 50.000€ von DigiStore24 an?