Kein Kleinunternehmer mehr - Umsatzsteuer vergessen

Guten Abend,

ich habe letzten Monat festgestellt, dass ich im vergangenen Jahr Umsatzsteuerpflichtig gewesen wäre (ich habe 2013 erstmals mehr als 17.500 Euro mit meiner freiberuflichen Tätigkeit verdient). Nun habe ich recht umständlich meinen Kunden neue Rechnungen ausgestellt und die 19 Prozent Mwst/Ust. nachgefordert - das war zwar für die meisten recht ärgerlich, die korrigierten Rechnungen wurden aber anschließend um den Fehlbetrag beglichen. Was fange ich nun mit dem Geld an? Ich weiß, dass ich dieses Jahr eine Umsatzsteuererklärung abgeben müsste - mache ich das einfach und überweise dann das Geld an das Finanzamt? Oder sollte ich das besser direkt nachholen? Was ist mit der Umsatzsteuervoranmeldung, die ich letztes Jahr (und dieses Jahr vermutlich auch bereits) hätte machen müssen? Ich habe keinerlei Bescheid oder Aufforderung des Finanzamtes erhalten, obwohl denen ja meine Einkommensverhältnisse spätestens mit der 2013er Steuererklärung vorliegen.

Ich habe mich nun allerdings zumindest soweit belesen, dass ich bei weniger als 7.500 Euro Ust. nur vierteljährliche eine Voranmeldung vornehmen muss. Und das ist bei mir der Fall.

Wäre das richtige Vorgehen also, bis zum 10. April eine Voranmeldung für Jan, Feb und Mär des laufenden Jahres zu machen und bis zum 31. Mai eine Ust-Erklärung für 2014 einzureichen? Ich bin verwirrt...

Umsatzsteuer, Kleinunternehmerregelung
HILFE ! Steuerberater hat 7 Jahre Umsatzsteuer b. Differenzbesteuerung gekürzt!

Ein freundliches Hallo an Alle! Bin neu hier und hoffe sehr, jemand hat einen Tipp! Vielleicht ist so etwas schon einmal passiert???

Das Problem: von Oktober 2003 bis Juni 2011 hatte ich mit einem Geschäftspartner eine GbR im Gebrauchtwarenhandel - also An & Verkauf. Wir unterlagen der Differenzbesteuerung. Also auf die Differenz zwischen Einkauf und Verkauf war die Umsatzsteuer zu entrichten. Über die ganzen Jahre wurde die Umsatzsteuer Voranmeldungen, sowie sämtliche Steuererklärungen durch das Steuerbüro gefertigt und von uns unterschrieben. Die Zusammenarbeit mit dem Steuerbüro funktionierte gut, wir hatten vollstes Vertrauen in deren Arbeit. Zumal unser Verständnis steuertechnisch gerade mal das Nötigste hergab. Dafür beauftragt und bezahlt man ja einen Steuerberater. Im Ergebnis einer Umsatzsteuersonderprüfung im Frühjahr 2011, * geprüft wurde2007!* stellte das FA fest, dass die Differenzbesteuerung falsch berechnet war. Im Grunde genommen kann man sagen, unser Steuerberater hat, OBWOHL ER DAS NIEMALS HÄTTE TUN DÜRFEN - nicht auf die volle Differenz die Umsatzsteuer berechnet, sondern nur auf 40 % ! Er hat versucht, nach bekannt werden, die Sache noch irgendwie zu retten und mit dem FA wohl einen "Deal" auszuhandeln. Das hat natürlich nicht funktioniert. Im Gegenteil, das FA hat eine Berichtigung der nachfolgenden Steuererklärungen verlangt und so wurde für die Jahre 2006 - 2010 eine saftige Nachzahlung von ca. 40000 € + Zinsen fällig. Hätten wir von der tatsächlichen Steuerhöhe gewusst, dann hätten wir das Geschäft schon nach Erhalt des 1. Steuerbescheides im Jahr 2005 geschlossen. Denn die Einnahmen haben immer gerade so zum Überleben gereicht, aber auf keinen Fall für Steuerzahlungen in dieser Höhe! Obwohl unser Steuerberater auch noch nach dem Desaster gemeint hat, wir sollten auf jeden Fall weitermachen, haben wir das Geschäft im Juni 2011 aufgegeben.

Nun ist die Situation so, dass das FA sein Geld bekommen hat (mein Geschäftspartner hat seine über einige Jahrzehnte gesparten Rücklagen dafür hergegeben.) Wir sind der festen Meinung, dass die entstandene Steuerschuld nun als Schadensersatz beim Steuerberater geltend zu machen ist. Denn bei gesetzlich richtiger Beratung und Berechnung wäre diese Summe ja NIEMALS aufgelaufen! Der nun damit beauftragte Anwalt meint allerdings, wir könnten " nur" den Verlust einklagen, welchen wir durch die Weiterführung des Gewerbes erlitten haben, statt die Selbstständigkeit aufzugeben und uns Arbeit zu suchen. Das kann doch aber nicht richtig sein ??? Der Steuerberater (seine Haftpfl.vers. hat Regulierung abgelehnt) hat doch den Schaden mit seiner Falschberechnung verursacht und nicht wir!

Wir drehen uns im Kreis und sind nun vollkommen ratlos, Kennt vielleicht jemand Urteile zu diesem Thema? Oder weiß jemand, wo man kostengünstig Hilfe zu diesem Thema bekommt ? Oder was wir noch tun können? Unsere finanziellen Mittel sind nahezu ausgeschöpft. Wir sind für jeden konstruktiven Tipp sehr dankbar!!!

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Kleinunternehmen zahlen bis 17500 Euro Umsatz NIE steuern nach?

Ich hab mal eine wichtige Frage. Ich hab verstanden, dass man bei einem umsatz von weniger als 17500 im Jahr keine Vorsteuer zahlen muß. dann macht man im Januar seine Einnahmeüberschussrechnung und die Einkommenssteuereklärung und zahlt NICHTS nach? Wenn ich monatlich eine Steuervoranmeldung mache und ca. 1200 euro monatlich einnehme muss ich doch auch die Vorsteuer zahlen. und wenn ich es im neuen Jahr auf einen Schlag mache dann muß ich ncihts zahlen? Ich sehe da nicht ganz durch. ich wäre dankbar für jeden gut gemeinten Rat von euch! Ich bin selbstständig jetzt über 2 jahre (im April 2011 3 jahre) und zahle jeden monat fleißig die umsatzsteuer. also 19 % von meinen Einnahmen. Rechne dann meine ausgaben für die ware da gegen aber bezahle trotzdem noch was ans finazamt. wenn ich jetzt einen antrag an das finanzamt stelle dass ich kleinunternehmer bin mahe ich doch geldlich gesehen sehr viel gut. nämlich jeden monat 120 euro so ungefähr! Oder sehe ich das falsch? Dann bräuchte ich keine monatlichen umsatzsteuern zahlen? und bei der Einkommenssteuererklärung hätte ich aich keine umsatzsteuer zum gegenrechnen? Wird die dann von der einkommenssteuer berechnet und erhoben? Ich frag mich wie das geregelt wird weil das finanzamt sagt doch nicht: " Weil du nur 17500 euro im jahr verdienst" brauchst du keine steuern zahlen!!" oDER????

Danke für eure antworten sindy

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Sebständig, Nicht angemeldet bei Finanzamt, Mwst einbehalten, Selbstanzeige und Strafe?

Hallo, ich weiß, ich werde jetzt bestimmt viel mit der moralischen Keule abbekommen...und habe es auch sicher verdient... Ich arbeite seit ca 15 Monaten als Freiberufler in der Webdesign-Branche. Habe damals (war mitten in der Trennung von Frau und Kind) den Erfassungsbogen vom Finanzamt zwar angefordert und erhalten, aber nicht wieder zurückgeschickt... Da nahm das Unheil also seinen Lauf...Da ich völlig unvorbereitet und ohne Hilfsmittel in jeglicher Form startete war das Geld also immer knapp (monatelang unter Hartz4 Satz). Der größte Fehler war aber, das ich zusätzlich zum Nichtanmelden immer Mwst. auf die Rechnungen geschrieben habe... Da ich nicht angemeldet war, wurde sie natürlich auch nicht eingefordert... Habe immer gedacht, wenn die Aufträge laufen, melde ich mich ordnungsgemäß (rückwirkend) an, und zahle die von mir einbehaltene Umsatzsteuer zurück... Das Geld war aber nie da, hatte (und habe) sogar existentielle Nöte... Bin leider viel zu spät aufgewacht, und möchte und muss jetzt alles bereinigen, bzw. mich meiner (Schand)Tat stellen...weiß nur nicht, wie ich das am besten tue...

Einer meiner Kunden hat dazu eine Betriebsprüfung des Finanzamtes gehabt, in der meine Rechnung aufgefallen ist... Verdammter Mist, in den ich mich da reingeritten habe... Es sind ca 1800€ von mir einbehalte Mwst.... Bin dankbar für Tips!!!!!!

Finanzamt, Selbstanzeige, selbstständig, Steuern, Umsatzsteuer

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