Wohnungstür wurde verstopft - Muss ich für den Schaden aufkommen?

Jemand hat, als ich heute auf der Arbeit war, das Schlüsselloch meiner Wohnungstür verstopft. Ich wohne alleine in der Wohnung. Der Schlüsseldienst meinte, dass das Schloss ausgetauscht werden muss. Bei der Frage nach der Bezahlung sagte ich erstmal, dass ich eine Rechnung will.

Das Problem ist natürlich, dass ich das jetzt bezahlen muss, obwohl ich diesen Schaden nicht verursacht habe. Ohne jegliche Beweise gäbe es jemanden, dem ich das aus dem Haus zutrauen würde, aber es gibt auch Leute außerhalb, denen ich es zutraue, da die Haustür in den wärmeren Monaten tagsüber oft aufbleibt. Ich habe aber niemand bestimmtes im Sinn und keine Hinweise.

Meine Wohnung ist mit einer weiteren eine halbe Etage unter der Erde. Und mein Nachbar ist tagsüber auch nicht da. Es gibt keine Kameras. Sowas bleibt dann unter Garantie unbeobachtet, da nur sehr selten ist diesem Flurbereich ein Mensch ist.

Wäre es ratsam gewesen, die Polizei vor dem Schlüsseldienst zu kontaktieren? Ich wüsste zumindest nicht, was ich mir davon erhoffen sollte. Und dem Vermieter die Rechnung schicken? Ich weiß, dass er nicht die Kosten tragen muss. Theoretisch hätte ich das Schloss selbst beschädigen können, um den Vermieter so zu verärgern. Also ich habe gar keine Beweise für irgendetwas. Mitteilen werde ich es ihm trotzdem. Bin ich alleine durch den Schlosswechsel zu verpflichtet.

Eine weitere Befürchtung ist außerdem, dass es wieder passieren könnte. Und wie oft muss es passieren, damit ich irgendeine Hilfe bekäme? Und falls es nicht nochmal passiert, sitze ich trotzdem jetzt schon auf den ersten Kosten. Ich bin generell komplett ratlos mit der Situation.

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Hausteilung?

Hallo ich hoffe mir kann da jemand etwas weiterhelfen. Wir also mein Mann und ich haben 2009 mit meinen Eltern zusammen ein Haus gebaut. Wir haben ein 2 Familien Haus die Aufteilung kann man sich so vorstellen, es sieht von außen wie eine doppelhaushelfte aus. Beide Wohnungen sind absolut gleich groß mit je einem separaten Eingang wir haben keinen Keller aber dafür einen gemeinschaftlichen Hauswirtschaftsraum vorne mittig im Haus der von beiden Wohnungen betreten werden kann oder auch als Verbindung zur jeweiligen Wohnung dient. Vor kurzem war der bankmitarbeiter da zu der Zeit hatte sich mein Vater eine Gartenlaube gebaut da meinte der Bankmitarbeiter ob mein Vater den wisse das er uns hätte fragen müssen ob er das darf auch wenn er nur ein Nagel in eine seiner Wände schlägt müsse er oder andersherum wir fragen ob das ok währe weil ja jedem von uns 4ren ein Viertel gehört. Wir sind bis jetzt super damit klar gekommen weil für uns halt klar war jeder hat seine Hälfte und kann dort machen was er möchte. Der Bankmitarbeiter lag uns aber ans Herz dieses jetzt Teilen zulassen das auch auf Papier feststeht wem welche Seite gehört. Macht das Sinn wir wollen ja nicht verkaufen oder so und bis jetzt lief es ja auch so immer super, Problem eventuelle wenn es mal ums erben geht da ich noch 2 Geschwister habe. Kenne mich mit solchen Dingen überhaupt nicht aus für Tipps währe ich super dankbar. Liebe Grüße Steffie

Haus, Eigentum
Sollte man vor einer Immobilien-Schenkung unbedingt ein Gutachten erstellen lassen?

Guten Tag zusammen.

Mein Freund soll Anfang nächsten Jahres von seinem Vater das alte Haus inkl. großem Grundstück (ca. 1200qm, wobei etwa die Hälfte nur Bauland ist) als Schenkung überschrieben bekommen. Wir dürfen dann dort einziehen und der Vater räumt das haus für uns und zieht in ein kleines Einliegerappartement am Haus. Das Haus und das Grundstück sind dann zu diesem Zeitpunkt abbezahlt und somit schuldenfrei. Allerdings werden wir ca 100.000€ hineinstecken müssen für Renovierung/ Sanierung/ Modernisierung. Als Sohn hat er ja eh einen steuerlichen Freibetrag von bis zu 400.000€; das wissen wir bereits. Doch aufgrund der Lage (Düsseldorf Stockum) und der Grundstücksgröße, sind wir uns nicht sicher, ob es nicht doch diese Summe übersteigen könnte.

Wie sollte man hier nun am geschicktesten vorgehen? Sollen wir besser bereits vorab ein Gutachten erstellen lassen oder setzt das Finanzamt so oder so selbst einen Wert fest und es reicht, diesen abzuwarten und dann erst im Zweifelsfall nachträglich ein Gutachten erstellen zu lassen?

Wie wäre es andernfalls, da wir noch nicht verheiratet sind, wenn sein Vater die Schenkung auf uns aufteilen würde? Müssten wir dann nachversteuern, sobald wir irgendwann heiraten oder wäre das ein "Trick", die Problematik zu umgehen?

Fragen über Fragen... :-)

Vielen Dank im Voraus!

MfG

Haus, Recht, schenkung, Schenkungssteuer, Steuern, Steuerrecht

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